Gesetzesänderung zum 01.01.2025: Umsatzsteuer in Beratung, Coaching, Therapie, Lehre und Supervision


Es gibt Dienstleistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Nicht nur im systemischen Feld fragen sich Berater:innen, Lehrende, Supervisor:innen und Therapeut:innen, ob ihre Dienstleistungen umsatzsteuerbefreit sind oder nicht. Die Gesetzeslage und Rechtsprechung sind dabei sehr komplex, so dass es selbst Steuerberater:innen oft schwer fällt sich diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten.

Wie bereits in der Vergangenheit berichtet, hat Joachim Wenzel von der Institutsleitung des ifs, in 2024 mit seinen Positionspapieren eine wesentlichen Teil dazu beigetragen, dass eine vom Bundesfinanzministerium geplante Bürokratisierung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) nicht umgesetzt wurde. Die Gespräche mit den Abgeordneten der Regierungsfraktionen (s. Foto oben) haben darüber hinaus sogar bewirkt, dass systemische Dienstleistungen seit dem 1.1.2025 noch umfassender und klarer von der Umsatzsteuer befreit werden als bisher: www.vgsd.de/positionspapier-und-petition-fuer-umsatzsteuerfreiheit-im-bildungswesen-das-streiten-um-gute-politische-loesungen-hat-sich-gelohnt

Die Änderungen betreffen nicht nur Lehrende, sondern auch Supervisor:innen. Aber auch zur Umsatzsteuerbefreiung in der Therapie kommen immer wieder Fragen auf. Hier herrscht ebenfalls viel Unsicherheit, was nach § 4 Nr. 14 UStG befreit ist und was nicht. Dazu bedarf es der Abgrenzung Heilkunde versus Nicht-Heilkunde: Während Heilbehandlungen (Behandlungsverträge) von der Umsatzsteuer befreit sind, gilt das nicht für Beratung und Therapie jenseits der Heilkunde.

Infoservice Umsatzsteuerregelungen im Bereich Supervision

Von Teilnehmer:innen unserer Aus- und Weiterbildungen kommen zur Umsatzsteuer immer wieder Fragen auf. Dazu dürfen wir aus rechtlichen Gründen in Einzelfällen nicht beraten. Wir möchten unseren Teilnehmer:innen, Absolvent:innen und weiteren Systemiker:innen, Supervisor:innen und Therapeut:innen aber die wichtigsten Aspekte zur Umsatzsteuerbefreiung verständlich in den Blick bringen.

Um auf dem aktuellen Stand bleiben zu können wird diese Seite www.ifs-essen.de/umsatzsteuer ab April 2025 immer wieder aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Verwaltungsverfügungen und zur Rechtsprechung bereitstellen . Wir machen auf dieser Seite auf Neuerungen aufmerksam und stellen wichtige Informationen bereit.

Joachim Wenzel hat dazu das untenstehende Infodokument Informationen zur Umsatzsteuer für Systemiker:innen (PDF) erstellt, das die grundlegenden Aspekte und Änderungen in den Blick bringt.

Informationen zur Umsatzsteuer für Systemiker:innen

Infopaper mit grundlegenden Aspekten, Änderungen und Hinweisen zum Thema Umsatzsteuer für Supervisor:innen:

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Unsere Hinweise können aber genutzt werden, um etwa mit dem/der eigenen Steuerberater:in ins Gespräch zu kommen. Die Informationen bieten für eine solches Gespräch einen guten Ausgangspunkt. Schließlich geht es bei den erforderlichen Einschätzungen nicht nur um Rechtsfragen, sondern auch um Fachliches, über das etwa Beratung von Bildung aber auch Heilkunde von Nicht-Heilkunde abgegrenzt werden muss. Dazu braucht es also einen steuerrechtlichen und einen fachlichen Hintergrund.

Online-Angebote zum Thema

Zur Vertiefung der Fragestellung wird es am 25.06.2025 in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) eine kostenlose Online-Veranstaltung zum Thema geben.
Sie finden diese und weitere Veranstaltungen unter: ifs Online