G-BA prüft Kassenzulassung der Systemischen Therapie für Kinder- und Jugendliche

In seiner heutigen Sitzung hat der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Beschluss verabschiedet, nun auch die Aufnahme der Systemischen Therapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kinder und Jugendliche zu prüfen und das Bewertungsverfahren wird eingeleitet. Weitere Infos dazu finden Sie hier: www.g-ba.de/bewertungsverfahren/methodenbewertung/251/ 

Der G-BA legt innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmens fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Einzelnen übernommen werden. Bereits seit dem Sommer des vergangenen Jahres kann Systemische Therapie bei Erwachsenen von zugelassenen Psychotherapeut*innen über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

Eine Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF) zum Prüfverfahren finden Sie hier: www.dgsf.org/presse/pressemitteilungen/systemische-therapie-fuer-kinder-und-jugendliche-moeglichst-schnell-bewilligen-gemeinsamer-bundesausschuss-prueft-die-kassenzulassung