Zum 1. Januar 2025 wurde die Umsatzsteuerbefreiung bei Bildungsleistungen erweitert. Das hat auch Auswirkungen auf die Besteuerung von Supervision und die notwendigen Änderungen bei der Rechnungsstellung. Insgesamt herrscht im Bereich von Beratung, Coaching, Therapie, Lehre und Supervision viel Unsicherheit darüber, welche Leistungen von der Steuerbefreiung erfasst werden und welche nicht.
Das ifs möchte hier einen Überblick anbieten und hat dazu eine Service-Seite mit Informationen rund um das Thema Umsatzsteuer erstellt:
www.ifs-essen.de/umsatzsteuer
Unter anderem findet sich dort ein PDF-Dokument mit grundlegenden Aspekten, Änderungen und Hinweisen zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 und Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UStG). Es kann bei Bedarf heruntergeladen und mit einem/einer Steuerberater:in besprochen werden.
Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.