Beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) ist in der Abteilung 3 am Standort Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt intern / extern die Funktion einer Psychologin / eines Psychologen (w/m/d) mit psychotherapeutischer Approbation oder Supervisions-/Beratungsqualifikation als
„Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in der Zentralstelle Psychosoziale Unterstützung (ZPSU)“ (m/w/d) mit der Wertigkeit EG 13 TV-L
zu besetzen.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen - ein Stellenanteil von 0,50 unbefristet und ein Stellenanteil von 0,50 befristet mit Sachgrund (voraussichtlich bis zum 14.11.2027).
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) ist für die Ausbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes und sowie die Fortbildung zum Zweck der Qualifizierung der nordrhein-westfälischen Polizei zuständig. Diese umfassen das gesamte Aufgabenspektrum der Polizei: von den polizeilichen Kernaufgaben (Einsatzbewältigung und Gefahrenabwehr, Kriminalitätskontrolle und Verkehrssicherheitsarbeit) bis zu den Unterstützungsleistungen (Führung und Management, Technik, Recht und Verwaltung). Als professioneller Bildungsträger ist das LAFP NRW in erster Linie Dienstleister für die Polizei NRW.
Das LAFP NRW ist sowohl für landeszentrale Personalangelegenheiten (unter anderem Versetzungs- und Nachersatzverfahren) als auch die Personalwerbung und Auswahlverfahren für den Polizeidienst verantwortlich. Darüber hinaus berät es die 47 Kreispolizeibehörden des Landes in dienstrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel in Fragen der Personalentwicklung.
Die Behörde mit Sitz in Selm ist regional an folgenden Orten mit Bildungszentren vertreten: Münster, Schloß Holte-Stukenbrock, Neuss und Brühl.
Weitere Informationen über das LAFP NRW erhalten Sie auf der Homepage (https://lafp.polizei.nrw/).
Die ausgeschriebene Funktion ist in der Abteilung 3 dem Teildezernat 34.2 zugeordnet. Hier ist die Zentralstelle Psychosoziale Unterstützung (ZPSU) angesiedelt. Weitere Informationen finden Sie unter https://karriere.polizei.nrw/berufsfelder/zivilberufe/sozialwissenschaften/psychosoziale-unterstuetzung-bei-berufsbedingten-belastungen.
Die vakante Funktion umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Psychologische Beratung im Bereich Psychosoziale Unterstützung (PSU), u.a Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung präventiver Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Gesunderhaltung für Beschäftigte der Polizei NRW (z. B. in Form von Einzel-, Gruppen- und Teamangeboten); Psychosoziale Nachbereitung von polizeilichen Einsätzen, Ermittlungsgruppen und Ermittlungskommissionen
- Erarbeitung PSU-bezogener wissenschaftlicher Beiträge und Bereitstellung von Informationen zu psychosozialen Themenstellungen in Aus- und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, u.a. Erstellung von Vorlagen und Arbeitsbeiträgen zu wissenschaftlichen Konzeptionen, Berichten, Stellungnahmen und Forschungsprojekten im Themenfeld PSU; Recherche und Aufbereitung PSU-bezogener wissenschaftlicher Erkenntnisse
- Projektarbeit und Koordination des Fachaustausches in polizeiinternen und externen Netzwerken
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen der Fachaufsicht PSU
Formale Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie im Hauptfach (Diplom- oder Masterabschluss)
und eine der folgenden Zusatzqualifikationen:
- Abgeschlossene oder weit fortgeschrittene Aus- oder Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Richtlinienverfahren (mind. Abschluss PT1)
oder
- Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut und mindestens zweijährige Berufstätigkeit in Therapie oder Beratung von Erwachsenen
oder
- Abgeschlossene zertifizierte Aus- oder Weiterbildung in Supervision oder einer Beratungsmethode (im Umfang von mind. 300 Unterrichtseinheiten)
und
- mindestens zweijährige Berufstätigkeit in Therapie oder Beratung von Erwachsenen
Wünschenswert wären zudem nachgewiesene Kenntnisse bzw. Kriterien
- Berufserfahrung im Bereich Forschung und Lehre
- Berufserfahrung in der Beratung bzw. Therapie Erwachsener
- Berufserfahrung im Bereich Notfallpsychologie/ PSNV-E
Folgende Kompetenzen sind in besonderem Maße erforderlich:
- Analytische Fähigkeit
- Einfühlungsvermögen
- Kommunikationsfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
- Fachwissen
Das bieten wir Ihnen:
- Flexible Arbeitszeitmodelle, Telearbeit und die grundsätzliche Möglichkeit zur Beschäftigung in Teilzeit
- Einen spannenden, abwechslungsreichen und sicheren Arbeitsplatz
- Ein modernes Arbeitsumfeld mit guten Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
- Zusammenarbeit im landesweiten interdisziplinär aufgestellten Netzwerk polizeilicher Hilfsangebote
- Regelmäßige Supervisions- und Intervisionsangebote
- Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance
- Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliche Altersvorsorge und 30 Tage Jahresurlaub
Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten:
Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.
Sofern Sie weitere Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte Frau Dipl.-Psych. Herbers, Teildezernat 34.2 unter der Rufnummer 02592/ 68-3402.
Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Frau Splittgerber, Teildezernat ZA 2.1 unter der Rufnummer 02592/ 68-6216.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe des Aktenzeichens 3.34.2 WMA 06 bis zum 20.02.2026 an
LAFP NRW
ZA 2.1, z. Hd. Frau Splittgerber
Im Sundern 1
59379 Selm
oder per Email (im PDF-Format) an:
ZA2.1-personalverwendung.LAFP@polizei.nrw.de
Das Auswahlverfahren findet voraussichtlich im März/April 2026 statt.
Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.
Datenschutz
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird - wenn Sie sich nicht von innerhalb des CN-Pols bewerben sollten- ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den untenstehenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”).
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte.
Zudem erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass erforderliche Daten für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gespeichert werden. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise gem. der neuen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte der Anlage „Datenschutzhinweise DS-GVO2018“
DATENSCHUTZHINWEISE FÜR STELLENAUSSCHREIBUNGEN DES LANDESAMT FÜR AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND PERSONALANGELEGENHEITEN DER POLIZEI NRW
– Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)–
Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung:
- Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW, Im Sundern 1, 59379 Selm
Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter:
LAFP NRW, Datenschutzbeauftragte/r, Im Sundern 1, 59379 Selm oder per E-Mail unter datenschutz.lafp@polizei.nrw.de
- Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten.
Diese Daten entstammen aus dem von Ihnen auszufüllenden Selbstauskunftsbogen und aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate).
- Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht:
Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO).
Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen.
- Wer bekommt meine Daten?
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom LAFP NRW verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind.
- Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist.
- Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden.
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie diese Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ohne Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) –f) DSGVO erfolgt können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).
- Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen.
- Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO.
- Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt?
Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen.
- Was habe ich bei der elektronischen Zusendung von Bewerbungsunterlagen zu beachten?
Elektronische Bewerbungen per Mail sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten. Anbieter eines E-Mail-Dienstes bieten normalerweise eine Verschlüsselung an aber keine erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Verschlüsselung der E-Mail-Anbieter handelt es sich um eine Transportverschlüsselung zwischen den E-Mail-Servern. Auf den Servern liegt die Mail dann unverschlüsselt und kann von Dritten eingesehen werden. Eine Verschlüsselung durch das LAFP NRW kann derzeit nicht angeboten werden. Die elektronische Übersendung Ihrer Daten erfolgt auf eigenes Risiko.
Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) –f) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
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