Der Bildungsscheck NRW ist ein Förderinstrument des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit Februar 2026 wird das Programm unter dem Namen Bildungsscheck 2.0 mit aktualisierten Konditionen fortgeführt. |
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Übernommen werden in der Regel bis zu 50 % der Kurskosten, wobei die maximale Fördersumme pro Bildungsscheck auf max. 500 € gedeckelt ist (Details sind im Informationsblatt zum Bildungsscheck des Weiterbildungsportals NRW einsehbar).
Der Bildungsscheck 2.0 kann von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro) beantragt werden.
Ablauf:
1. Antragstellung: Die Beantragung erfolgt vor Kursbeginn digital über das Online-Antragsportal des MAGS NRW.
2. Teilnahme an der Fort- und Weiterbildung
3. Nach Abschluss der Fort-/ Weiterbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung speziell für die Fördermaßnahme vom Weiterbildungsinstitut (die Vorlage hierfür wird Ihnen im Rahmen Ihrer Antragstellung im Online-Portal zur Verfügung gestellt, s.u. 1.).
Diese Bescheinigung laden Sie ausgefüllt im Online- Portal zusammen mit der Rechnung der Weiterbildung und Ihrem Einkommensteuerbescheid hoch.
4. Die zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag. Bei einer positiven Förderentscheidung wird dann nach Abschluss der Weiterbildung der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Sie zahlen somit zunächst die volle Kursgebühr und bekommen nach Abschluss der Weiterbildung die Fördersumme erstattet.