Inhalte der Ausbildung

Nachdem das ifs bundesweit als erstes systemisches Institut eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie anbieten konnte, ist nun 2019 auch der erste Ausbildungsgang Psychologische Psychotherapie im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie gestartet.

Bei Interesse an dieser Ausbildung können Sie sich gern über das am Ende dieser Seite zu findende Buchungsformular zu einem der regelmäßig stattfindenden Informationsgespräche anmelden.

Die Termine für das Einführungs- und Auswahlseminar (2-tägig) oder das Einführungs- und Kennenlernseminar ( max. 3 Stunden) sowie den jeweils nächsten Kursstart finden Sie ebenfalls unten stehend unter Termine.

Die Ausbildung startet jährlich im April/ Mai und im Oktober/ November.

Ziele der Ausbildung

Ziele  

  • Übergeordnetes Ziel ist die Erlangung der Approbation als Psychologischer Psycho­therapeut/in.
  • auf der Basis der persönlichen Ressourcen eine professionelle Identität als Sys­te­mische/r Psychologischer Psycho­therapeut/in entwickeln und sich in Thera­pie­prozessen als quali­fizierte/r systemische/r Therapeut/in erfahren
  • einen individuellen therapeutischen Stil entwickeln, der die persönlichen Stärken be­rück­sichtigt und Zufriedenheit in der alltäglichen Berufspraxis ermöglicht
  • Systemisch-familientherapeutische Ideenwelten kennenlernen, in der Praxis er­fah­ren und an­wenden lernen
  • die Entwicklung einer Therapeutenpersönlichkeit auf der Basis wichtiger Ein­flüsse der Her­kunfts­familie und aktueller Lebenszusammenhänge
  • die eigenen Ressourcen als kreatives persönliches und therapeutisches Po­ten­tial er­kennen und ein­setzen lernen
  • die Vielfältigkeit systemisch-familientherapeutischer Interventions- und Arbeits­formen kennenlernen und situationsadäquat in der Arbeit mit Patienten sowie ihren Eltern und Familien einsetzen lernen
  • Die systemische Selbsterfahrung bildet in den ersten beiden Ausbildungsjahren und besonders in der Familienrekonstruktion einen zentralen Bestandteil.
  • Die Entwicklung der individuellen Therapeutenpersönlichkeit als systemischer Psychologischer Psycho­therapeut/in ist Thema in allen Aus­bildungs­ab­schnitten.
  • Während der Ausbildung werden unterschiedliche therapeutische Ansätze, fa­mi­lien­thera­peutische und systemtherapeutische Schulen vorgestellt und trainiert.
  • Während der Blockseminare ist das kontinuierliche Therapeutentraining ein zen­trales di­daktisches Mittel zum Erlernen und Erfahren therapeutischer Kom­pe­tenz
  • Die begleitende Supervision dient der ständigen Begleitung der therapeutischen Praxis.
  • Theorievermittlung, Therapeutentraining, Demonstrationen, Selbsterfahrung, Meta­re­fle­xion, Pro­zess­begleitung greifen ineinander.
  • Kennenlernen und Auseinandersetzen mit grundlegenden Lern- und Aus­bil­dungs­methoden in der Psychotherapie.
  • Entwickeln eines erhöhten Einfühlungsvermögens in die Situation der Patienten durch die Über­nahme oder Identifikation mit der Patientenrolle, Nähe und Distanz zum System.
  • Kennenlernen der eigenen Ressourcen sowie der persönlichen Grenzen und Ent­wick­lungs­mög­lichkeiten im therapeutischen Geschehen durch Video­Feed­back und Feed­back der Trainer und der anderen Ausbildungsteilnehmer.
  • Training der therapeutischen Grundfertigkeiten durch gezieltes Üben, Rollen­spiele, Simul­a­tions­training.
  • Trainieren, Kennenlernen und Anwenden der wichtigsten systemtherapeutischen Techniken und Haltungen.
  • Erkennen eigener problematischer Muster und Kommunikationsstrategien und Er­lernen von Stra­tegien, eigenes Verhalten zu modifizieren.

Zielgruppen und Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist nach § 5 Abs. 2 PsychThG Absatz 1:

  • eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Diplom-Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat,
  • ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie (einschl. klinische Psychologie) oder
  • ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie (einschl. klinische Psychologie).

Gleichgestellt sind Masterabschlüsse im Studiengang ´Psychologie` sofern das Fach ´klinische Psychologie` nachweislich Gegenstand einer Prüfungsleistung ist. Der Studienabschluss muss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben worden sein.

Den Zugang ermöglichen auch Masterstudiengänge, die eine andere Bezeichnung tragen, sofern sie bis spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden und bislang den Zugang nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) PsychThG in Nordrhein-Westfalen ermöglicht haben. Gleichgestellt sind ferner für denselben Zeitraum Masterstudiengänge, die keine Abschlussprüfung im Fach ,Klinische Psychologie‘ aufweisen, sofern das Fach ‚Klinische Psychologie‘ im vorangegangenen Bachelorstudiengang mit einer Prüfungsleistung nachgewiesen wird.

 

Der neue Studienabschluss muss vom inhaltlichen und zeitlichen Umfang der "alten" Rahmenprüfungsordnung des jeweiligen Diplomstudiengangs entsprechen (das bedeutet zeitlich, dass er mind. 240 ECT-Punkte umfassen muss, so dass ein Bachelorabschluss leider nicht ausreicht).

Vorleistungen wie z. B. Tätigkeit in einer Psychiatrie oder eine Weiterbildung im Bereich Familientherapie führen NICHT zu einer Verkürzung der Ausbildung. 

 

Weitere Informationen zu der Ausbildung finden Sie auf der Internetseite des LPA NRW unter https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-pharmazie-und-psychotherapie

Die theoretische Ausbildung und Selbsterfahrung

Praktische Tätigkeit Teil 1

Die Praktische Tätigkeit Teil 1 umfasst mindestens 1.200 Stunden und muss an einer ­psychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiter­bildungs­rechts zur Weiter­bildung für Psychiatrie und Psychotherapie zuge­lassen ist, ab­ge­leistet werden. Diese Einrichtung muss als Ko­opera­tions­partner des ifs durch das Landesprüfungsamt NRW genehmigt sein. Während der praktischen Tätig­keit in der psychia­trisch-­klinischen Einrichtung ist der Ausbildungskandidat jeweils über einen längeren Zeit­raum an der Diagnostik und der Be­hand­lung von mindestens 30 Patienten zu beteiligen.

Das ifs und die kooperierenden Kliniken erwarten im Sinne einer kontinuierlichen und qualitativ hoch­wertigen Ausbildung, dass die Kandidaten im Regelfall zusammen­hängend über den Zeitraum eines Jahres ihre Tätigkeit an der psychiatrischen Einrichtung absolvieren. In besonderen Fällen kann die klinische Zeit auch über einen längeren Zeitraum gestreckt werden.

 

Kooperationspartner des ifs für die Praktische Tätigkeit Teil 1 (1.200 Stunden) sind folgende Psychiatrien:

Aachen, Bad Berleburg, Bad Driburg, Bad Honnef, Bad Säckingen, Bad Wildungen, Bedburg-Hau, Bochum, Bramsche, Dortmund, Düren, Duisburg, Essen, Geldern, Gütersloh, Haselünne, Hemer, Herdecke, Herten, Hörstel, Köln, Krefeld, Lahnstein, Langenfeld, Leichlingen, Lübbecke, Magdeburg, Manderscheid, Marienheide, Münster, Neuenkirchen-Vörden, Oberhausen, Olpe, Remscheid, Viersen, Warstein

Praktische Tätigkeit Teil 2

Die Praktische Tätigkeit Teil 2 umfasst mindestens 600 Stunden und dient dem Erwerb erster prak­tischer Erfahrungen mit Patienten. Das ifs kooperiert mit unterschiedlichen Einrichtungen, die der psycho­therapeutischen und psycho­so­ma­tischen Versorgung dienen und über ein breites Be­hand­lungs­spek­trum gemäß ICD 10 verfügen.

Praktische Ausbildung

Die Praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung im Verfahren Systemische Therapie. Sie dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Be­hand­lung von Patienten mit Störungen mit Krank­heitswert nach § 1 Abs. 3 Satz 1 des Psycho­thera­peu­ten­gesetzes. Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision in mindestens 10 Patienten­be­hand­lungen.  

Mit den Be­handlungen kann frühestens nach der erfolgreichen Teilnahme an der Zwischen­prüfung, und der damit verbundenen vorläufigen Erteilung der Behandlungserlaubnis be­gon­nen werden.

Die Praktische Ausbildung erfolgt in der Institutsambulanz des ifs sowie in den Lehr­praxen, mit denen das ifs einen Kooperationsvertrag geschlossen hat. 

Begleitende Supervision

Die Psychotherapieprozesse im Rahmen der Praktischen Aus­bil­dung werden durch min­destens 150 Super­vi­sions­stunden begleitet. Davon sind 50 Stunden als Einzelsupervision zu er­bringen und 100 Stunden als Gruppensupervision.  Die Super­visionsstunden sind gleich­mäßig auf den Zeitraum der Behandlungsstunden zu verteilen. Die Super­visions­stunden sind ins­ge­samt bei mindestens drei verschiedenen anerkannten Supervisoren des Instituts zu ab­sol­vieren. Die Super­visionssitzungen finden in der Regel in den Räumen des Supervisors oder in den Unterrichtsräumen des ifs statt.

 

Während der praktischen Ausbildung hat der Ausbildungskandidat mindestens 6 anonymisierte schrift­­liche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben, zu erstellen. 

Freie Spitze / Wahlpflichtangebot

Wahlpflichtangebot - sog. „freie Spitze“

Die "freie Spitze" dient der Vertiefung von Wissen und Fähigkeiten in bestimmten Be­reichen des psychotherapeutischen Arbeitens. Dadurch kann eine individuelle Schwerpunktsetzung innerhalb der Ausbildung erfolgen.

Das Wahlpflichtangebot umfasst im ifs im Einzelnen:

  • Selbstorganisierte Studiengruppe / „Peergruppe“
  • Angeleitetes Literaturstudium
  • Auswertung / Nachbereitung der Behandlungsstunden
  • Erstellung der Fallberichte
  • Fakultative Zusatzseminare des ifs(z.B. Traumatherapie - Der Besuch zusätzlicher Seminare ist mit zusätzlichen Kosten verbunden)
  • Besuche von Kongressen und Tagungen (im Einzelfall auch Workshops in anderen Ausbildungszusammenhängen)
  • Überhang aus der Theorieausbildung
  • Überhang aus der Praktischen Ausbildung / zusätzliche Behandlungsstunden
  • Überhang aus der Praktischen Tätigkeit

Ausbildungsorganisation

Theorieseminare 75 Tage 600 UStd.
Selbsterfahrung – Familienrekonstruktion 9 Tage80 UStd.
Therapeutenselbsterfahrung 6 Tage48 UStd.
Gruppensupervision (25 Sitzungen à 4 UStd.)100 UStd.
Einzelsupervision50 UStd.
Studiengruppe/Peergruppe350 UStd.
Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden150 UStd.
Praktische Ausbildung Behandlungsstunden600 UStd.
Angeleitetes Literaturstudium250 UStd.
Schreiben der Fallberichte und Kurzprotokolle80-150 UStd.
8 Fallberichte, 8 Videos, je Fallbericht ein Video 
Praktische Tätigkeit in der Klinik1.200 Std.
Praktische Tätigkeit in einer ambulanten Einrichtung600 Std.

Zusammen mehr als 4.200 Std. / Ustd

 

Kosten- und Finanzierung

Die Kosten belaufen sich auf ca. 23.400,00 Euro und können in Raten über 3 bzw. 5 Jahre gezahlt werden, je nachdem ob Voll- oder Teilzeit als Ausbildungsmodell gewählt wird.:

  • 18.000 EUR sind dabei Honorarkosten für Seminare und Gruppensupervision (incl. 200,00 Euro Aufnahmegebühr)
  • ca. 5.000 EUR fallen für 50 Sitzungen Einzel-Supervision an und sind direkt mit dem/der Supervisor*in abzurechnen
  • Hinzu kommt:
    • Aufwandsentschädigung für die Abschlussprüfung 400,00 Euro

 

Einführungs- und Auswahlseminare

Auswahl- und Entscheidungsseminar (AWS) (2-tägig):

Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, sich intensiv mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Ausbildung im ifs für Sie das Richtige ist und uns die Möglichkeit, eine Kurs­gruppe mit guter Passung zusammenzustellen. Es soll um ein gegenseitiges „Aus­wählen“ gehen und die Chance, Räumlichkeiten, Instituts- / Ausbildungsleitung und Atmosphäre des Instituts kennenzulernen.

Sie erleben konkret die erfahrungs- und selbsterfahrungsorientierte Didaktik des ifs und können ausführlich alle Ihre Fragen klären.

Kosten: 200,00 Euro.

Ort: Essen, umfassen 16 UStd.

oder

Kennenlern- und Entscheidungsseminar (KES):

In einem Gruppengespräch können wir Sie und Sie uns kennenlernen, und Sie können Ihre offenen Fragen ansprechen. Die Ausbildungsleitung hat die Möglichkeit bei der Zusammenstellung der Kursgruppen auf eine entsprechende Passung zu achten.

Die große zeitliche Beanspruchung der Ausbildung bedarf einer guten Entscheidung, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Kosten: kostenfrei

Ort: Essen, max. 3 Stunden

Kurstermine

Start der nächsten Durchgänge:

Frühjahr 2024: Do, 07.03.2024

Herbst 2024: Do, 26.09.2024

Frühjahr 2025: Do, 15.05.2025

Herbst 2025: Do, 25.09.2025

Frühjahr 2026: Do, 16.04.2026

Herbst 2026: Do, 05.11.2026

Wir können aktuell freie Plätze erst ab Frühjahr 2026 anbieten.

Termine für die Einführungs- und Auswahlseminare:
n.n.

Termine der Kennenlern- und Entscheidungsseminare (KES):
Die Seminare in 2024 sind aktuell in Planung und werden im Rahmen der Informationsveranstaltung(en) bekanntgegeben.

Zur Ausbildung können Sie sich nicht direkt anmelden.
Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung und einem anschließenden Auswahlseminar/ -tag ist verpflichtend.

Anmeldung zur Infoveranstaltung

Derzeit können wir keine weiteren kostenfreien Informationsveranstaltungen anbieten, da (noch) nicht absehbar ist, inwiefern noch weitere Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen werden.
Sobald wir wieder Informationsveranstaltungen anbieten, werden wir die Termine an dieser Stelle veröffentlichen!

Wenn Sie aktuell allgemeine Fragen zur Ausbildung haben, dann rufen Sie uns gerne an, senden uns eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular.