Die Praktische Tätigkeit Teil 1 umfasst mindestens 1.200 Stunden und muss an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, abgeleistet werden. Diese Einrichtung muss als Kooperationspartner des ifs durch das Landesprüfungsamt NRW genehmigt sein. Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrisch-klinischen Einrichtung ist der Ausbildungskandidat jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patient:innen zu beteiligen.
Das ifs und die kooperierenden Kliniken erwarten im Sinne einer kontinuierlichen und qualitativ hochwertigen Ausbildung, dass die Kandidierenden im Regelfall zusammenhängend über den Zeitraum eines Jahres ihre Tätigkeit an der psychiatrischen Einrichtung absolvieren. In besonderen Fällen kann die klinische Zeit auch über einen längeren Zeitraum gestreckt werden.
Kooperationspartner des ifs für die Praktische Tätigkeit Teil 1 (1.200 Std.) sind folgende Psychiatrien:
Aachen, Bad Berleburg, Bad Driburg, Bad Honnef, Bad Säckingen, Bad Wildungen, Bedburg-Hau, Bochum, Bramsche, Dortmund, Düren, Duisburg, Essen, Geldern, Gütersloh, Haselünne, Hemer, Herdecke, Herten, Hörstel, Köln, Krefeld, Lahnstein, Langenfeld, Leichlingen, Lübbecke, Magdeburg, Manderscheid, Marienheide, Münster, Neuenkirchen-Vörden, Oberhausen, Olpe, Remscheid, Viersen, Warstein