Ausbildung: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Einführung in die Ausbildung
Das ifs freut sich, als bundesweit erstes systemisches Institut eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie anbieten zu können.
Über das Buchungsformular können Sie sich zu einem regelmäßig stattfindenden Informationsgespräch anmelden.
Im April 2011 hat der erste Ausbildungsgang mit 16 Teilnehmern begonnen.
Der nächste Durchgang wird im Juni 2012 starten.
Die ersten genauen Termine finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Ziele der Ausbildung
Ziele
- Übergeordnetes Ziel ist die Erlangung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.
- auf der Basis der persönlichen Ressourcen eine professionelle Identität als Systemische/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in entwickeln und sich in Therapieprozessen als qualifizierte/r systemische/r Therapeut/in erfahren
- einen individuellen therapeutischen Stil entwickeln, der die persönlichen Stärken berücksichtigt und Zufriedenheit in der alltäglichen Berufspraxis ermöglicht
- Systemisch-familientherapeutische Ideenwelten kennenlernen, in der Praxis erfahren und anwenden lernen
- die Entwicklung einer Therapeutenpersönlichkeit auf der Basis wichtiger Einflüsse der Herkunftsfamilie und aktueller Lebenszusammenhänge
- die eigenen Ressourcen als kreatives persönliches und therapeutisches Potential erkennen und einsetzen lernen
- die Vielfältigkeit systemisch-familientherapeutischer Interventions- und Arbeitsformen kennenlernen und situationsadäquat in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern und Familien einsetzen lernen
Wiederkehrende Elemente in der Ausbildung
- Die systemische Selbsterfahrung bildet in den ersten beiden Ausbildungsjahren und besonders in der Familienrekonstruktion einen zentralen Bestandteil.
- Die Entwicklung der individuellen Therapeutenpersönlichkeit als systemischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist Thema in allen Ausbildungsabschnitten.
- Während der Ausbildung werden unterschiedliche therapeutische Ansätze, familientherapeutische und systemtherapeutische Schulen vorgestellt und trainiert.
- Während der Blockseminare ist das kontinuierliche Therapeutentraining ein zentrales didaktisches Mittel zum Erlernen und Erfahren therapeutischer Kompetenz
- Die begleitende Supervision dient der ständigen Begleitung der therapeutischen Praxis.
- Theorievermittlung, Therapeutentraining, Demonstrationen, Selbsterfahrung, Metareflexion, Prozessbegleitung greifen ineinander.
Übergeordnete Lernziele der einzelnen Seminare
- Kennenlernen und Auseinandersetzen mit grundlegenden Lern- und Ausbildungsmethoden in der Psychotherapie.
- Entwickeln eines erhöhten Einfühlungsvermögens in die Situation der Patienten durch die Übernahme oder Identifikation mit der Patientenrolle, Nähe und Distanz zum System.
- Kennenlernen der eigenen Ressourcen sowie der persönlichen Grenzen und Entwicklungsmöglichkeiten im therapeutischen Geschehen durch VideoFeedback und Feedback der Trainer und der anderen Ausbildungsteilnehmer.
- Training der therapeutischen Grundfertigkeiten durch gezieltes Üben, Rollenspiele, Simulationstraining.
- Trainieren, Kennenlernen und Anwenden der wichtigsten systemtherapeutischen Techniken und Haltungen.
- Erkennen eigener problematischer Muster und Kommunikationsstrategien und Erlernen von Strategien, eigenes Verhalten zu modifizieren.
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen
Die formalen Zugangskriterien dazu sind im § 5 Abs. 2 PsychThG geregelt.
Demnach werden nur Absolventen aus folgenden Studienfächern zugelassen:
- Psychologie
- Pädagogik
- Sozialpädagogik
Bitte beachten Sie für Ausnahmen und Abweichungen von diesen Zugangskriterien (Master- und Magisterabschlüsse, ausländische Abschlüsse, Heilpädagogik, Soziale Arbeit, Sonderpädagogik) die Hinweise des Landesprüfungsamtes NRW.
Das Gesetzt ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht an die neuen Studienabschlüsse angepasst. Aufgrund dessen ist jeder Masterabschluss eine Einzelfall-Ausnahmeentscheidung.
Die Einzelfallentscheidung wird ausschließlich durch das Landesprüfungsamt getroffen und kann erst bearbeitet werden, wenn ein Vorvertrag zwischen Ausbildungsstätte und Teilnehmer geschlossen wird.
Der neue Studienabschluss muss vom inhaltlichen und zeitlichen Umfang der "alten" Rahmenprüfungsordnung des jeweiligen Diplomstudiengangs entsprechen (das bedeutet zeitlich, dass er mind. 240 ECT-Punkte umfassen muss, so dass ein Bachelorabschluss leider nicht ausreicht).
Vorleistungen wie z. B. Tätigkeit in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine Weiterbildung im Bereich Familientherapie führen NICHT zu einer Verkürzung der Weiterbildung.
Hinweise des LPA´s zur Zugangsqualifikation
Theoretische Ausbildung und Selbsterfahrung
Die Theoretische Ausbildung erstreckt sich über 5 Jahre
1. Ausbildungsjahr: 6 Grundlagenseminare à 3 Tage und ein Grundlagenseminar à 4 Tage
Inhalte: Anfangsphase einer Therapie, Kontakt und Kontrakt, Diagnostik, Anamnese, Beziehungsaufbau und Beziehungsgestaltung, Spezifika in der Therapie mit Kindern und Jugendlichen, Einbeziehung von Bezugssystemen, Familientherapeutische Indikationen, Phasen der Therapie, Ideen und Methoden aus anderen Verfahren, Vorbereitung der Familienrekonstruktion.
Selbsterfahrung: Familienrekonstruktion 10 Tage als Kompaktseminar.
2. Ausbildungsjahr: 7 Grundlagenseminare à 3 Tage
Inhalte: Bedeutung der Bezugssysteme, Motivation und Widerstand, Bedeutung von Krisen für das Familiensystem, Störungsspezifische Seminare, Angststörung, Störungen des Sozialverhaltens, ADHS, Entwicklungsstörungen, Methoden- und Technikseminare der Systemischen Therapie.
Selbsterfahrung: 1 Seminar à 3 Tage
3. Ausbildungsjahr: 6 Grundlagenseminare à 3 Tage,
Inhalte: Störungsspezifische Seminare, Bindungsstörungen, Psychosomatik, Psychotische Störungen, Ausweitung der systemischen Therapie durch hypnosystemische Ideen, Gruppentherapie, Familienmedizin.
Selbsterfahrung: 1 Seminar à 2 Tage
4. Ausbildungsjahr: 4 Grundlagenseminare à 3 Tage, ein Seminar à 2 Tage (Prüfungsvorbereitung)
Inhalte: Störungsspezifische Seminare zu PTSD, DIS, Suchterkrankungen, sexuellen Problemen, Methoden und Techniken der systemischen Therapie, Kriseninterventionen in der KJ-Therapie
5. Ausbildungsjahr: 3 Grundlagenseminare à 3 Tage und 1 Seminar à 2 Tage (Prüfungscoaching)
Inhalte: Vertiefende systemische Fragestellungen und Interventionen, VT als Ergänzung zur systemischen Therapie, hypnotherapeutische Ideen, provokative Therapie, tiefenpsychologische Ideen. Prüfungsvorbereitung und Prüfungscoaching.
Selbsterfahrung:
Die Selbsterfahrung ist systemisch orientiert und umfasst mindestens 120 Stunden. Sie wird begleitend zur Ausbildung in der Regel in der ersten Hälfte der Ausbildung vor der Zwischenprüfung geleistet.
Der Beginn der Selbsterfahrung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung und den Beginn der Patientenbehandlung. Sie findet als Gruppenselbsterfahrung in Form einer Familienrekonstruktion 10 Tage (90 Ustd.) im 1. Ausbildungsjahr und in 2 weiteren Selbsterfahrungsseminaren zu 24 bzw. 16 Ustd. jeweils im 2. und 3. Ausbildungsjahr statt.
Im Einzelfall kann Einzelselbsterfahrung sinnvoll sein. Diese wird dann von den Selbsterfahrungsleitern empfohlen und ist nicht in den Gesamtkosten enthalten.
Dozenten
Praktische Tätigkeit Teil 1
Die Praktische Tätigkeit Teil 1 umfasst mindestens 1.200 Stunden und muss an einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zugelassen ist, abgeleistet werden. Diese Einrichtung muss als Kooperationspartner des ifs durch das Landesprüfungsamt NRW genehmigt sein. Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrisch-klinischen Einrichtung ist der Ausbildungskandidat jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung der bedeutsamen Beziehungspersonen zu beteiligen.
Das ifs und die kooperierenden Kliniken erwarten im Sinne einer kontinuierlichen und qualitativ hochwertigen Ausbildung, dass die Kandidaten im Regelfall zusammenhängend über den Zeitraum eines Jahres ihre Tätigkeit an der psychiatrischen Einrichtung absolvieren. In besonderen Fällen kann die klinische Zeit auch über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Über den Inhalt der praktischen Tätigkeit wird dem Ausbildungskandidaten von der Klinik ein Zeugnis ausgestellt.
Kooperationspartner des ifs für die Praktische Tätigkeit Teil 1 (1.200 Stunden) sind folgende Kinder- und Jugendpsychiatrien:
Marl-Sinsen, Viersen, Duisburg, Essen, Bochum, Herdecke, Datteln, Dortmund, Rieden, Bad Neuenahr, Gelsenkirchen, Remscheid, Aschendorf.
Praktische Tätigkeit Teil 2
Die Praktische Tätigkeit Teil 2 umfasst mindestens 600 Stunden und dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen mit Patienten. Das ifs kooperiert mit unterschiedlichen Einrichtungen, die der psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dienen und über ein breites Behandlungsspektrum gemäß IDC 10 verfügen.
Kooperationspartner des ifs für die Praktische Tätigkeit Teil 2 (600 Stunden) sind folgende Einrichtungen (in der Regel Praxen für Kinder- und Jugendpsychiatrie):
Essen, Ahlen, Duisburg, Köln, Weilerswist, Wuppertal, Herdecke, Viersen, Soest, Mettmann, Köln, Düsseldorf, Neuss, Dortmund, Drensteinfurt, Gummersbach, Aachen, Dinslaken und ifs-Institutsambulanz in Essen.
Praktische Ausbildung
Die Praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung im Verfahren Systemische Therapie. Sie dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit Krankheitswert nach § 1 Abs. 3 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes. Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision in mindestens 10 Patientenbehandlungen.
Mit den Behandlungen kann frühestens nach der erfolgreichen Teilnahme an der Zwischenprüfung und der damit verbundenen vorläufigen Erteilung der Behandlungserlaubnis begonnen werden.
Die Behandlungsfälle werden so zugewiesen bzw. sind so zusammenzustellen, dass das Spektrum der Störungen mit Krankheitswert, bei denen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie indiziert ist, sowie die verschiedenen Stufen des Kindes- und Jugendalters abgedeckt sind.
Mindestens folgende Verteilung ist dabei einzuhalten:
- Altersstufen: mindestens je eine Behandlung muss einen Patienten im Vorschulalter bzw. frühen Grundschulalter, einen im Grundschulalter und einen im Jugendalter betreffen.
- Störungsbilder: mindestens je eine Behandlung sollte sich auf die folgenden Störungsbilder beziehen: Angst- oder Zwangsstörung, ADHS-Symptomatik, Störung des Sozialverhaltens und Störung der Sauberkeitsentwicklung.
- Außerdem sollte mindestens je eine Behandlung einer depressiven Störung, einer Essstörung oder einer Psychose vorkommen.
- Es soll eine angemessene Anzahl von Kurzzeit- und Langzeittherapien enthalten sein.
- Es sollen in ausreichender Zahl Sitzungen mit dem Gesamtsystem durchgeführt werden.
Die Praktische Ausbildung erfolgt in der Institutsambulanz des ifs sowie in den Lehrpraxen, mit denen das ifs einen Kooperationsvertrag geschlossen hat.
Kooperationspartner für die Praktische Ausbildung (600 Therapiestunden) sind in folgenden Orten:
Essen, Ahlen, Duisburg, Köln, Weilerswist, Wuppertal, Herdecke, Viersen, Soest, Mettmann, Münster, Köln, Dortmund, Drensteinfurt, Dorsten, Düsseldorf, Dinslaken und ifs-Institutsambulanz in Essen.
Supervision
Die Psychotherapieprozesse im Rahmen der Praktischen Ausbildung werden durch mindestens 150 Supervisionsstunden begleitet, davon sind 50 Stunden als Einzelsupervision zu erbringen und 100 Stunden als Gruppensupervision. Die Supervisionsstunden sind gleichmäßig auf den Zeitraum der Behandlungsstunden zu verteilen. Die Supervisionsstunden sind insgesamt bei mindestens drei verschiedenen anerkannten Supervisoren des Instituts zu absolvieren. Die Supervisionssitzungen finden in der Regel in den Räumen des Supervisors oder in den Unterrichtsräumen des ifs statt.
Werden Supervisionsstunden versäumt, müssen diese auf eigene Kosten nachgeholt werden. Werden über die 150 Stunden hinaus Supervisionsstunden erforderlich, sind diese in der Regel im Gruppenformat zu absolvieren und müssen durch die Teilnehmer zusätzlich finanziert werden.
Während der praktischen Ausbildung hat der Ausbildungskandidat mindestens 10 anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben, zu erstellen. Sie sind nach dem vom ifs vorgegebenen Muster zu dokumentieren. Mindestes einer dieser Fälle wird im mündlichen Teil der staatlichen Prüfung als Nachweis über die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten herangezogen (vgl. § 7 Abs. 2 (4) und § 17 Abs. 2 KJPsychTh-APrV).
Von jedem der 10 durchgeführten Behandlungsfälle ist mindestens eine Sequenz zusätzlich per Video zu dokumentieren und dem Supervisor vorzustellen. Ersatzweise ist hier auch Life-Supervision möglich.
Zusätzlich führen die Ausbildungsteilnehmer einen Nachweis über ihre Therapiesitzungen in Form von anonymisierten Kurzprotokollen, die vom Supervisor im Studienbuch abgezeichnet werden.
Freie Spitze
Wahlpflichtangebot - sog. „freie Spitze“
Die "freie Spitze" dient der Vertiefung von Wissen und Fähigkeiten in bestimmten Bereichen des psychotherapeutischen Arbeitens. Dadurch kann eine individuelle Schwerpunktsetzung innerhalb der Ausbildung erfolgen.
Das Wahlpflichtangebot von mind. 930 Stunden umfasst im ifs im Einzelnen:
► Selbstorganisierte Studiengruppe / „Peergruppe“
min. 300 UStd. / max. 350 UStd.
► Angeleitetes Literaturstudium
max. 250 UStd.
► Auswertung / Nachbereitung der Behandlungsstunden
max. 150 UStd.
► Erstellung der Fallberichte
max. 150 UStd.
► Fakultative Zusatzseminare des ifs
max. 250 UStd. Hier ist z. B. die Fortbildung Psychotraumatologie oder die Fortbildung zum MarteMeo-Therapeuten wählbar.
Der Besuch zusätzlicher Seminare ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Nachweis über Teilnehmerlisten sowie Bestätigung des Dozenten im Studienbuch.
► Besuche von Kongressen und Tagungen (im Einzelfall auch Workshops in anderen Ausbildungszusammenhängen)
max. 100 UStd.
Der Besuch von Kongressen, Tagungen und Seminaren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
► Überhang aus der Theorieausbildung
ca. 40 UStd.
► Überhang aus der Praktischen Ausbildung / zusätzliche Behandlungsstunden
max. 200 UStd.
► Überhang aus der Praktischen Tätigkeit
max. 200 UStd.
Abschlussprüfung
Für die Zulassung des Prüfungskandidaten zur staatlichen Abschlussprüfung ist ein positives Votum der Ausbildungsleitung des ifs erforderlich.
Diese stellt dann eine Teilnahmebescheinigung nach § 1 Abs. 4 KJPsychTh-APrV (Anlage 2 der KJPsychTh-APrV) aus, wenn der Ausbildungskandidat folgende Unterlagen vollständig eingereicht hat:
- Ordnungsgemäß geführtes Studienbuch als Nachweis über mind. 4.200 Stunden, im Einzelnen sind dies:
- mind. 1.800 Stunden Praktische Tätigkeit (siehe Punkt 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des ifs iVm § 2 KJPsychTh-APrV)
- mind. 600 Stunden Theoretische Ausbildung (siehe Punkt 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des ifs iVm § 3 KJPsychTh-APrV)
- mind. 600 Stunden Praktische Ausbildung unter Supervision (siehe Punkt 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des ifs iVm § 4 KJPsychTh-APrV)
- mind. 150 Stunden Supervision (siehe Punkt 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des ifs iVm § 4 KJPsychTh-APrV)
- mind. 120 Stunden Systemische Selbsterfahrung (siehe Punkt 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des ifs iVm § 5 KJPsychTh-APrV)
- mind. 930 Stunden Wahlpflichtangebot „Freie Spitze“ (siehe Punkt 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des ifs)
- Dokumentation von 10 Patientenbehandlungen, mindestens 10 anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben und vom Supervisor (inkl. je einer Sequenz auf Video bzw. als Live-Supervision) abgenommen wurden. Davon sind zwei Fälle ausdrücklich als Prüfungsfälle zu kennzeichnen.
- Nachweis der vollständig beglichenen Ausbildungskosten
Nach § 7 KJPsychTh-APrV entscheidet die zuständige Behörde (in NRW ist dies bei der Bezirksregierung Düsseldorf das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie) über die Zulassung des Prüflings zur staatlichen Prüfung.
Dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung sind folgende Unterlagen beizufügen (§ 7 Abs. 2 KJPsychTh-APrV):
- die Geburtsurkunde und alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen.
- der Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder c des Psychotherapeutengesetzes, der Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Pädagogik oder Sozialpädagogik oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c oder d des Psychotherapeutengesetzes,
- die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen
- mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden.
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Ausbildungsorganisation
- Einführungs- und Auswahlseminar 3 Tage 24 UStd.
- Theorieseminare 75 Tage 600 UStd.
- Selbsterfahrung – Familienrekonstruktion 9 Tage 80 UStd.
- Therapeutenselbsterfahrung 6 Tage 48 UStd.
- Gruppensupervision (25 Sitzungen à 4 UStd.) 100 UStd.
- Einzelsupervision 50 UStd.
- Studiengruppe/Peergruppe 350 UStd.
- Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden 150 UStd.
- Praktische Ausbildung Behandlungsstunden 600 UStd.
- Angeleitetes Literaturstudium 250 UStd.
- Schreiben der Fallberichte und Kurzprotokolle 80 UStd.
- 8 Fallberichte, 8 Videos, je Fallbericht ein Video
- Praktische Tätigkeit in der Klinik 1.200 Std.
- Praktische Tätigkeit in einer ambulanten Einrichtung 600 Std.
Zusammen mehr als 4.200 Std. / Ustd
Im Überlick verteilen sich die Stunden so:
Kosten- und Finanzierung
Die Kosten werden sich auf ca. 19.000,00 Euro belaufen und können in Raten über 5 Jahre gezahlt werden.
Sie sind bezahlbar in einer Anfangsrate von 1.600,00 Euro und 60 monatlichen Raten von 240,00 Euro sowie pro Ausbildungsjahr 600,00 Euro.
Hinzu kommen eine einmalige Aufnahmegebühr von 100,00 Euro sowie Prüfungsgebühren (Zwischenprüfung 100,00 Euro und Abschlussprüfung 400,00 Euro)
Refinanzierung durch die bezahlten Psychotherapiestunden im Rahmen der praktischen Ausbildung: Minimum 600 x 15,00 Euro = 9.000,00 Euro.
Einführungs- und Auswahlseminare
Die Einführungs- und Auswahlseminare geben die Möglichkeit, sich mit Theorie und Praxis des systemischen Ansatzes zu beschäftigen und die erlebnis- und erfahrungsorientierte Didaktik des Lehrens und Lernens im ifs zu erfahren.
Um eine gute Zusammenstellung der Kursgruppen zu gewährleisten, sollen die Einführungsseminare Ihnen und uns helfen festzustellen, ob die Ausbildung in die persönliche Entwicklung passt und im Zusammenhang mit der Berufserfahrung und Perspektive als günstig prognostiziert werden kann.
Die große zeitliche Beanspruchung der Ausbildung bedarf einer guten Entscheidung, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Die Kosten für die Einführungs- und Auswahlseminare belaufen sich auf 200,00 Euro.
Sie finden in Essen statt und umfassen 16 UStd.
Termine
Termine für Informationsveranstaltungen:
22.05.2012
05.07.2012
04.09.2012
Zum kostenlosen Informationstag können Sie sich hier anmelden.
Termin für das Auswahlseminar:
20.04. - 21.04.2012
Termine für die Auswahlseminare für den nächsten Durchgang folgen noch.
Zur Ausbildung können Sie sich nicht direkt anmelden. Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung und an einem Auswahlseminar sind verpflichtend.
Termine der Blockseminare des Kurses (Start: Juni 2012)
BL 1-01: Mi, 13.06.12 - Sa, 16.06.12
BL 1-02: Do, 23.08.12 - Sa, 25.08.12
BL 1-03: Do, 15.11.12 - Sa, 17.11.12


