Approbation
 

Aufbaukurs: Systemische Familientherapie und Grundzüge der Supervision

Einführung in die Weiterbildung

Aufbaukurs:

Systemische Familientherapie und Grundzüge der Supervision

Gesamtstundenzahl 580 UStd.

Beginn der Weiterbildung jeweils im Frühjahr

 

Dieser Kurstyp ist für Kollegen/innen, die eine Familienberaterausbildung, eine institutionsinterne systemische Fortbildungsmaßnahme, eine vom Arbeitsamt finanzierte Weiterbildung bzw. eine anderweitige systemische Fortbildung absolviert haben und gerne ihre therapeutischen Fertigkeiten weiter entwickeln und vertiefen wollen.

Ferner laden wir Kolleginnen und Kollegen ein, die in einem anderen therapeutischen Verfahren eine mindestens dreijährige Weiterbildung abgeschlossen haben und den systemischen Ansatz kennen lernen wollen.

 

Die Weiterbildung erfüllt die Bedingungen nach dem:

  • Sozialgesetzbuch §86 SGBIII
  • Gesetz zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW.
  • den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF).

 Voraussetzungen:

Als Voraussetzungen für die Weiterbildung gelten:

  • die Bereitschaft für ein selbsterfahrungsorientiertes Lernen
  • ein sozial- oder humanwissenschaftlicher (Fach) Hochschulabschluss
  • Nachweis über Selbsterfahrung oder/und Eigentherapie
  • mehrjährige Berufserfahrung
  • eine beraterische Weiterbildung in Familienberatung/systemischer Arbeit (mindestens 350 UStd.) oder eine andere Weiterbildung in einem anderen Therapieverfahren.
  • die Möglichkeit der Arbeit mit Paaren, Familien und Gruppen während der Weiterbildung
  • Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.

Zielgruppe und Ziele der Weiterbildung

Zielgruppen

Angesprochen sind Mitarbeiter der psychosozialen Versorgung: Psychologen, Sozialarbeiter, Heilpädagogen und Ärzte. In der Bildungs- und Kulturarbeit: Pädagogen, Theologen und Sozialpädagogen in Kirchen, Jugend- und Erwachsenenbildung, Schulen, etc.

Die multiprofessionelle Zusammensetzung der Weiterbildungsgruppe aus Therapie, Beratung, Bildungs- und Kulturarbeit soll:

  • die berufsfeldübergreifende innovatorische Kraft des systemischen Denkens und Handelns erfahrbar machen
  • die Beziehung zwischen mikrosozialen Systemen (der/die Einzelne, das Paar, die Familie, die Gruppe) und makrosozialen Systemen (Gemeinde, Organisation, Institution) sichtbar machen
  • die Zusammenarbeit von Mitarbeitern verschiedener öffentlicher und privater Einrichtungen bei sozialen und kulturellen Entwicklungsprozessen fördern
  • durch die Entwicklung multiprofessioneller Teams eine gemeindenahe Verknüpfung zwischen psychosozialer Arbeit und kultureller Bildung vermitteln.

  

Ziele

  • Auf der Basis der persönlichen Ressourcen eine professionelle Identität als Systemische/r Familientherapeut/in zu entwickeln und sich in Beratungsprozessen als qualifizierte systemische/r Therapeut/in zu erfahren.
  • Einen individuellen therapeutischen Stil entwickeln, der die persönlichen Stärken berücksichtigt und Zufriedenheit in der alltäglichen Berufspraxis ermöglicht.
  • Systemisch familientherapeutische Ideenwelten kennen lernen, in der Praxis erfahren und anwenden lernen.
  • Die Entwicklung der Therapeutenpersönlichkeit auf der Basis wichtiger Einflüsse der Herkunftsfamilie und aktueller Lebenszusammenhänge.
  • Die eigenen Ressourcen als kreatives, persönliches und therapeutisches Potential erkennen und einsetzen lernen.
  • Die Vielfältigkeit systemisch familientherapeutischer Interventions- und Arbeitsformen kennen lernen und situationsadäquat einsetzen lernen.

Weiterbildungsinhalte

Kontinuierliche und wiederkehrende Elemente während der Weiterbildung:

  •  Die systemische Selbsterfahrung bildet in beiden Ausbildungsjahren einen zentralen Bestandteil.
  •  Die Entwicklung der individuellen Therapeutenpersönlichkeit ist Thema in allen Ausbildungsabschnitten.
  •  Während der Weiterbildung werden unterschiedliche Familientherapeutische und Systemtherapeutische Schulen und Ansätze vorgestellt und trainiert.
  •  Bei jedem Blockseminar werden Triaden (Dreiergruppen) gebildet, die den persönlichen Lernprozess unterstützen sollen.
  •   Während der Blockseminare ist das kontinuierliche Therapeutentraining ein zentrales didaktisches Mittel zum Erlernen und Erfahren therapeutischer Kompetenz.
  •   Die begleitende Supervision dient der ständigen Begleitung der therapeutischen Praxis.
  •   Die Begleitung des Prozesses der Ausbildungs- und Lerngruppe dient als analoges Lernfeld für systemische Lernprozesse.
  •   Theorievermittlung, Therapeutentraining, Demonstrationen, Selbsterfahrung, Metareflexion, Prozessbegleitung greifen ineinander.
  •   Neben Ideen und Methoden aus Familien- und Systemtherapie kommen Psychodrama, NLP, Hypnotherapie und tiefenpsychologische Ideen zum Einsatz.

 Erstes Weiterbildungsjahr

 Vertiefung im systemischen Denken und Handeln sowie Vermittlung der schulenübergreifenden systemischen Interventionsstrategien

 Auf der Grundlage der bedeutenden familientherapeutischen und systemischen Schulen (analytisch, entwicklungsorientiert, strukturell, konstruktivistisch etc.) einen erfahrungsorientierten Lernprozess erfahren. Darüber hinaus sollen ausgewählte Probleme der Familientherapie wie Erstinterview, Interventionsstrategien, Krisenintervention, Therapeutenhaltungen, Abschluss von therapeutischen Prozessen, systemisches Fragen, lösungsorientierte Ideen, etc. sowie spezielle Themen wie Trennungssituationen, Sexualität, Inzest, Zwangskontext etc. behandelt werden.

 Hierbei soll die Fähigkeit gelernt werden, sich auf Paar-, Familien- und Gruppenprozesse einzulassen, sie zu diagnostizieren und durch gezieltes Eingreifen Veränderungen zu bewirken.

 

 Die Entwicklung des therapeutischen Stils

 Die intensive Beschäftigung mit den verinnerlichten Familienbildern, die Reflexion der aktuellen Beziehungsstrukturen jedes Einzelnen und die Dynamik der Kursgruppe sollen den analogen Lernprozess begleiten.

 Die lebensgeschichtlichen, gewachsenen Ressourcen und die berufliche Perspektive sind Grundlage für die Entscheidung zu einer Spezialisierung auf eine individuelle Mischung der systemischen Schulen. Dieser Integrationsprozess von Authentizität und Kompetenz schließt mit der Evaluation der Therapeutenpersönlichkeit ab.

 

 Lernziele der Blockseminare

 Erstes Blockseminar (24 UStd.)  

ERSTINTERVIEW IN DER FAMILIENTHERAPIE

 Gruppenbildung, Kontakt herstellen, vom Erstkontakt zum Erstinterview mit der Familie, die Phasen des Erstgespräches, überweisender Kontext, identifizierter Patient, Symptomträger, auffällige Substruktur. Explorationsmethoden, vom zirkulären Fragen bis zur Wahrnehmung der nonverbalen Gesprächsmuster, Bildung systemischer Hypothesen, Zielfindung, Zeit- und Krisenvorhersage, Vertrauensbildung, Therapiekontrakt, Absprache der äußeren Bedingungen, Ort, Zeit, Finanzierung, Schweigepflicht, Arbeitskontrakt. Arbeit in Co-Therapie, Gleichzeitigkeit von Einzel- und Familientherapie (Indikation und Kontraindikation), Einführung in die Ausbildungssupervision.

  

Zweites Blockseminar (24 UStd.)

DIAGNOSE UND INTERVENTIONSSTRATEGIEN

Begleitende Prozessdiagnosen, Erfassung der Struktur- und Interaktionsdynamik; Ebenen eines Prozesses (Affekt, Power, Meaning) und die drei Zugangsdimensionen (Raum, Zeit, Energie) der Energie- und Wahrheitsträger. Die Bedeutung des Symptomträgers, Erarbeitung von Interventionsstilen und -strategien nach den drei Grundrichtungen, allgemeine systemische Interventionsstrategien wie Stockwerksarbeit, Reframing, Hausaufgaben, Rollentausch, Skulpturen, Fragetechniken, "reflecting team" und andere Techniken und Medien, Bildung der Peergruppen.

 

Drittes Blockseminar (24 UStd.)

INTENVENTIONSSTRATEGIEN II UND KRISENINTERVENTIONEN

 Vertiefung der Interventionsstrategien aus dem zweiten Blockseminar, Umgang mit Widerstand, unterstützen, konfrontieren; homöostatische Kräfte. Veränderung, Wachstum, eingebettete Metaphern, Trance‑Induktionen, Arbeit mit Geschichten und Märchen, lösungsorientierte Fragetechniken, Rituale, paradoxe Interventionen. Kontextarbeit, Lebens‑ und Familienzyklus, Krisen im Lebenszyklus, krankheitsbedingte Krisen, Krisen im therapeutischen Prozess.

 

 Viertes Blockseminar (24 UStd.)

INTERVENTIONSSTRATEGIEN III UND SPEZIELLE THERAPEUTISCHE FRAGESTELLUNGEN

 Arbeit mit Familien in verschiedenen Entwicklungsphasen (mit Säuglingen, Jugendlichen, pflegebedürftigen Eltern u.a.), psychosomatische, psychopathologische und psychosomatische Störungen, Paarberatung, Sexualberatung, Scheidungsberatung; Arbeit mit Ein- Eltern- Familien, Stieffamilien und Familien in besonderen Situationen (Arbeitslosigkeit, Wohnungswechsel etc.)Wachstums- und Ablösungsarbeit mit Subgruppen und einzelnen Personen eines Systems. Umgang mit Sucht, Missbrauch, Suizid, Gewalt, Tod. Therapeutische Verantwortung bei psychotischem und delinquentem Verhalten. Spätphase und Beendigung von Familientherapie, Indikationen und Interventionen zur Ablösung.

 

 Zweites Weiterbildungsjahr

Erweiterung der systemischen Arbeit mit Einzelnen, Paaren und Familien auf die Arbeit mit größeren Systemen und Gruppen.

Ausbau der berufsbezogenen Feldkompetenz in der Arbeit mit Paaren, Familien, Gruppen, Teams und Organisationen (Institutionen, Gemeinwesen). Feldforschung und Prozessbegleitung, um mit dem gelernten systemischen Denken und Handeln in der beruflichen Wirklichkeit Fuß zu fassen und berufliche Perspektiven zu entwickeln.

 

Vertiefung des therapeutischen Stils und Anleitung zur systemischen Supervision durch Entwicklung der therapeutischen Ressourcen und angeleitete supervisorische Prozesse mit Gruppen, Teams und Projektgruppen. Mit der Darstellung des gelernten Spektrums systemischer Prozessbegleitung in Therapie und Bildung, die Reflexion der therapeutischen Kompetenz findet in der Erstellung der Evaluation der therapeutischen Kompetenz ihren Ausdruck.

 

 Lernziele der Blockseminare

Fünftes Blockseminar (24 UStd.)

 SYSTEMISCHE THERAPIE MIT EINZELNEN UND AUSWEITUNG SYSTEMISCHER  IDEEN AUF GRUPPEN

 Systemische Interventionen mit Einzelnen, besondere Interventionsformen in der Arbeit mit Einzelnen, Unterschiede und Parallelen zu anderen Therapieverfahren, Differenzierung zwischen dem Systemcharakter (Prozessmuster) von Familie, Gruppe, Teams und Organisationen. Ausweitung systemischer Ideen auf die Arbeit mit Gruppen.

 

 Sechstes Blockseminar (24 UStd.)

 SYSTEMISCHE SUPERVISION I

 Systemische Supervision: Begriff, Entwicklung, Standort, Beziehungssystem Supervision, vom Kontakt zum Kontrakt, Kontraktgespräche, Phasen der Erstgespräche, Entwicklung eines Auftrages, Zielfindung in der Supervision, die Supervisionsgruppe als "Symptomträger", Interventionen in der systemischen Supervision. Einzel-, Team-, Gruppensupervision, Fallsupervision, Prozesssupervision. Äußere Bedingungen: Ort, Zeit, Finanzierung, Schweigepflicht, Arbeitskontrakt. Gruppen und Organisationen aus systemischer Sicht. Bürokratisierung und Institutionalisierung als homöostatische Entwicklung. Parteilichkeit und Prozessbegleitung.

 

 Siebentes Blockseminar (24 UStd.)

 SYSTEMISCHE SUPERVISION II UND ABSCHLUSS VON SYSTEMISCHEN PROZESSEN

 Vertiefung von systemischen Interventionen im Supervisionsprozess, Unterschiede zu therapeutischen Prozessen, konzept-, konflikt- und kommunikationsklärende Supervision. Rollenangebote in der Supervision, Berufsfeldanalyse und Bedingungsrahmen der beruflichen Arbeit der Kursteilnehmer. Reduktionstheorien für komplexe soziale Systeme, die Chaostheorie als ergänzendes Reduktionssystem, Problemanalyse und Zieldefinition für die Integration systemischer Arbeit in den Berufsalltag, zirkuläre Gleichzeitigkeit von Interventions- und Innovationsstrategien, Abschluss systemischer Prozesse.

 

 Achtes Blockseminar (24 UStd.)

 ABSCHLUSSSEMINAR - KOLLOQUIUM

 Das letzte Blockseminar wird von der Lernzielplanung inhaltlich nicht festgelegt. Mittelpunkt des Seminars ist das Abschlusskolloquium auf der Grundlage der Evaluation der Therapeutenkompetenz. Ferner soll es für Überhänge aus den Vorseminaren Platz bieten und den persönlichen und gemeinschaftlichen Lernprozess über gegenseitige Feedbackprozesse abschließen.

  

Eigene Praxis in der Arbeit mit Familien (200 Einheiten)

 Begleitend zum 1. und 2. Ausbildungsjahr ist die praktische Einübung systemischer Arbeit Bestandteil der Weiterbildung. Die Theorie der Familientherapie soll in die Praxis umgesetzt und erprobt werden. Hierbei ist über die Co-Therapie in den Praxisfeldern der KurskollegenInnen mindestens ein Wechsel des Praxisbereiches wünschenswert. Als Orientierung gelten zwei Familiengespräche pro Woche. In dieser zweijährigen begleitenden Praxisphase sollen 200 Praxiseinheiten durchgeführt werden, über die ein Kurzprotokoll angefertigt wird.

 

  Supervision (112 UStd.)

 Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr wird die Entwicklung der beruflichen Kompetenz durch Supervision (insgesamt: 14 Supervisionstage mit Lehrsupervisor à 8 UStd.) und Intervision (12 eintägige Peergruppensitzungen mit à 8 UStd.) begleitet. Die Gruppensupervision arbeitet mit Live-Familiensitzungen oder Beobachtungen und Auswertungen von Videoaufzeichnungen. Drei Live-/Videosupervisionen sind von jedem/r Teilnehmer/in in die Supervision einzubringen. Die Fallberichte sind dem/r Supervisor/in vorzulegen

.

 Lernziel der Peergruppen ( 96 UStd.)

 Die Intervision in den Peergruppentreffen hat im ersten Ausbildungsjahr vor allem das Ziel, die Entwicklung eines persönlichen therapeutischen Stils zu begleiten, den beginnenden Gruppenprozess zu unterstützen und sich kompetent als Kolleginnen und Kollegen zu beraten. Der Intervision kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Intervision in den Peergruppentreffen hat im zweiten Ausbildungsjahr vor allem das Ziel, die Entwicklung der Therapeutenpersönlichkeit zu unterstützen. Ferner soll die Evaluation der therapeutischen Kompetenz in der Peergruppe begleitet werden. Das geschieht über mündliches wie schriftliches Feedback.

 

 Evaluation der therapeutischen Kompetenz

 Die Evaluation der therapeutischen Kompetenz wird im zweiten Ausbildungsjahr geschrieben. Sie soll die Entwicklung der Therapeutenpersönlichkeit, den Lernprozess während der Weiterbildung, berufliche und persönliche Stärken sowie die Zukunftsperspektive beschreiben. Ferner sollten in ihr Ideen aus der systemischen Theorie und Praxis erläutert werden, auf die sich das eigene therapeutische Handeln entwickelt hat.

 

 

Termine

Einführungsseminare:

Mo, 30.Nov.09

Mo, 01.Mrz.10

 

Hier geht es zum Buchungsformular für den kostenfreien Einführungstag

  

 

Termine der Blockseminare (Essen):

BL01: Do, 29.Apr.10 - Sa, 01.Mai.10

BL02: Do, 01.Jul.10 - Sa, 03.Jul.10

BL03: 30.10.2010 - 07.11.2010 (Familienrekonstruktion)

BL04: Do, 10.Mrz.11 - Sa, 12.Mrz.11

BL05: Do, 07.Jul.11 - Sa, 09.Jul.11

BL06: Do, 10.Nov.11 - Sa, 12.Nov.11

BL07: Do, 09.Feb.12 - Sa, 11.Feb.12

BL08: Do, 14.Jun.12 - Sa, 16.Jun.12

 

 

 Tagungszeiten:

Donnerstag:               15:00-19:30             

Freitag:                         9:30-13:00               

                                   14:00-19:30             

Samstag:                      9:00-12:30               

                                   13:30-16:00             

 

  

Die Termine der Supervisionsseminare: 7 mal 2 Tage werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben, sie finden in der Regel von Freitag 14:00 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr statt.

 

Nach der Weiterbildungsgruppe mit den Terminen oben beginnt die nächste Gruppe im April 2011

 

Abschluss

Teilnahme und erfolgreicher Abschluss werden mit dem Zertifikat als FAMILIENTHERAPEUT/IN UND SYSTEMISCHER SUPERVISOR/IN (ifs) bescheinigt.

Das Curriculum des ifs berücksichtigt die in den "Richtlinien zur Weiterbildung" des Dachverbandes für Familientherapie und systemische Arbeit aufgestellten Bedingungen. Bei Vorliegen der obenstehenden Vorqualifikationen und den vom Dachverband vorgeschriebenen Erfahrungsnachweisen kann die Anerkennung als FAMILIENTHERAPEUT/IN SYSTEMISCHER THERAPEUT/IN (DGSF) beim Dachverband beantragt werden.

Die Praxismodalitäten (200 Stunden eigene therapeutische Praxis, 4 Fallberichte, 3 Live-Videosupervisonen) können in einem Zeitraum bis 2 Jahre nach Weiterbildungsende erbracht werden.


Der Weiterbildungsgang des ifs ist vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (NRW) für die psychotherapeutisch-heilkundliche Tätigkeit anerkannt.

 

Organisationshinweise

  •   8 Blockseminare, 24 Tage (8 mal 3 Tage)               200 UStd.
  • 14 Supervisionstage, 14 Tage (7 mal 2 Tage)          112 UStd.
  • 12 Intervisionstage  12 Tage                                     96 UStd.
  •  Arbeit mit Systemen unter Supervision                   200 UStd.
  •  4 Fallberichte
  •  200 Kurzprotokolle 
  •  3 Live - Videosupervisionen
  •  Literaturstudium
  •  Evaluation der therapeutischen Kompetenz

 

Bildungsurlaub

Da die Weiterbildung bei einer Dauer von 2 Jahren über 3 Kalenderjahre geht, kann bei entsprechender Vereinbarung mit dem Arbeitgeber der Bildungsurlaub für diese Zeit so auf die Weiterbildung verteilt werden, dass kein Jahresurlaub für die Seminare eingesetzt werden muss.

Die Supervisionsgruppentermine werden zu Beginn der Ausbildung bekanntgegeben. Diese können im Einvernehmen mit den anderen Gruppenmitgliedern und dem/r Supervisor/in verlegt werden. Die Peergruppentage werden in den entsprechenden Untergruppen vereinbart. Hierbei soll auf die dienstlichen und persönlichen Belange Rücksicht genommen werden.

 

Zuschuss durch das Arbeitsamt

Die Anerkennung der Weiterbildung nach §86 SGB III wird beim Arbeitsamt nicht mehr beantragt, weil das Arbeitsförderungsgesetz geändert wurde. Seit 1994 haben sich die Förderrichtlinien für alle berufsbegleitenden Maßnahmen geändert, mit einem Zuschuss ist z. Zt. nicht zu rechnen.

 

Kosten und Finanzierung

Kosten:

Die Honorare für Seminare und Supervision belaufen sich auf 5.300,00 Euro.

Zahlbar in Raten.

Die Aufnahme- und Abschlussgebühr beträgt je 100,00 Euro.

Gegenwärtig bietet der europäische Sozialfond unter bestimmten Bedingungen eine Unterstützung bis 500,00 Euro an.

 

Hier gehts zum Buchungsformular für den kostenfreien Einführungstag

 

 

Zahlungshinweise:

Die Kosten für die einzelnen Fortbildungsangebote finden Sie im Ausschreibungstext. Die Nachlässe beziehen sich jeweils auf die ausgeschriebene Honorarkosten:

  • Bei einmaliger Zahlung des Gesamtbetrages vor Ausbildungsbeginn gewähren wir einen Rabatt von 3%
  • Wir bieten die Möglichkeit zu eine bequemen monatlichen Ratenzahlung die wir gerne nach ihren Bedürfnissen gestalten.

Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch den NRW Bildungsscheck!