Vorbereitungen für Einführung der Systemischen Therapie als „Kassenleistung“ laufen - ärztliche und psychologische Psychotherapeuten können bereits Genehmigung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen

Nach der erfolgten Anpassung der Psychotherapie-Vereinbarung wird die Systemische Therapie für Erwachsene voraussichtlich ab Sommer den Patient*innen als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung stehen.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung berichtet, können ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, die das Verfahren anbieten wollen, bereits jetzt eine Genehmigung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.

Für eine Genehmigung weisen Ärzte ihre Fachkunde in Systemischer Therapie bei Erwachsenen in der Regel mit einem Weiterbildungszeugnis nach, Psychologische Psychotherapeuten mit einem Approbationszeugnis beziehungsweise über die entsprechende Zusatzbezeichnung.

Weitere Infos dazu unter: https://www.kbv.de/html/1150_45588.php