Häufig gestellte Fragen

Hier finden sich erste Antworten auf zahlreiche Fragen in Bezug auf die Ausbildung, die häufig von Interessentinnen gestellt werden.

Selbstverständlich könnt Ihr uns aber auch gerne telefonisch unter 0201 - 59 22 720-0 oder per Mail an info@ifs-essen.de kontaktieren, wenn Ihr weitere Infos oder Beratung benötigt!

 

Wir haben die Fragen in 2 Bereiche unterteilt:

1. Grundsätzliche Fragen zur Reform des Psychotherapeutengesetzes und zur sozialrechtlichen Anerkennung der Systemischen Therapie

2. Fragen zur Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie und Kinder und Jugendlichenpsychotherapie beim ifs

 

1.    Grundsätzliche Fragen zur Reform des Psychotherapeutengesetzes und zur sozialrechtlichen Anerkennung der Systemischen Therapie

Kann ich auch jetzt noch eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beginnen?

Ja, allerdings ist der Zeitraum begrenzt.

Bis 2032 kann noch eine Approbation in der jetzt gültigen Form erworben werden. Im ifs werden wir wohl noch bis 2026/ evtl. 2027 Ausbildungen anbieten, die zur Approbation führen.

Wenn Du aktuell schon ein Studium absolvierst, das zur Ausbildung zugelassen ist, kannst Du nach dem Master noch mit einer postgradualen Ausbildung beginnen. Wenn Du erst zum Wintersemester 2020 ein Studium aufnehmen wirst, gilt für Dich das im Jahr 2019 verabschiedete neue Gesetz.

Bis wann kann ich die postgraduale Form der Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz von 1998 noch beginnen?

Das ifs wird die Ausbildung in der jetzt gültigen Form noch bis 2026/ evtl. 2027 beginnen. Die Ausbildungen zur Psychologischen Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beginnen bei uns 2 x im Jahr.

Der letzte Zeitpunkt für eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz von 1998 ist im neuen Gesetz auf 2032 festgelegt. Wenn Du also schon immer den Berufswunsch hattest, Psychotherapeut/in zu werden oder gerade noch im Studium bist, müsstest Du bis spätestens 2026/ evtl. 2027 mit der Ausbildung beginnen. Danach wird es diese Möglichkeit nicht mehr geben.

Was verändert sich durch das neue Gesetz zur Reform der Psychotherapieausbildung, das am 01. September 2020 in Kraft tritt?Wer nach dem Abitur Psychotherapeut/in werden möchte, muss ab dem Wintersemester 2020 das Studium der Psychotherapie, das an den Psychologischen Fakultäten der Universitäten angeboten wird, absolvieren. Das Studium dauert 5 Jahre und schließt mit der Approbation ab. Danach ist noch eine Weiterbildung, ähnlich der Facharztweiterbildung bei den Medizinern, von 5 Jahren zu absolvieren.
Wird das ifs auch eine Weiterbildung nach dem Gesetz zur Reform der Psychotherapieausbildung anbieten?

Ja, das ifs wird neben der Ausbildung zur Psychotherapeutin (nach dem alten Psychotherapeutengesetz) auch die Weiterbildung anbieten.

Wahrscheinlich beginnt der erste Weiterbildungsjahrgang beim ifs 2024/25.

Hat es Vorteile, die Ausbildung nach dem neuen Gesetz zur Psychotherapieausbildungsreform zu machen?Die Wahl zwischen den beiden Varianten (postgraduale Ausbildung oder Studium der Psychotherapie) haben nur jene Studenten, die gerade mit ihrem Bachelor Studium begonnen haben. Wenn das auf Dich zutrifft, kannst Du Dich an den Universitäten, die ein Studium der Psychotherapie nach dem neuen PTG anbieten für einen Master bewerben. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass die Aus- und Weiterbildungszeit länger und auch die Refinanzierung der Aus- und Weiterbildung gegenwärtig noch nicht gesichert ist.

Wie lange dauert der Weg zum Psychotherapeuten in der bisherigen u. in der neuen Variante?

(Vergleich des zeitlichen Aufwands)

Postgraduale Ausbildung (letzter Ausbildungsdurchgang startet 2026/ evtl. 2027)

  • Studium Psychologie, Erziehungswissenschaften: 5 Jahre
  • Psychotherapie-Ausbildung: 3 - 4 Jahre

gesamt: mind. 8 - 9 Jahre

 

Studium der Psychotherapie und anschließende Weiterbildung (möglich ab September 2020)

  • Psychotherapie-Bachelor bzw. - Master: 3 + 2 Jahre bzw. 5 Jahre
  • Psychotherapie-Weiterbildung: 5 Jahre
gesamt mind. 10 Jahre
An wen richtet sich die aktuelle Ausbildung?

Die Ausbildung kannst Du beginnen, wenn Du folgende Voraussetzungen mitbringst:

Psychologische Psychotherapie

Siehe unter Zugangsvoraussetzungen: https://www.ifs-essen.de/aus-weiterbildung/ausbildung-psychotherapie/psychologische-psychotherapie/

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Siehe unter Zugangsvoraussetzungen: https://www.ifs-essen.de/aus-weiterbildung/ausbildung-psychotherapie/kinder-und-jugendlichenpsychotherapie/

Was ist die Approbation und welchen Vorteil bietet sie?

Die Approbation ermöglicht in Deutschland den Zugang zur heilkundlichen Psychotherapie. Damit besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Kassensitz zu erwerben und erbrachte Leistungen mit den gesetzlichen (und privaten) Krankenkassen abzurechnen.

Die Approbation ist Voraussetzung für die Abrechnung mit privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Für viele Arbeitsstellen ist eine Approbation Einstellungsbedingung und ermöglicht eine bessere Bezahlung durch den Arbeitgeber. Besonders in Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatik, Rehakliniken, medizinischen Versorgungszentren etc. ist sie eine wichtige Einstellungsbedingung.

Ist die Systemische Therapie ein gleichberechtigtes Verfahren neben der Verhaltenstherapie?

Ja, seit kurzem ist sie das.

Im November 2019 ist der Prozess der sozialrechtlichen Anerkennung der Systemischen Therapie abgeschlossen worden. Jetzt ist die Systemische Therapie für Erwachsene und seit Januar 2024 auch für Kinder und Jugendliche genau wie die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und die Tiefenpsychologie sozialrechtlich anerkannt. 

Kann ich mit einer Approbation im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und einen Kassensitz erhalten?

Seit November 2019 ist die Systemische Therapie für Erwachsene und seit Januar 2024 für Kinder und Jugendliche sozialrechtlich anerkannt und damit gleichberechtigt neben Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie und Psychoanalyse. Sie ist für alle psychischen Störungen zugelassen und mit einer Approbation und einer Fachkunde kann auch ein Kassensitz erworben werden.

 

2.    Fragen zur Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beim ifs

Wie sieht das Anmeldeverfahren für die Ausbildung beim ifs aus?

Bei Interesse an der Ausbildung melde Dich bitte zuerst zu einem unserer Infotage zur Ausbildung an. Diese finden regelmäßig übers Jahr verteilt statt.

Danach folgt ein Auswahlseminar, dass in der Regel 2-6 Monate vor Ausbildungsbeginn stattfindet. Das Seminar dient dem gegenseitigen Kennenlernen und soll Dich bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Für uns ist es nämlich wichtig, dass Du Dich bewusst und eindeutig für das ifs und dessen Ausbildung entscheidest, denn das erhöht die Sicherheit, dass Du die Ausbildung auch erfolgreich abschließt.

Ausbildungsstart ist beim ifs 2 x im Jahr, jeweils im Frühling und im Herbst. Damit Du gut planen und Dir ggf. die Chance auf den Ausbildungsstarttermin Deiner Wahl sichern kannst, empfehlen wir Dir, möglichst rechtzeitig einen Informationstag zu besuchen.

Wo findet die Ausbildung statt?

Die Seminare der Ausbildung finden in den Tagungshäusern des ifs in Essen-Steele statt.

Für die Selbsterfahrung geht es in eine Tagungsstätte ins Extertal.

Die Praktische Tätigkeit Teil 1 und 2 und die Praktische Ausbildung finden bei den Kooperationspartnern des ifs statt. Wir haben Kooperationspartner in verschiedenen Städten in Deutschland, nicht nur in Essen und Umgebung.

Die Supervision findet in den Räumlichkeiten der Supervisoren bzw. der Ambulanz statt.

Ich wohne nicht im Ruhrgebiet, ist die Ausbildung trotzdem etwas für mich?

Viele unserer Ausbildungskandidaten kommen nicht aus dem Raum Essen. Eine Teilnahme an der Ausbildung ist natürlich trotzdem möglich, erfordert aber dann eben einen erhöhten Fahraufwand, da die persönliche Teilnahme an den Seminaren verpflichtend ist und auch die späteren (Gruppen)Supervisionen in Essen und Umgebung stattfinden. Unter Umständen muss auch zusätzlich mit Übernachtungskosten gerechnet werden, falls man aufgrund der Entfernung nicht zu Hause übernachten kann.

Es ist aber möglich, wie oben schon kurz erwähnt, sowohl die praktische Tätigkeit als auch Teile der praktischen Ausbildung außerhalb von NRW zu absolvieren!

Wieviel Zeit muss ich für die Ausbildung einplanen?

Die Ausbildung ist als Vollzeitangebot konzipiert. Sie erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Es ist aber auch möglich, die Ausbildung zu strecken und sich erst nach 5 oder 7 Jahren zur Prüfung anzumelden, wenn einzelne Ausbildungsabschnitte nicht in der Zeitintensität absolviert werden können oder eine Berufstätigkeit neben der Ausbildung notwendig ist.

Die Ausbildung umfasst folgende Teile:

mind. 600 Stunden Theorie (Theorie, Training, Diagnostik, Methoden etc.), die als Blockseminare jeweils von Donnerstag bis Samstag stattfinden

mind. 130 Stunden Selbsterfahrung, diese findet im Rahmen einer 10-tägigen Familienrekonstruktion sowie in einem 3-tägigen und einem 2-tägigen Blockseminar statt

insgesamt 150 Stunden Supervision, davon sind 50 Stunden Einzel- und 100 Stunden Gruppensupervision (die Supervision beginnt ungefähr ab Mitte der Ausbildung)

• die praktische Tätigkeit (Praktikum)

Diese umfasst 1.200 Stunden in der Klinik (pT1) und 600 Stunden in einer ambulanten Einrichtung der Psychotherapie (pT2). Die pT kann nur in Einrichtungen gemacht werden, die vom Landesprüfungsamt genehmigt sind und mit denen das ifs einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.

• die sogenannte praktische Ausbildung, d.h. eigene Behandlungsstunden im Umfang von mind. 600 Stunden (Beginn ca. ab Mitte der Ausbildung)

• das Wahlpflichtangebot (freie Spitze) im Umfang von ca. 900 Stunden

Insgesamt umfasst die Ausbildung damit mind. 4.200 Stunden.

In der praktischen Ausbildung und unter Umständen auch in der praktischen Tätigkeit 1 und 2 kann gegebenenfalls mit einer finanziellen Entschädigung gerechnet werden.

Kann ich neben der Ausbildung noch arbeiten?

Die Ausbildung findet i.d.R. in Vollzeitform statt. Das bedeutet, sie ist so angelegt, dass sie frühestens nach drei Jahren abgeschlossen werden kann. Wenn Du das anstreben solltest, dann ist keine Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung möglich. Wenn Du Dich entscheidest, die Ausbildung zu strecken, ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit möglich.

Im sogenannten Klinikjahr (1.200 Stunden pT1) erwarten die Kliniken in der Regel eine Anwesenheit von mind. drei Tagen in der Woche– (und das nicht am Wochenende).

Auch die Praxen (600 Stunden pT2) erwarten in der Regel eine Anwesenheit von mind. 2 Nachmittagen pro Woche.

Je flexibler die Arbeitsstunden abgeleistet werden können, umso leichter ist es natürlich, Ausbildung und Erwerbstätigkeit zusammenzubringen.

Welche Psychotherapieverfahren werden unterrichtet?

Die Ausbildung im ifs findet im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie statt. Das heißt, der Schwerpunkt liegt in der Vermittlung systemischer Inhalte.

Inhalte und Therapierichtungen, die angeboten werden:

• klassische familientherapeutische Zugänge, entwicklungsorientierte strukturelle, strategische und analytische Familientherapie

• lösungsorientierte, konstruktivistische, konstruktionistische und narrative Konzepte, Synergetik, personzentrierte Systemtheorie, modularisierte Konzepte etc.

• Ideen aus Hypnotherapie, Ego-State-Therapie, Psychodrama und NLP, Gesprächspsychotherapie (neurolinguistische Psychotherapie)

• Sandspieltherapie, spieltherapeutische Ideen, Traumatherapie, Neurobiologie und Kunsttherapie werden angeboten

Die anderen wissenschaftlich anerkannten Verfahren Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie werden in Grundzügen vorgestellt.

Werden mir Vorleistungen anerkannt?

Abgeschlossene Weiterbildungen, z.B. in Familientherapie, können Dir leider nicht für die Ausbildung anerkannt werden, sie führen also nicht zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit. Das Psychotherapeutengesetz sieht Verkürzungen nur vor, wenn vor Ausbildungsantritt staatlich anerkannte Ausbildungen besucht worden sind. Das ist sehr bedauerlich, aber im Gesetz eindeutig so festgeschrieben.

Auch Zeiten, in denen Du vielleicht bereits in einer Psychiatrie gearbeitet hast, die aber vor Beginn der Ausbildung liegen, können nicht für die Ausbildung anerkannt werden.

Wie hoch sind die Kosten für die Ausbildung?

Es entstehen folgende Kosten:

• Kennelerngespräch KESS (kostenfrei) ODER Entscheidungsseminar: 200,00 €

• Ausbildung (Theorieseminare, Selbsterfahrung und Supervision): 17.000,00 €, die in Raten gezahlt werden

• 600,00 Euro Gebühren für die Zwischen- und Abschlussprüfung

• ca. 5.000 EUR fallen für die 50 Sitzungen Einzel-Supervision an und sind direkt mit dem/der Supervisor*in abzurechnen

Zusätzliche Kosten entstehen für Literatur, Fahrtkosten und andere individuelle persönliche Aufwendungen.

Ausgaben für Aus- und Weiterbildungen können i.d.R. steuerlich geltend gemacht werden.

Die praktische Tätigkeit Teil 1 wird ab September 2020 mit mindestens 1.000,00 Euro entlohnt (bei einer vollen Stelle). Die praktische Tätigkeit Teil 2 wird unter Umständen in geringem Umfang entlohnt.

In der praktischen Ausbildung kann eine Refinanzierung erfolgen.

Im Rahmen der Ausbildung Psychologische Psychotherapie können ca. 30.000,00 Euro erwirtschaftet werden. In der Ausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie können aktuell zwischen 12.000,00 € und 20.000,00 € erwirtschaftet werden.

Welche Prüfungen muss ich machen?

Nach ca. 1,5 Ausbildungsjahren findet eine Zwischenprüfung statt, die den Erfahrungs- und Kenntnisstand prüft. Nach Bestehen dieser Prüfung wirst Du dann zur praktischen Ausbildung zugelassen, in der Du unter Supervision PatientInnen behandelst und es erfolgt die Erteilung einer vorläufigen Approbation.

Nach Beendigung der Ausbildung schließt sich die staatliche Prüfung an. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die bundesweit am gleichen Tag mit den gleichen Inhalten geschrieben wird und ca. 1,5 Stunden dauert.

Einige Tage später folgt eine mündliche Prüfung. Sie besteht aus einer Einzel- (30 Min.) und einer Gruppenprüfung (max. 120 Min.).

Nach erfolgreich absolvierter staatlicher Prüfung kann dann die Approbation beantragt werden.