Systemische Therapie wird auch für Kinder und Jugendliche Kassenleistung

Die Psychotherapierichtlinie ist geändert und Systemische Therapie ist nun auch Richtlinienverfahren für Kinder und Jugendliche.

In Berlin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen am heutigen 18.01.24 den lang erwarteten Beschluss gefasst: Die Psychotherapierichtlinie ist geändert und Systemische Therapie ist nun auch Richtlinienverfahren für Kinder und Jugendliche.

Nach der Anerkennung der Systemischen Therapie für Erwachsene vor ca. 4 Jahren, ist dies nun der nächste große Erfolg, der den Prozess der sozialrechtlichen Anerkennung auch für die Verbände und Fachgesellschaften zum Abschluss bringt.
Im August 2021 hatte der G-BA beschlossen, das dafür notwendige Bewertungsverfahren einzuleiten, ca. 13 Jahre nachdem der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Systemische Therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen anerkannt hat. Bereits seit 2008 zählte die Systemische Therapie demnach zu den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen.

Bis zur ersten abgerechneten psychotherapeutischen Leistung wird es allerdings noch etwas dauern. Im Nachgang der heutigen Entscheidung muss auch die Psychotherapievereinbarung geändert und abgeschlossen werden, die weitere Aussagen zu Leistungen und deren Vergütung trifft. Mit dem Abschluss dieser Verhandlungen ist aber in den nächsten Monaten zu rechnen, sodass auf jeden Fall noch im Verlauf dieses Jahres erstmals Systemische Therapie als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden wird.
Spätestens nach Abschluss der Vereinbarung ist dann für die jetzt schon approbierten systemischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen auch der Eintrag ins Arzt- bzw. Psychotherapeutenregister bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung möglich und bei Vorliegen auch der Eintrag der entsprechenden Fachkunde für Approbierte aus anderen Verfahren.
Der Beschluss des G-BA sieht, genau wie bei den Erwachsenen, das Mehrpersonensetting für die Systemische Therapie vor. Auch das Sitzungskontingent mit einer Höchstbeantragungsgrenze von 48 Stunden ist zunächst identisch. Allerdings ergibt sich bei Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit für zusätzliche sog. Bezugspersonenstunden, die im gleichen Verhältnis wie bei den anderen Verfahren auch für die Systemische Therapie in der Psychotherapievereinbarung vorgesehen werden sollen. Insofern sind es dann bis zu 60 Stunden insgesamt.

„Wir sind einfach nur froh, dass nach so vielen Jahren das Verfahren zu einem positiven Abschluss gekommen ist.“ sagt ifs Ausbildungsleiter Enno Hermans, der an der G-BA Sitzung in Berlin teilgenommen hat. „Es ist wirklich eine gute Nachricht und ein wichtiger Tag für die KJP PiA und Therapeut:innen, aber vor allem auch für die Kinder, Jugendlichen und Familien in Deutschland, denen nun ein weiteres hochwirksames Psychotherapieverfahren zur Verfügung steht.“

Die Systemische Therapie ist das erste Psychotherapieverfahren, das nach der Einführung des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1999 sozialrechtlich anerkannt wurde. Nun können nach vielen Jahren des berufspolitischen Engagements der beiden systemischen Dachverbände, vieler Unterstützer aus dem Gesundheitswesen und Vertreter aus der Politik sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche auf der Ebene gesetzlicher Krankenkassenleistungen von diesem Verfahren profitieren.

Pressemitteilung des G-BA:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1160/

Pressemitteilung der DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V.):
https://www.dgsf.org/aktuell/news/systemische-therapie-fuer-kinder-und-jugendliche-wird-leistung-der-gesetzlichen-krankenversicherungen