Aktuell bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

  • Der Bildungsscheck, der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird.

Bildungsscheckinhaber:innen reichen Ihren erhaltenen Bildungsscheck bei der Anmeldung zum jeweiligen Weiterbildungsangebot beim Weiterbildungsanbieter ein. Sie erhalten daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahme- und Prüfungsgebühren von 50 %, höchstens jedoch 500,00 € pro Bildungsscheck. Bildungsschecks sind personenbezogen und nicht übertragbar.

Der Bildungsscheck muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beantragt und mit der Anmeldung zur Weiterbildung eingereicht werden.
 

Bildungsscheck

Den Bildungsscheck NRW bekommen kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigten, sowie Männer und Frauen, die in einem solchen Betrieb tätig sind und in den letzten zwei Jahren noch keine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch genommen haben. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 40.000,00 Euro bzw. 80.000,00 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigen. Die Kursgebühr der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 500 EUR betragen.

Beratungsstellen für den Bildungsscheck finden Sie unter http://www.weiterbildungsberatung-nrw.de/oder unter http://www.callnrw.de/beratungsstellen/index.php

Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter  und unter http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php www.bildungsscheck.nrw.de