Aktuell bestehen folgende Fördermöglichkeiten:
- Der Bildungsscheck wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
- Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Es besteht nur die Möglichkeit entweder den Bildungsscheck oder den Prämiengutschein zu erhalten und einzulösen. Man kann nicht beides kombinieren.
Die Bildungsscheck- bzw. Prämiengutscheininhaber/innen reichen die erhaltenen Bildungsschecks bzw. Prämiengutscheine bei der Anmeldung zum jeweiligen Weiterbildungsangebot beim Weiterbildungsanbieter ein. Sie erhalten daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahme- und Prüfungsgebühren von 50 %, höchstens jedoch 500,00 € pro Bildungsscheck bzw. pro Prämiengutschein. Bildungsschecks bzw. Prämiengutscheine sind personenbezogen und nicht übertragbar.
Der Bildungsscheck bzw. der Prämiengutschein muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beantragt und mit der Anmeldung zur Weiterbildung eingereicht werden.