Die Ausbildung

Als bundesweit erstes systemisches Institut hat das ifs eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie anbieten können.

2011 ist unsere erste Ausbildungsgruppe gestartet. 
Im November 2026 und Januar 2027 werden die letzten Ausbildungsgänge in diesem Format an den Start gehen.
Derzeit gibt es nur noch Nachrücker:innenplätze. Ganz unten auf dieser Seite finden Sie dazu aktuelle Informationen zu unserer Online-Informationsveranstaltung.

Ziele der Ausbildung

Übergeordnetes Ziel ist die Erlangung der Approbation als Kinder- und Jugendlichen­psycho­therapeut:in.

Ziele sind... 
  • auf der Basis der persönlichen Ressourcen eine professionelle Identität als Sys­te­mische:r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in entwickeln und sich in Thera­pie­prozessen als quali­fizierte:r systemische:r Therapeut:in erfahren
  • einen individuellen therapeutischen Stil entwickeln, der die persönlichen Stärken be­rück­sichtigt und Zufriedenheit in der alltäglichen Berufspraxis ermöglicht
  • systemisch-familientherapeutische Ideenwelten kennenlernen, in der Praxis er­fah­ren und an­wenden lernen
  • die Entwicklung einer Therapeut:innenpersönlichkeit auf der Basis wichtiger Ein­flüsse der Her­kunfts­familie und aktueller Lebenszusammenhänge
  • die eigenen Ressourcen als kreatives persönliches und therapeutisches Po­ten­tial er­kennen und ein­setzen lernen
  • die Vielfältigkeit systemisch-familientherapeutischer Interventions- und Arbeits­formen kennenlernen und situationsadäquat in der Arbeit mit Kindern und Jugend­lichen sowie ihren Eltern und Familien einsetzen lernen
Wiederkehrende Elemente der Ausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Weitere Infos

Verschiedene Gummistiefel
Ein Foto von dem Buch "Handbuch systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie"
Übergeordnete Lernziele der einzelnen Seminare

Weitere Infos

Zielgruppen und Zugangsvoraussetzungen

Die formalen Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) sind im § 5 Abs. 2 PsychThG geregelt.
Demnach werden nur Absolventen aus folgenden Diplom-bzw. Masterstudienfächern zugelassen:

  • Psychologie
  • Pädagogik
  • Sozialpädagogik

Gleichgestellt sind Diplom- bzw. Masterabschlüsse (Master of Arts, Master of Science) in Erziehungs- oder Bildungswissenschaften oder Soziale Arbeit.

Den Zugang ermöglichen auch Masterabschlüsse, die bislang den Zugang in NRW ermöglicht haben, sofern sie spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden.

Hinweis: hierunter fallen z.B. Rehabilitationswissenschaften; Psychosoziale Beratung und Mediation; Kindheit, Jugend, Soziale Dienste; Heilpädagogik; Suchthilfe/Suchttherapie; Heil- und Sonderpädagogik; Kultur, Ästhetik, Medien; Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung; Bildung und soziale Arbeit; Therapeutische Soziale Arbeit; Klinische Sozialarbeit/ Clinical Casework; Sozialwissenschaft

Der neue Studienabschluss muss vom inhaltlichen und zeitlichen Umfang der "alten" Rahmenprüfungsordnung des jeweiligen Diplomstudiengangs entsprechen (das bedeutet zeitlich, dass er mind. 240 ECT-Punkte umfassen muss, so dass ein Bachelorabschluss leider nicht ausreicht).

Vorleistungen wie z.B. die Tätigkeit in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine Weiterbildung im Bereich Familientherapie führen NICHT zu einer Verkürzung der Ausbildung. 

Weitere Informationen zu der Ausbildung finden Sie auf der Internetseite des LPA NRW unter https://www.brd.nrw.de/document/20221026_2_24_LPA_Psychotherapie_Zugangsvoraussetzungen_Altes_Recht.pdf

Die theoretische Ausbildung und Selbsterfahrung

Die Praktische Tätigkeit

Die Praktische Tätigkeit Teil 1 umfasst mindestens 1.200 Stunden und muss an einer kinder- und jugend­psychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiter­bildungs­rechts zur Weiter­bildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho­therapie zuge­lassen ist, ab­ge­leistet werden. Diese Einrichtung muss als Ko­opera­tions­partner des ifs durch das Landesprüfungsamt NRW genehmigt sein. Während der praktischen Tätig­keit in der psychia­trisch-­klinischen Einrichtung ist der Ausbildungskandidat jeweils über einen längeren Zeit­raum an der Diagnostik und der Be­hand­lung von mindestens 30 Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung der bedeutsamen Be­zie­hungs­per­sonen zu beteiligen.

Das ifs und die kooperierenden Kliniken erwarten im Sinne einer kontinuierlichen und qualitativ hoch­wertigen Ausbildung, dass die Kandidaten im Regelfall zusammen­hängend über den Zeitraum eines Jahres ihre Tätigkeit an der psychiatrischen Einrichtung absolvieren. In besonderen Fällen kann die klinische Zeit auch über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Über den Inhalt der praktischen Tätig­keit wird dem Ausbildungskandidaten von der Klinik ein Zeugnis ausgestellt.

Kooperationspartner des ifs für die Praktische Tätigkeit Teil 1 (1.200 Std.) sind folgende Kinder- und Jugendpsychiatrien:

Aachen, Ahlen, Aschendord, Bad Neuenahr, Bad Salzuflen, Bedburg-Hau, Bochum, Datteln, Dorsten, Dortmund, Drensteinfurt, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen,Kaarst, Leverkusen, Marl-Sinsen, Mönchengladbach, Neuss, Remscheid, Rieden, Viersen, Wesel, Witten, Wuppertal, Wülfrath

Die Praktische Tätigkeit Teil 2 umfasst mindestens 600 Stunden und dient dem Erwerb erster prak­tischer Erfahrungen mit Patienten. Das ifs kooperiert mit unterschiedlichen Einrichtungen, die der psycho­therapeutischen und psycho­so­ma­tischen Versorgung von Kindern und Jugend­lichen dienen und über ein breites Be­hand­lungs­spek­trum gemäß ICD 10 verfügen.

Kooperationspartner des ifs für die Praktische Tätigkeit Teil 2 (600 Std.) sind folgende Einrichtungen (in der Regel Praxen für Kinder- und Jugendpsychiatrie):

Aachen, Ahlen, Aschendorf, Bad Salzuflen, Bedburg-Hau, Bochum, Castrop-Rauxel, Datteln, Dettmold, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Drensteinfurt, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gummersbach, Herdecke, Herten, Köln, Krefeld, Letmathe, Leverkusen, Marl, Mülheim, Münster, Neuss, Neuwied, Pulheim, Remscheid, Singen, Soest, Unna, Velbert, Viersen, Weilerswist, Witten, Wuppertal

Praktische Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die Praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung im Verfahren Systemische Therapie. Sie dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Be­hand­lung von Patient:innen mit Störungen mit Krank­heitswert nach § 1 Abs. 3 Satz 1 des Psycho­thera­peu­ten­gesetzes. Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision in mindestens 10 Patient:innen­be­hand­lungen.  

Mit den Be­handlungen kann frühestens nach der erfolgreichen Teilnahme an der Zwischen­prüfung, und der damit verbundenen vorläufigen Erteilung der Behandlungserlaubnis be­gon­nen werden.

Die Behandlungsfälle werden so zugewiesen bzw. sind so zusammenzustellen, dass das Spektrum der Störungen mit Krankheitswert, bei denen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie indiziert ist, sowie die ver­schie­den­en Stufen des Kindes- und Jugendalters abgedeckt sind.

Mindestens folgende Verteilung ist dabei ein­zuhalten:

  • Altersstufen: mindestens je eine Behandlung muss einen Patienten/eine Patientin im Vorschulalter bzw. frühen Grundschulalter, einen im Grundschulalter und einen im Jugendalter betreffen.
  • Störungsbilder: mindestens je eine Behandlung sollte sich auf die folgenden Störungsbilder be­ziehen: Angst- oder Zwangsstörung, ADHS-Symptomatik, Störung des Sozialverhaltens und Störung der Sauberkeitsentwicklung.
  • Außerdem sollte mindestens je eine Behandlung einer depressiven Störung, einer Essstörung oder einer Psychose vorkommen.
  • Es soll eine angemessene Anzahl von Kurzzeit- und Langzeittherapien enthalten sein.
  • Es sollen in ausreichender Zahl Sitzungen mit dem Gesamtsystem durchgeführt werden.

Die Praktische Ausbildung erfolgt in der Institutsambulanz des ifs sowie in den Lehr­praxen, mit denen das ifs einen Kooperationsvertrag geschlossen hat. 

Kooperationspartner für die Praktische Ausbildung (600 Therapiestunden) sind in folgenden Orten:

Aachen, Ahlen, Aschendorf, Bad Salzuflen, Bedburg-Hau, Bochum, Bottrop, Datteln, Detmold, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Drensteinfurt, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Herdecke, Issum, Köln, Krefeld, Letmathe, Marl, Moers, Münster, Neuss, Soest, Velbert, Viersen, Weilerswist, Witten, Wuppertal

Begleitende Supervision

Die Psychotherapieprozesse im Rahmen der Praktischen Aus­bil­dung werden durch min­destens 150 Super­vi­sions­stunden begleitet. Davon sind 50 Stunden als Einzelsupervision zu er­bringen und 100 Stunden als Gruppensupervision.  Die Super­visionsstunden sind gleich­mäßig auf den Zeitraum der Behandlungsstunden zu verteilen. Die Super­visions­stunden sind ins­ge­samt bei mindestens drei verschiedenen anerkannten Supervisor:innen des Instituts zu ab­sol­vieren. Die Super­visionssitzungen finden in der Regel in den Räumen des Supervisors oder in den Unterrichtsräumen des ifs statt.

Werden Supervisionsstunden versäumt, müssen diese auf eigene Kosten nachgeholt werden. Werden über die 150 Stunden hinaus Super­vi­sions­stunden erforderlich, sind diese in der Regel im Gruppen­format zu ab­solvieren und müssen durch die Teilnehmer:innen zu­sätz­lich finanziert werden.

Während der praktischen Ausbildung hat der Ausbildungskandidat mindestens 6 anonymisierte schrift­­liche Falldarstellungen über eigene Patient:innenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben, zu erstellen. Sie sind nach dem vom ifs vor­ge­gebenen Muster zu dokumentieren. Mindestes einer dieser Fälle wird im mündlichen Teil der staat­lichen Prüfung als Nachweis über die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten heran­ge­zogen (vgl. § 7 Abs. 2 (4) und § 17 Abs. 2  KJPsychTh-APrV).

Von jedem der 10 durchgeführten Behandlungsfälle ist mindestens eine Sequenz zusätzlich per Video zu dokumentieren und dem/der Supervisor:in vorzustellen. Ersatzweise ist hier auch Life-Supervision mög­lich.

Zusätzlich führen die Ausbildungsteilnehmer einen Nachweis über ihre Therapiesitzungen in Form von anonymisierten Kurz­protokollen, die von dem/der Supervisor:in im Studienbuch abgezeichnet werden. 

Freie Spitze / Wahlpflichtangebot

Wahlpflichtangebot - sog. „freie Spitze“

Die "freie Spitze" dient der Vertiefung von Wissen und Fähigkeiten in bestimmten Be­reichen des psychotherapeutischen Arbeitens. Dadurch kann eine individuelle Schwerpunktsetzung innerhalb der Ausbildung erfolgen.

Das Wahlpflichtangebot umfasst im ifs im Einzelnen:

Weitere Infos

Das Wort "ifs" umgeben von Puzzleteilen

Abschlussprüfung

Für die Zulassung des/der Prüfungskandidat:in zur staatlichen Abschlussprüfung ist ein positives Votum der Aus­bil­dungs­­leitung des ifs erforderlich.

Diese stellt dann eine Teil­nahme­bescheinigung nach § 1 Abs. 4 KJPsychTh-APrV (Anlage 2 der KJPsychTh-APrV) aus, wenn der/die Ausbildungskandidat:in folgende Unter­lagen vollständig eingereicht hat:

  • ordnungsgemäß geführtes Studienbuch als Nachweis über mind. 4.200 Stunden, im Einzelnen sind dies:
  • mind. 1.800 Stunden Praktische Tätigkeit (siehe Punkt 2 der Ausbildungs- und Prü­fungs­ord­nung des ifs iVm § 2 KJPsychTh-APrV)
  • mind. 600 Stunden Theoretische Ausbildung (siehe Punkt 3 der Ausbildungs- und Prü­fungs­ordnung des ifs iVm § 3 KJPsychTh-APrV)
  • mind. 600 Stunden Praktische Ausbildung unter Supervision (siehe Punkt 4 der Aus­bil­dungs- und Prüfungsordnung des ifs iVm § 4 KJPsychTh-APrV)
  • mind. 150 Stunden Supervision (siehe Punkt 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des ifs iVm § 4 KJPsychTh-APrV)
  • mind. 120 Stunden Systemische Selbsterfahrung (siehe Punkt 4 der Ausbildungs- und Prü­fungsordnung des ifs iVm § 5 KJPsychTh-APrV)
  • mind. 930 Stunden Wahlpflichtangebot „Freie Spitze“ (siehe Punkt 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des ifs)
  • Dokumentation von 10 Patient:innenbehandlungen, mindestens 10 anonymisierte schriftliche Fall­dar­stellungen über eigene Patient:innen­behandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben und von dem/der Supervisor:in (inkl. je einer Sequenz auf Video bzw. als Live-Supervision) ab­ge­nommen wurden. Davon sind zwei Fälle ausdrücklich als Prüfungsfälle zu kennzeichnen.
  • Nachweis der vollständig beglichenen Ausbildungskosten

Nach § 7 KJPsychTh-APrV entscheidet die zuständige Behörde (in NRW ist dies bei der Bezirks­re­gie­rung Düsseldorf das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie) über die Zu­las­sung des Prüflings zur staatlichen Prüfung.

Dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung sind folgende Unterlagen beizufügen (§ 7 Abs. 2 KJPsychTh-APrV):

  • die Geburtsurkunde und alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen,
  • der Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, eine Bescheinigung über eine gleichwertige Aus­bil­dung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder c des Psycho­the­ra­peut­en­ge­setzes, der Nach­weis über die bestandene Abschlussprüfung im Studien­gang Pädagogik oder Sozial­päda­go­gik oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buch­stabe c oder d des Psychotherapeutengesetzes,
  • die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Aus­bil­dungs­ver­anstaltungen,
  • mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6, die von der Aus­bil­dungs­stätte als Prü­fungs­fall angenommen wurden

Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Ausbildungsorganisation

Theorieseminare 77 Tage664 UStd.
Selbsterfahrung – Familienrekonstruktion 9 Tage90 UStd.
Therapeut:innenselbsterfahrung 5 Tage40 UStd.
Gruppensupervision (25 Sitzungen à 4 UStd.)100 UStd.
Einzelsupervision50 UStd.
Studiengruppe/Peergruppe350 UStd.
Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden150 UStd.
Praktische Ausbildung Behandlungsstunden600 UStd.
Angeleitetes Literaturstudium250 UStd.
Schreiben der Fallberichte und Kurzprotokolle80-150 UStd.
6 Fallberichte, 6 Videos 
Praktische Tätigkeit in der Klinik1.200 Std.
Praktische Tätigkeit in einer ambulanten Einrichtung600 Std.


Zusammen mehr als 4.200 Std. / Ustd.

Kosten- und Finanzierung

Die Kosten belaufen sich auf ca. 24.000,00 Euro und können in Raten über 3 Jahre gezahlt werden.

  • 18.600 EUR sind dabei Honorarkosten für Seminare und Gruppensupervision (incl. 200,00 EUR Aufnahmegebühr)
  • ca. 5.000 EUR fallen für 50 Sitzungen Einzel-Supervision an und sind direkt mit dem/der Supervisor:in abzurechnen

Hinzu kommt:

  • Aufwandsentschädigung für die Abschlussprüfung i.H.v. 600,00 Euro

Kennenlern- und Entscheidungsseminar (KES)

Die große zeitliche Beanspruchung der Ausbildung bedarf einer guten Entscheidung, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

In einem Gruppengespräch können wir Sie und Sie uns kennenlernen, und Sie können Ihre offenen Fragen ansprechen.
Die Ausbildungsleitung hat die Möglichkeit bei der Zusammenstellung der Kursgruppen auf eine entsprechende Passung zu achten.

Kosten des KES: kostenfrei
Ort & Zeit: Essen, max. 3 Stunden

Kurstermine

Start der nächsten Durchgänge:

Herbst 2026: Do, 05.11.2026
Januar 2027: Do, 28.01.2027

-- nur noch Nachrücker:innenplätze! --

Termine Kennenlern- und Entscheidungsseminar (KES):

Seminare 2026 sind in Planung, Termine werden ggf. in den Informationsveranstaltungen bekanntgegeben

Zur Ausbildung können Sie sich nicht direkt anmelden.
Die vorherige Teilnahme an einer Informationsveranstaltung und einem daran anschließenden Kennenlern- und Entscheidungsseminar ist verpflichtend.

Anmeldung zur Infoveranstaltung

Bei Interesse an diesem Ausbildungsangebot melden Sie sich bitte über den entsprechenden grünen Button frühzeitig zu einer unserer kostenlosen und unverbindlichen Informationsveranstaltungen an:

19.05.2026 - 19.05.2026 Online (nachmittags) Jetzt Anmelden