Beantragung der Zusatzqualifikation "Systemische Therapie" für Approbierte der Kammer NRW nun möglich!

Wer zukünftig die Zusatzqualifikation Systemische Therapie nach der geltenden WBO anstrebt, muss neben der Approbation gemäß PsychThG und der Mitgliedschaft bei der PTK NRW folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Weiterbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. In dieser Zeit werden mindestens 240 Stunden theoretische Weiterbildung absolviert, finden mindestens 70 Stunden Supervision von mindestens 280 Behandlungsstunden statt, werden mindestens 100 Stunden Selbsterfahrung und mindestens 70 Stunden Intervision abgeleistet. Zudem werden vier schriftliche Falldarstellungen der supervidierten Patientenbehandlungen und ein abschließendes Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss der PTK NRW für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung verlangt.

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem drei Weiterbildungsstätten oder Weiterbildungsverbünde in NRW, an denen die gesamte Weiterbildung absolviert werden kann, erstmalig anerkannt worden sind, können im Rahmen der Übergangsbestimmungen ab dem 06.09.2014 Weiterbildungszeiten auch dann angerechnet werden, wenn eine Weiterbildungsstätte nicht von der Kammer anerkannt ist, die Weiterbildung aber nach Inhalt und Umfang den Anforderungen der WBO entspricht sowie unter Anleitung von approbierten Psychotherapeuten erfolgt, die eine nach Inhalt und Umfang den Anforderungen an eine Weiterbildungsbefugnis in Systemischer Therapie entsprechenden Qualifikation erworben haben.

Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie hier:

https://www.ptk-nrw.de/de/aktuelles/nachrichten-2014/detail/article/antragsformular-zur-weiterbildung-systemische-therapie-online-verfuegbar.html