Grundlegende Information zur Weiterbildung

Das ifs bietet Psychologischen Psychotherapeut:innen, die im Vertiefungsebiet Systemische Therapie approbiert sind, die Möglichkeit, die „fachliche Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen“ nach § 9 der Psychotherapie-Vereinbarung zu erwerben. Damit kann bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die entsprechende Abrechnungsgenehmigung beantragen.

Die Zusatzqualifikation verbindet fundierte theoretische Kenntnisse mit eigener Behandlungserfahrung und kontinuierlicher Supervision. Im Mittelpunkt stehen Kinder und Jugendliche in ihren familiären, sozialen und institutionellen Bezügen. Neben störungsspezifischem Wissen werden deshalb insbesondere sowie kreative und altersangemessene Methoden sowie Beziehungsgestaltung, Eltern- und Bezugspersonenarbeit vermittelt.

Wichtig: Die Zusatzqualifikation erweitert die fachliche Befähigung und kann die Grundlage für eine zusätzliche KV-Abrechnungsgenehmigung bilden. Sie führt nicht automatisch zu einer Kassenzulassung für KJ und sie führt nicht zu einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in und ersetzt keine berufsrechtliche Gebiets- oder Fachpsychotherapeut:innenweiterbildung.

Die Bedingungen sind geregelt in der jeweils gültigen Psychotherapie-Vereinbarung.
Quelle: Kassenärtzliche Bundesvereinigung 

Ihre Vorteile

Flexibel qualifizieren. Systemisch arbeiten. Kinder, Jugendliche und ihre Familien kompetent begleiten.

  • Erweiterung der psychotherapeutischen Handlungskompetenz um die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugssystemen
  • Systematische Vertiefung entwicklungspsychologischer und störungsspezifischer Kenntnisse
  • Ausbau des späteren psychotherapeutischen Versorgungsangebots und – nach Genehmigung durch die KV – der Abrechnungsmöglichkeiten
  • Stärkung des beruflichen Profils und gegebenenfalls verbesserte Chancen in Zulassungs- und Anstellungsverfahren
  • Hohe zeitliche Flexibilität durch ein variables Kurssystem

 

Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen

  • Approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen mit fachlicher Befähigung im Verfahren Systemische Therapie bei Erwachsenen
  • nur für PiAs des ifs: Psychotherapeut:innen in fortgeschrittener Approbationsausbildung am ifs zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten im Verfahren Systemische Therapie nach bisherigem Recht können bereits während der Ausbildung mit der Zusatzqualifikation beginnen.

 

Voraussetzungen für ifs-PiAs:
•    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung
•    vorliegende Behandlungserlaubnis für die praktische Ausbildung im Erwachsenenbereich (PP)
Der Beginn der eigenen Kinder- und Jugendlichenbehandlungen setzt darüber hinaus eine individuelle Freigabe durch das ifs voraus. Als Orientierungswert sollen zuvor mindestens 300 Stunden praktische Ausbildung im Erwachsenenbereich absolviert worden sein.

Aufbau und Organisation

Auf einen Blick
200 Stunden Theorie (wovon wir bis zu 24 UE aus der PP-Ausbildung anrechnen können).
200 Behandlungsstunden mit Kindern und Jugendlichen · 
unter 50 Stunden Supervision · 

Variables Kurssystem
Die Zusatzqualifikation wird als Weiterbildung im variablen Kurssystem angeboten. Zum Start gibt es eine verpflichtende Kick off Seminarveranstaltung mit allen Teilnehmer:innen der Zusatz-Quali-Gruppe. 
Die weiteren Stunden werden über ausgewählte Seminare aus dem KJP-Curriculum des ifs erworben. Je nach Anerkennung bereits absolvierter Inhalte wird ein individueller Studienplan innerhalb der vorgegebenen inhaltlichen Bereiche zusammengestellt.

  • Individuelle Reihenfolge und zeitliche Planung der Wahlseminare
  • mit Ausbildung, Berufstätigkeit und besonderen Lebenssituationen vereinbar
  • für ifs-PiAs: Einstieg grundsätzlich jederzeit möglich

Dauer bzw. Zeitraum der Erlangung der Zusatzqualifikation
Die einzelnen Bestandteile können zeitlich gestreckt absolviert werden. Erfahrungsgemäß ist für die Theorieseminare mit einer Dauer von etwa zwei Jahren zu rechnen. Die Gesamtdauer hängt insbesondere vom Verlauf der Behandlungsfälle, der erforderlichen Langzeittherapie und der individuellen Seminarauswahl ab.

Theoretische Ausbildung

Die Theorie umfasst insgesamt mindestens 200 Stunden, wobei bis zu 24 UE aus der PP-Ausbildung angerechnet werden können .

In den verbleibenden 176 UE werden insbesondere methodische, diagnostische und störungsspezifische Grundlagen sowie die systemische Anwendung psychotherapeutischer Methoden und Techniken bei Kindern und Jugendlichen vermittelt. Wobei das Mehrpersonensetting im ifs stets im Fokus der Behandlung von Kindern und Jugendlichen steht. 

Insgesamt müssen 

  • die verpflichtende Einführungsveranstaltung / Kick-Off-Seminar (16 UE)

sowie

  • 7 - 8 dreitägige Wahlseminare (je 24 UE x 7 = 168 UE bzw.  24 UE x 8 = 192 UE) aus dem Bereich KJP 

belegt werden. Daraus ergeben sich 184 UE Theorieausbildung KJP im Rahmen der Zusatz-Weiterbildung

Hinzugerechnet/angerechnet werden können ggf. bis 24 UE aus Ihrer vorherigen Ausbildung

für ifs-Teilnehmer:innen:

Es können insg. 24 UE aus dem Blockseminar AP - K 2 - Klientensysteme II angerechnet werden. (sodass noch mind. 176 UE belegt werden müssen)

für externe Teilnehmer:innen:

Nach Einzelfallprüfung des absolvierten Curriculums können bis zu max. 24 UE geeigneter Inhalte aus dem PP-Curriculum anerkannt werden.

Über die Anerkennung entscheidet das ifs nach Prüfung der eingereichten Nachweise. Doppelanrechnungen sind ausgeschlossen. Maßgeblich ist, dass die Anforderungen des § 9 der Psychotherapie-Vereinbarung insgesamt erfüllt werden.

 

Folgende 10 Wahlseminare stehen dazu zur Auswahl :

Übersicht der Wahlseminare

Das Wort "ifs" umgeben von Puzzleteilen

Praktische Ausbildung: Patientenbehandlungenunter Supervision

Für die Zusatzqualifikation sind mindestens 200 Therapieeinheiten mit Kindern und Jugendlichen in mindestens drei Behandlungsfällen nachzuweisen. Darunter müssen sich mindestens eine Kurzzeittherapie und eine Langzeittherapie befinden.

Die Behandlungen werden regelmäßig supervidiert und müssen für die Zusatzqualifikation vom ifs vorab anerkannt und fortlaufend dokumentiert werden. Für jeden Fall sind insbesondere Indikation, Behandlungsverlauf, Umfang, Altersgruppe, Setting und Supervision nachvollziehbar festzuhalten.

Als praktische Leistungen müssen nachgewiesen werden:

  • mind. 200 pA Stunden in KJP, in mind. 3 Fällen, davon mind. 1 LZT und 1 KZT
  • unter mind. 50 UE (Gruppen-)Supervision  
    Für Gruppensupervision gilt: Die KJP - Falldichte muss bei mind. ca. 12 Behandlungsstunden pro Monat liegen, damit eine 3-stündige Gruppensupervision pro Monat gedeckt ist (andernfalls kommen zusätzliche Supervisions­kosten hinzu).

Die praktische Ausbildung erfolgt in der Regel in den Ambulanzen des ifs. In Ausnahmefällen können Kooperationen mit Lehrpraxen getroffen werden (je nach Genehmigungen und Bedarfslage in den KV-Bezirken).

Die Behandlungsstunden in den ifs-Ambulanzen werden dem / der PiA mit mind. 40 % des Kassensatzes vergütet.

 

 

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss stellt das ifs eine Abschlussbescheinigung über die Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen nach § 9 der Psychotherapie-Vereinbarung aus.

Aus der Bescheinigung gehen das Psychotherapieverfahren, die Altersgruppe, das Setting sowie die vollständig absolvierten Theorie-, Behandlungs- und Supervisionsanteile hervor.
Die abschließende Feststellung der fachlichen Befähigung und die Erteilung der Abrechnungsgenehmigung liegen bei der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. 

 

Mit dieser Weiterbildung wird keine Approbation erreicht, sondern die Voraussetzung für den Antrag einer Abrechnungsgenehmigung bei der KV geschaffen.

Wenn Sie Interesse an einer Zweitapprobation haben, also an einer Approbation als KJP, sind in der Regel mind. 1/3 der gesamten Ausbildung zu absolvieren, also auch jeweils 1/3 von pT 1 und pT 2 sowie die schriftliche und die mündliche Prüfung (erneut) für den KJP-Bereich abzulegen.

Kosten

Aufnahmegebühr:

250,00 EUR
entfällt für ifs-PiA

Fortbildungskosten/
Seminarkosten:
(incl. Kick off Seminar und
7 weitere Wahl-Theorieseminare)

Für ifs-PiA:  3.400,00 EUR

für Externe: 4.000,00 EUR

Supervisionskosten:

 

  • Gruppensupervision: Anmeldung erfolgt über das ifs 35 EUR je UE (Abrechnung erfolgt quartalsweise) 
    Insgesamt ca. 1.750 – 2.000 EUR
  • Einzelsupervision: ca. 110,00 € je UE (wird  direkt mit der Supervisor:in abgerechnet)
 
Abschlussprüfung der Nachweise und Abschlussbescheinigung250,00 EUR

Stand: Juli 2026

Nicht enthalten sind gegebenenfalls zusätzliche Einzel- oder Gruppensupervisionsstunden, Kosten für ergänzende Seminare, Fahrt- und Übernachtungskosten, Literatur und ggf. Material. 

Mögliche Refinanzierung:

ca. 10.000,00 EUR sofern die Behandlungsstunden in einer ifs-Ambulanz oder ifs-Lehrpraxis absolviert werden. (Stand: Juli 2026)

Bewerbung und Aufnahme

Für die Bewerbung reichen Sie bitte das Anmeldeformular sowie die darin genannten Nachweise ein. Nach Prüfung Ihrer Voraussetzungen über bereits absolvierte Theorieanteile erhalten Sie eine Rückmeldung über die Aufnahme und einen individuellen Studienplan.

1.    Anmeldeformular einreichen (Download siehe unten)
2.    Nachweise über Ausbildung, Approbation und vorhandene Theorieinhalte beifügen
3.    Aufnahmegespräch und individuelle Anerkennungsprüfung
4.    Vertragsabschluss
5.    Kick off Veranstaltung belegen und Studienplan erstellen
6.    Anmeldung zu Wahlseminaren (über Moodle)
7.    Patientenbehandlungen erst nach ausdrücklicher Freigabe beginnen

nächste zweitägige Kick-Off-Veranstaltung am Do, 21.01.2027 & Fr, 22.01.2027 (16 UE)

Bei Fragen zu diesem Angebot kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder verwenden unser Kontaktformular.

Rechtliche und organisatorische Hinweise

Die Ausschreibung orientiert sich an § 9 der Psychotherapie-Vereinbarung in der seit dem 1. April 2024 geltenden Fassung sowie an den ab dem 1. April 2026 verbindlichen Anforderungen für neu beginnende Zusatzqualifikationen. Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Rechtsgrundlagen und die Anforderungen der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
Das ifs behält sich Anpassungen des Curriculums, der organisatorischen Abläufe, der Gebühren sowie der Ambulanz- und Supervisionsregelungen vor, wenn dies aufgrund rechtlicher Änderungen, behördlicher Vorgaben oder fachlicher Qualitätserfordernisse notwendig ist.