Aktuell bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

  • Der Bildungsscheck wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
  • Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Es besteht nur die Möglichkeit entweder den Bildungsscheck oder den Prämiengutschein zu erhalten und einzulösen. Man kann nicht beides kombinieren.

Die Bildungsscheck- bzw. Prämiengutscheininhaber/innen reichen die erhaltenen Bildungsschecks bzw. Prämiengutscheine bei der Anmeldung zum jeweiligen Weiterbildungsangebot beim Weiterbildungsanbieter ein. Sie erhalten daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahme- und Prüfungsgebühren von 50 %, höchstens jedoch 500,00 € pro Bildungsscheck bzw. pro Prämiengutschein. Bildungsschecks bzw. Prämiengutscheine sind personenbezogen und nicht übertragbar.

Der Bildungsscheck bzw. der Prämiengutschein muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beantragt und mit der Anmeldung zur Weiterbildung eingereicht werden.
 

Bildungsscheck

Den Bildungsscheck NRW bekommen kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigten, sowie Männer und Frauen, die in einem solchen Betrieb tätig sind und in den letzten zwei Jahren noch keine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch genommen haben. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 40.000,00 Euro bzw. 80.000,00 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigen. Die Kursgebühr der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 500 EUR betragen.

Beratungsstellen für den Bildungsscheck finden Sie unter http://www.weiterbildungsberatung-nrw.de/oder unter http://www.callnrw.de/beratungsstellen/index.php

Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter  und unter http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php www.bildungsscheck.nrw.de

Prämiengutschein / Bildungsprämie

Den Prämiengutscheinerhalten Weiterbildungsinteressierte, die in Deutschland durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000,00 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000,00 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.

Weitere Informationen dazu und wo Sie den Prämiengutschein erhalten und finden Sie unter www.bildungspraemie.info

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Begrenzung des Förderzeitraums können wir Prämiengutscheine aktuell nur für jene Kurse annehmen, die vor dem 31.12.2022 enden.