Grundlegende Information zur Weiterbildung

Die KJP-Zusatzqualifikation benötigen approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen, um bei der KV eine Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu beantragen.

Die Bedingungen sind geregelt in der jeweils gültigen Psychotherapie-Vereinbarung:
Quelle: www.kbv.de/media/sp/01_Psychotherapie_Aerzte.pdf

Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen

Die KJP-Zusatzqualifikation können PP´ler:innen parallel zu ihrer Psychotherapieausbildung oder im Anschluss an die erfolgte Approbation erwerben.

Um sich für die KJP-Zusatzqualifikation anmelden zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Zwischenprüfung im Rahmen der Ausbildung muss bereits erfolgt sein
  • die vorläufige Behandlungserlaubnis für PP muss bereits vorliegen

Um mit der praktischen Ausbildung (pA) für die Zusatz-Qualifikation KJP starten zu können muss darüber hinaus folgende Bedingung erfüllt sein:

  • es müssen mind. 300 pA Stunden PP bereits absolviert sein

 

Es ist auch möglich, erst nach erfolgter Approbation mit der Weiterbildung zur Erlangung einer KJP - Zusatzqualifikation zu starten.

In diesem Fall ist der praktische Teil berufsrechtlich auch in eigener Praxis möglich, sofern die Abrechnung über die ifs-Ambulanz erfolgt (zumindest im Bezirk KVNO, für den Bezirk KVWL noch in Klärung und dann möglicherweise mit zusätzlichen Kosten verbunden!)

 

Theoretische Ausbildung

Mind. 200 Stunden Theorieausbildungmüssen der KV nachgewiesen werden.

Dazu müssen

  • eine verpflichtende 2-tägige Einführungsveranstaltung / Kick-Off-Seminar (18 UE)

sowie

  • 7 dreitägige Wahlseminare (je 24 UE x 7 = 168 UE) aus dem Bereich KJP belegt werden.

Daraus ergeben sich 186 UE Theorieausbildung KJP im Rahmen der Weiterbildung

Hinzugerechnet/angerechnet werden können dazu (max.) 24 UE aus Ihrer vorherigen Ausbildung

für ifs-Teilnehmer:innen:

Es können insg. 24 UE aus dem Blockseminar AP - K 2 - Klientensysteme II angerechnet werden. (sodass noch mind. 176 UE belegt werden müssen)

für externe Teilnehmer:innen:

Nach Einzelfallprüfung des absolvierten Curriculums können bis zu max. 24 UE aus dem PP-Curriculum anerkannt werden.

 

Folgende 10 Wahlseminare stehen dazu zur Auswahl :

Übersicht der Wahlseminare

Das Wort "ifs" umgeben von Puzzleteilen

Praktische Ausbildung unter Supervision

Als praktische Leistungen müssen nachgewiesen werden:

  • mind. 200 pA Stunden in KJP, in mind. 3 Fällen, davon mind. 1 LZT und 1 KZT
  • unter mind. 50 UE (Gruppen-)Supervision (wer zusätzlich Einzelsupervision belegen möchte, muss die Mehrkosten selbst tragen) 
    Für Gruppensupervision gilt: Die KJP - Falldichte muss bei mind. ca. 12 Behandlungsstunden pro Monat liegen, damit eine 3-stündige Gruppensupervision pro Monat gedeckt ist (andernfalls kommen zusätzliche Supervisions­kosten hinzu).

Die praktische Ausbildung erfolgt in den Ambulanzen des ifs. In Ausnahmefällen können Kooperationen mit Lehrpraxen getroffen werden (je nach Genehmigungen und Bedarfslage in den KV-Bezirken).

Die Behandlungsstunden in den ifs-Ambulanzen werden dem / der PiA mit mind. 40 % des Kassensatzes vergütet.

Zeitraum der Erlangung der Zusatzqualifikation

Grundsätzlich kann das Absolvieren der Bestandteile für die Zusatzqualifikation gestreckt werden.
In der Regel wird es ca. 2 Jahre dauern, bis alle Wahlseminare besucht werden konnten.

Abschluss

Bestätigt werden am Ende der Weiterbildung die geleisteten Stunden, um mit der am ifs erworbenen Bescheinigung die Abrechnungsgenehmigung bei der KV beantragen zu können (gem. § 9 PTV „Fachliche Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen durch Zusatzqualifikation“).

 

Mit dieser Weiterbildung wird keine Zweitapprobation erreicht, sondern lediglich die Voraussetzung für den Antrag bei der KV geschaffen.

Wenn Sie Interesse an einer Zweitapprobation haben, also an einer Approbation als KJP, sind in der Regel mind. 1/3 der gesamten Ausbildung zu absolvieren, also auch jeweils 1/3 von pT 1 und pT 2 sowie sind die schriftliche und die mündliche Prüfung (erneut) für den KJP-Bereich abzulegen.

Kosten

Für ifs-Teilnehmer:innen:

5.200 EUR

Für externe Teilnehmer:innen:

5.800 EUR

darin enthalten:

  • zweitägiges Kick-Off-Seminar (18 UE)
  • 7 dreitägige Wahlseminare (je 24 UE = 168 UE)

= insgesamt 186 UE Theorieseminare

  • 50 UE Gruppensupervision

möglicherweise anfallende weitere Kosten:

  • ggf. Kosten für Einzelsupervision
  • ggf. weitere Kosten für Gruppensupervision, wenn durch Verzögerungen die Supervisionsdichte von 4:1 nicht aufrechterhalten werden kann

Kurstermine

Zweitägige Kick-Off-Veranstaltung am Sa, 19.09.2026 & Fr, 16.10.2026 (18 UE)

Die Termine der Wahlseminare können dem Seminarplan in Moodle entnommen werden.
Die Anmeldung zu den einzelnen Seminaren erfolgt per E-Mail an info@ifs-essen.de.

Bewerbung / Anmeldung

Zur Bewerbung für die Teilnahme an der KJP–Zusatzqualifikation verwenden Sie bitte untenstehendes Formular.

Bei Fragen zu diesem Angebot kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder verwenden unser Kontaktformular.