Mit dem neuen Gesetz zur Reform der Psychotherapieausbildung, das am 01. September 2020 in Kraft treten wird, wird Psychotherapie ein eigenständiger Studiengang mit Bachelor-Master-Struktur, der nach dem Abitur begonnen werden kann und mit der staatlichen Approbationsprüfung abschließt. Daran schließt sich eine 5 jährige Weiterbildung an. Diese ist Voraussetzung den Arztregistereintrag und die Qualifikation zum Fachpsychotherapeuten. Die Weiterbildung qualifiziert für die Psychotherapeutische Arbeit in einer Altersgruppe und in mindestens einem Verfahren. Die Weiterbildung wird jeweils in einem anerkannten Psychotherapieverfahren angeboten - zum Beispiel in Psychoanalyse oder Systemischer Therapie. Diese Weiterbildung ist auch Voraussetzung, um die sogenannte Fachkunde zu erlangen, mit der die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit Krankenkassen möglich wird.
Das zukünftige Studium der Psychotherapie an den Fakultäten für Psychologie wird ab Wintersemester 2020 als akademisches, konsekutives Studium angeboten. Es erfolgt in einer Bachelor-Master-Struktur und dauert mindestens 5 Jahre (3 Jahre Bachelor, 2 Jahre Master). Die Bachelorstudiengänge sind polyvalent gestaltet. Es sollen alle wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren unterrichtet werden. Es scheint sinnvoll zu sein, sich vorab an der jeweiligen Hochschule zu informieren, wie die einzelnen Psychotherapierichtungen in Umfang und Struktur (Lehrstühle und Qualifikation der Dozenten) unterrichtet werden. Das Studium soll alle Patienten-Altersgruppen abdecken. Es schließt mit der Approbationsprüfung ab. Die Berufsbezeichnung nach dem Psychotherapiestudium und der Approbation, wird „Psychotherapeut/Psychotherapeutin“ heißen.
Ist die abschließende Approbationsprüfung bestanden, besteht damit die Berechtigung die anschließende Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut*in zu besuchen. Sie dauert 5 Jahre (voraussichtlich 2 Jahre im stationären und 2 Jahre im ambulanten Setting und 1 Jahr fakultativ im institutionellen Kontext).
Die Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut*in wird hauptberuflich, d.h. im Rahmen einer angestellten Berufstätigkeit erfolgen (auch die Möglichkeit einer Teilzeitweiterbildung ist angestrebt). Inhaltlich wird die Weiterbildung zum einen in einer „Gebiets“-Weiterbildung für die Gebiete Erwachsene beziehungsweise Kinder und Jugendliche erfolgen und zum anderen in einem (spezifischen) Psychotherapieverfahren. Am Ende der Weiterbildung lautet die Berufsbezeichnung dann „Fachpsychotherapeutin für Erwachsene (Systemische Therapie)“ oder „Fachpsychotherapeutin für Kinder und Jugendliche (Systemische Therapie)“ usw.