In Deutschland wird das Tätigkeitsfeld der Heilkunde staatlich reglementiert. So ist es möglich sich strafbar zu machen, wenn man unerlaubt heilkundlich tätig ist. Dabei genügt es allerdings nicht, die systemische Tätigkeit, statt „Therapie“ einfach „Beratung“ oder „Coaching“ zu nennen. Vielmehr kommt es darauf an, welche Tätigkeit genau ausgeübt und was konkret vertraglich vereinbart wird. Auch der verbreitete Lösungsversuch, mit der so genannten „kleinen Heilpraktikerzulassung“ vermeintlich auf der sicheren Seite zu sein, kann wieder neue Probleme schaffen. So können etwa Haftungsrisiken entstehen bis hin zu einer Beweislastumkehr.
In diesem Workshop werden zunächst die geltenden gesetzlichen Vorschriften mittels einer Powerpoint-Präsentation vorgestellt und berufsrechtliche Reglementierungen unterschieden wie Titelschutz versus Tätigkeitsschutz sowie unterschiedliche Rechtsfolgen dargelegt. Daraufhin werden Beispiele aus der Praxis diskutiert und rechtlich bewährte Lösungsansätze vorgestellt, die dazu beitragen können, die eigenen systemischen Angebote rechtlich angemessen auszugestalten.
Veröffentlichung zum Thema:
Wenzel, Joachim (2020): Rechtliche Einordnung Systemischer Therapie jenseits des Heilauftrags in Abgrenzung zu heilkundlicher Psychotherapie. In: Kuhnert, Tanja/Berg, Mathias (Hrsg.): Systemische Therapie jenseits des Heilauftrags. Systemtherapeutische Perspektiven in der Sozialen Arbeit und verwandten Kontexten. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 61-87, online verfügbar unter: https://www.dgsf.org/service/wissensportal/rechtliche-einordnung-systemischer-therapie-jenseits-des-heilauftrags-in-abgrenzung-zu-heilkundlicher-psychotherapie