Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen

Die Systemische Therapie bei Erwachsenen ergänzt seit Juli das psychotherapeutische Behandlungsangebot in Deutschland als viertes Richtlinienverfahren.

Krankenkassen und kassenärztliche Bundesvereinigung haben im "Erweiterten Bewertungsausschuss" im Juni die Vergütung festgelegt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Systemischen Therapie bei Erwachsenen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Die rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme in die Regelversorgung – Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung – sind bereits vor einigen Monaten entsprechend geändert worden.

Zur Abrechnung von Systemischer Therapie (Einzel- und Gruppentherapie) gibt es in Kapitel 35 nun zusätzliche Gebührenordnungspositionen (GOP). Eine Übersicht der neuen GOP ist auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hinterlegt. Der erhöhte Aufwand für das Mehrpersonensetting wird in der Gebührenordnung nicht abgebildet.

 

Weitere Infos:

Gemeinsame Presseinformation von DGSF und SG

Information der KBV

Meldung auf den Seiten der BPtK

 

wichtiger Hinweis: Nur Psychologische Psychotherapeut*innen bzw. ärztliche Psychotherapeut*innen mit entsprechender Fachkunde (bei PP Ausbildung gem. PsychThG mit dem Vertiefungsgebiet Systemische Therapie bzw. mit der entsprechenden Zusatzweiterbildung; bei Ärzt*innen mit entsprechenden Weiterbildungsnachweisen) können Systemische Psychotherapie als Kassenleistung für erwachsene Patient*innen erbringen!