Teilnahme und erfolgreicher Abschluss werden mit dem Zertifikat als "Systemischer Therapeut / Familientherapeut (ifs)" bescheinigt.
Das Curriculum des ifs berücksichtigt die in den "Richtlinien zur Weiterbildung" der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) aufgestellten Bedingungen.
Bei Vorliegen der obenstehenden Vorqualifikationen und vom Dachverband vorgeschriebenen Erfahrungsnachweise kann die Anerkennung als FAMILIENTHERAPEUT/IN SYSTEMISCHER THERAPEUT/IN (DGSF) bei der DGSF beantragt werden. (Kosten aktuell: 200,00 EUR)
Die Praxismodalitäten (280 Sitzungen eigene therapeutische Praxis, 4 Fallberichte, 3 Live-Videosupervisionen) können notfalls in einem Zeitraum von bis zu 2 Jahren nach Weiterbildungsende erbracht werden.
Um nach Abschluss und erfolgreicher Zertifizierung durch die DGSF, auch bei der PTK NRW die Zusatzbezeichnung „Systemische Therapie“ beantragen zu können, müssen folgende Schritte gegangen werden:
Antrag auf Anerkennung gemäß Übergangsregelung (gem. § 15 Abs. 1 WBO PP/KJP.
Bei der Kammer müssen Sie vor dem Prüfungsausschuss der PTK eine mündliche Prüfung ablegen (gem. § 12 WBO PP/KJP), die Kosten dafür liegen derzeit bei 500,00 EUR.