Umsatzsteuerbefreiung bei systemischen Dienstleistungen: Reform zum 1.1.2025
Zum 1.1.2025 wurde § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) reformiert. Die Änderungen betreffen nicht nur Lehrende, sondern auch Supervisor:innen. Aber auch zur Umsatzsteuerbefreiung in der Therapie kommen durch Systemiker:innen immer wieder Fragen auf. Hier herrscht ebenfalls viel Unsicherheit, was nach § 4 Nr. 14 UStG befreit ist und was nicht. Dazu bedarf es der Abgrenzung Heilkunde versus Nicht-Heilkunde.
In einer Onlineveranstaltung stellt Dr. Joachim Wenzel die Neuerungen vor und erklärt die wichtigsten Begriffe, die notwendig sind, um einordnen zu können, wann Therapie, Weiterbildung oder Supervision von der Umsatzsteuer befreit sind und wann nicht. Dabei stehen die Änderungen zum 1.1.2025 im Mittelpunkt.