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Aktuelles

02.05.2012: Psychische Erkrankungen verursachen 54 Millionen Fehltage

Die Zahl der Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen ist deutlich gestiegen. 53,5 Millionen Fehltage fielen 2010 in Deutschland an. 2001 waren es noch 33,6 Millionen. Die Regierung sieht dennoch keinen akuten Handlungsbedarf.

 

Frankfurt am Main - Ärzte diagnostizieren bei Krankmeldungen immer häufiger psychische Probleme. Einem Langzeitvergleich zufolge ist die Zahl der Fehltage wegen psychischer Erkrankungen drastisch gestiegen. Dem Bundesarbeitsministerium zufolge waren es 2001 deutschlandweit noch 33,6 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage. Im Jahr 2010 wurden bereits 53,5 Millionen Fehltage wegen psychischer Erkrankungen gemeldet, berichtete die "Frankfurter Rundschau" (FR).

 

Der Anteil solcher Fälle an allen Arbeitsunfähigkeitstagen kletterte demnach von 6,6 auf 13,1 Prozent. Die Zahlen gehen aus einer Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion an das Arbeitsministerium hervor. Als Gründe für die Häufung der Fälle werden steigende Anforderungen, erhöhte Eigenverantwortung, höhere Flexibilitäts-Anforderungen und nicht-kontinuierliche Beschäftigungsverhältnisse genannt.

 

Viele Leiharbeiter arbeiteten unter Rahmenbedingungen, "die die Gesundheit negativ beeinflussen können", hieß es. Besonders gefährdet sind demnach Frauen: 2010 gingen rund 39.000 weibliche Beschäftigte aufgrund psychischer Erkrankungen in die Erwerbsminderungsrente. Dies entspreche fast einer Verdoppelung im Vergleich zum Jahr 2000. In vielen Krankheitsfällen komme zur Unzufriedenheit im Beruf auch ein schlechterer Zugang zu Gesundheitsförderungsmaßnahmen hinzu.

Trotz des Anstiegs sehe die Bundesregierung aber keinen Bedarf für neue Gesetze gegen Stress, berichtete die "FR". Zunächst müssten der Wissens- und Kenntnisstand verbessert werden. Erst dann könne entschieden werden, ob man konkrete Schutzmaßnahmen vorschreiben müsse, zitierte die Zeitung aus der Antwort auf die Anfrage. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann forderte eine Eindämmung von Leiharbeit und befristeten Verträgen sowie eine Anti-Stress-Verordnung.

Auch Zahlen von Krankenkassen zeigen, dass Erkrankungen wie Depressionen und Burnout ein volkswirtschaftliches Problem sind. Laut einem im Juli 2011 erschienenen Report der Barmer GEK kommen immer mehr Menschen wegen psychischer Störungen ins Krankenhaus. Die Zahl der Betroffenen hat demnach in den vergangenen 20 Jahren um 129 Prozent zugenommen. Laut Barmer GEK waren 1990 rund 3,7 von 1000 Versicherten betroffen, 2010 waren es bereits 8,5.

mmq/dpa/dapd

 

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,830519,00.html

27.04.2012: J.Schweitzer im wissenschaftlichen Beirat

Professor Schweitzer in den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie berufen

 

Prof. Dr. Jochen Schweitzer, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) ist von der Bundespsychotherapeutenkammer als stellvertretendes Mitglied in den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie berufen worden. Schweitzer ist Diplom-Psychologe und approbierter Psychotherapeut für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche. Derzeit leitet er die Sektion "Medizinische Organisationspsychologie" im Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Heidelberg und lehrt Systemische Therapie am Helm Stierlin Institut.

 

Schweitzer wurde von mehreren Landespsychotherapeutenkammern und psychotherapeutischen Fachgesellschaften vorgeschlagen und tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Jochen Eckert an. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes) hat vor allem die Aufgabe, Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren zu erstellen.

 

Jochen Schweitzer war viele Jahre in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Psychosomatik und in einer psychotherapeutischen Hochschulambulanz tätig. Zu seinen bisherigen Forschungsprojekten gehören die psychischen Spontanremissionen, die Therapie dissozialer Jugendlicher, die systemische Therapie in der Akutpsychiatrie (SYMPA-Projekt), die Wirksamkeit Systemischer Therapie (Expertise 2006) und derzeit die Wirksamkeit von Systemaufstellungen. Er ist Autor dreier Lehrbücher zur Systemischen Therapie. Als Gründungsmitherausgeber der Zeitschrift "Psychotherapie im Dialog" hat er sich für einen intensiveren praxisnahen Austausch zwischen verschiedenen Therapieverfahren eingesetzt.

 

Quelle: Bernhard Schorn, DGSF

 

24.04.2012: Computerspiel lindert Depressionen

Auckland – Psychologen aus Neuseeland haben die Botschaften der kognitiven Verhaltenstherapie in ein Computerspiel verpackt. In einer randomisierten klinischen Studie im Britischen Ärzteblatt (BMJ 2012; 344: e2598) erzielten sie gleich gute Ergebnisse wie die klassische Form der Psychotherapie.

SPARX ähnelt auf den ersten Blick vielen anderen 3D-Fantasy-Spielen für den Computer. Die Benutzer tauchen in eine Märchenwelt ab, in der sie zahlreiche Abenteuer bestehen und Rätsel lösen müssen. Doch SPARX (für Smart, Positive, Active, Realistic, X-factor thoughts) bietet Jugendlichen mit Depressionen einen Zusatznutzen.

 

Bei ihrem Kampf gegen die Bedrohung durch depressive GNATs (Gloomy Negative Automatic Thoughts) lernen sie mit negativen Gedanken umzugehen, Strategien zur Problemlösung zu entwickeln und umzusetzen. Außerdem gibt es Übungen zur Entspannung. Laut den Entwicklern ist die Software gespickt mit Elementen der kognitiven Verhaltenstherapie, für deren Sitzungen die Jugendlichen ein Behandlungszentrum aufsuchen müssen.

 

Mit SPARX können sie ihre Therapiesitzungen dagegen zuhause und spielend erledigen. Die Software wurde von 24 Praxen in Neuseeland an 94 Jugendlichen im Alter von 12 und 19 Jahren getestet. Weitere 93 Patienten wurden auf die konventionelle kognitive Verhaltenstherapie in Einzelsitzungen mit dem Psychotherapeuten randomisiert.

Alle Jugendlichen litten unter leichten Depressionen. Keiner war als suizidgefährdet eingestuft worden, berichtet Sally Merry von der Universität Auckland. Ein Teil der Patienten absolvierte über vier bis sieben Wochen die einzelnen „Level“ des Computerspiels, während die anderen sich zu den üblichen Einzelgesprächen mit ihren Therapeuten trafen.

Primärer Endpunkt war die Entwicklung im „children’s depression rating scale-revised“, einer Skala, die auf der HAMD, der üblichen Beurteilungsskala für Depressionen bei Erwachsenen basiert. Laut Merry erzielte SPARX tendenziell sogar bessere Ergebnisse als die konventionelle Psychotherapie: 44 Prozent erholten sich vollständig von ihrer Depression gegenüber 26 Prozent in der Kontrollgruppe.

Bei den Jugendlichen kam das Spiel offenbar gut an: 95 Prozent der Patienten meinten, dass es auch für andere Jugendliche infrage käme, 81 Prozent würden es ihren Freunden empfehlen. Die Patienten waren allerdings auch mit der konventionellen Psychotherapie sehr zufrieden. Angesichts der guten Ergebnisse betrachtet Merry SPARX als eine mögliche Alternative zur konventionellen Psychotherapie. Auf Website wird die baldige Veröffentlichung angekündigt. © rme/aerzteblatt.de

21.04.2012: Immer mehr psychische Erkrankungen

Auf 100 Versicherte entfielen im vergangenen Jahr 176 Fehltage durch psychische Krankenheiten. Die Zahl hat sich seit 1999 verdoppelt.

10% der Deutschen haben schon einmal eine Psychotherapie gemacht. Die Erkrankungen sind vielfältig: 48,4% litten an Depressionen, 37,6% an Ängsten, 29% Erschöfungsreaktionen, 20,1% an traumatischen Erlebnissen, 16% an Psychosomatischen Störungen, 9,3% an Zwängen, 5,5% an Abhängigkeiten (Mehrfachnennungen möglich)

21.04.2012: Wege zur Kostenerstattung in der Psychotherapie

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat einen Führer zum Erstattungsverfahren veröffentlicht.

Der gesamte Führer kann hier als PDF Datei geladen werden.

Schneller in psychotherapeutische Behandlung

BPtK-Ratgeber gegen lange Wartelisten

 

Berlin, 20. April 2012: Psychisch kranke Menschen warten in Deutschland durchschnittlich mehr als drei Monate auf einen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb einen Ratgeber für Patienten herausgegeben, die nicht so lange warten können. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, für eine rechtzeitige Behandlung zu sorgen. Stehen dafür nicht ausreichend Ärzte oder Psychotherapeuten zur Verfügung, kann der Versicherte auch auf Psychotherapeuten in Privatpraxen zurückgreifen. Die Krankenkasse muss die Kosten für diese Behandlung tragen, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass sonst eine dringend notwendige Psychotherapie nicht rechtzeitig oder nicht in zumutbarer Entfernung möglich gewesen wäre. Grundlage ist der Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V.

 

„Psychische Erkrankungen, die nicht behandelt werden, führen dazu, dass diese Erkrankungen erneut auftreten und chronifizieren“, erklärt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. „Mehr als die Hälfte aller Menschen mit einer Depression erkranken nach einer ersten Erkrankung erneut. Nach einer zweiten Erkrankung erhöht sich das Risiko, wieder zu erkranken, auf 70 Prozent und nach einer dritten Erkrankung sogar auf 90 Prozent. Bei einer Depression ist es deshalb wichtig, dass sie gleich beim ersten Mal erkannt und frühzeitig behandelt wird.

 

Der BPtK-Ratgeber zur Kostenerstattung enthält z. B. ein Musterschreiben an die gesetzliche Krankenkasse und erläutert, auf was ein Versicherter achten muss, wenn er sich bei einem Psychotherapeuten in Privatpraxis behandeln lassen muss.

 

Ihr Ansprechpartner:

Herr Kay Funke-Kaiser

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 030 278785-0

E-Mail: presse@bptk.de

18.04.2012: Interview mit Gerald Hüther: "Schule produziert lustlose Pflichterfüller"

Gerald Hüther über versaute Mathe-Karrieren - und was es braucht, dass Kinder nur ein Fünftel der Zeit in der Schule sein müssen

 

 

Video: Langfassung des Interviews mit Hirnforscher Gerald Hüther:

 

http://derstandard.at/1334368981969/Hirnforscher-Schule-produziert-lustlose-Pflichterfueller

 

STANDARD: Sie sagen, um nachhaltig zu lernen, braucht das Hirn vor allem Begeisterung. Aber kann Lernen ohne Druck überhaupt funktionieren?

Gerald Hüther: Die Hirnforschung kann inzwischen zeigen, dass sich im Hirn nur dann etwas ändert, wenn es unter die Haut geht. Das Hirn ist kein Muskel, den man trainieren kann, indem man viel übt. Im Hirn passiert immer erst dann etwas, wenn derjenige, der lernt, das für sich selbst als wichtig beurteilt. Denn nur dann lässt man sich davon berühren, dann gehen die emotionalen Zentren an. Und immer dann, wenn im Hirn diese emotionalen Zentren aktiviert werden, wird eine Art Dünger ausgeschüttet. Der düngt gewissermaßen das Dahinterliegende, was man im Zustand der Begeisterung an Netzwerken aktiviert hat. Und das führt dazu, dass man immer das, was man mit Begeisterung lernt, auch so gut behält.

STANDARD: Warum lernen kleine Kinder so viel und leicht?

Hüther: So ein kleiner Dreijähriger hat ja am Tag 50 bis 100 Begeisterungsstürme, wo dann jedes Mal diese Gießkanne der Begeisterung im Hirn angeht und wo das alles gedüngt wird. So, und dann schicken wir die Kinder in die Schule. Da stimmt doch irgendetwas nicht, wenn dann an dem Ort, wo eigentlich diese Begeisterung genutzt werden sollte, das Wichtigste verlorengeht, was die Verankerung dieser neuen Erfahrung im Hirn erst ermöglicht. Da sind wir mit unserem Schulsystem offenbar auf einem Irrweg gelandet.

STANDARD: Wie kann Schule in Hinkunft denn gelingen?

Hüther: Es gibt bereits einige dieser anderen Schulen. Schulen, wo den Schülern etwas geboten wird, was sie verzaubert. Und das findet eben nicht statt, wenn man anfängt, Kinder zu unterrichten und ihnen etwas beibringen zu wollen. Es ist ein großes Missverständnis, zu denken, indem man dem anderen sagt, wie er's machen soll, könne man bei ihm im Hirn irgendeine Veränderung auslösen. So geht das nicht. Das geht nur, wenn der andere sich davon berühren lässt. Wenn er das toll findet. Dann will er's wissen. Und wenn er's wissen will, dann lernt er's auch. Es würde auch reichen, wenn die Kinder nur ein Fünftel der Zeit zur Schule gingen, wenn in dieser Zeit wirklich etwas passieren würde.

STANDARD: Was sagen denn Noten über einen Schüler aus?

Hüther: Gute Noten haben diejenigen, die sich am besten an die Systemanforderungen anpassen können. Die machen die Matura mit 1,0, aber die haben das Entscheidende eigentlich verloren, nämlich die Leidenschaft. Die geht natürlich weg, wenn ich etwa in der fünften Klasse als Bub anfange, mich für Schmetterlinge zu interessieren, aber ich muss das in mir selbst unterdrücken, weil in der Zeit, in der ich mich mit den Schmetterlingen befasse, kann ich ja nicht Deutsch und Mathe machen. So produziert unser Schulsystem auch in den oberen Bereichen, wo die Besten scheinbar herausgelesen werden, junge Menschen, die zwar gut funktionie- ren, aber, böse gesagt: Das sind dann leidenschaftslos gewordene Pflichterfüller. Und die kann eine Wirtschaft in Österreich auch nicht mehr gebrauchen.

STANDARD: Stattdessen braucht es Schulen als Orte der Potenzialentfaltung. Wie geht das?

Hüther: Eine ganze Klasse müsste zu einem Team werden, das unbedingt wissen will, wie die Fotosynthese funktioniert. Oder warum Shakespeare Macbeth geschrieben hat. Und dann ahnen Sie schon, dass die Kinder ungefähr zwei Wochen brauchen werden, um das alles herauszufinden. Aber das hätten sie sich alles selbst erarbeitet. Und das würden sie dann auch nicht wieder vergessen. Von außen kann man das Wissen dann nicht einflößen, da ist es sogar fast störend, wenn einer kommt und die Fotosyn these oder Shakespeares Schreibmotive erläutert. Jede Erklärung, die man Kindern gibt, hindert sie daran, die Frage zu stellen und es selbst herauszufinden.

STANDARD: Es hängt an der Person des Lehrers?

Hüther: Die Lehrer tun mir leid. Die sind ja einmal losgezogen und wollten Unterstützer werden von Kindern bei Lernprozessen. Wenn die das nur noch mit Mühe aushalten, dann liegt das eben auch daran, dass sie derzeit kaum eigene Gestaltungsspielräume haben. Im Grunde genommen geht es den Lehrern fast so wie den Schülern. Und dann kann es eben sehr leicht passieren, dass man als Lehrer aufgibt, dass man den Mut verliert. Dann ist man keiner mehr, der einlädt, dann ist man einer, der sich nur mehr selbst rettet und versucht, durchzuhalten, bis die Rente kommt. Das ist natürlich eine Katastrophe. Es hat ja noch gar keiner unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerechnet, was das später einmal alles kostet, wenn ein einzelner, mutlos gewordener Mathematiklehrer es fertigbringt, jedes Jahr zwanzig Schülern die Lust an Mathe zu versauen. Denn dann haben die ja meistens nicht nur die Lust an Mathe verloren, sondern auch an den Naturwissenschaften. Das heißt, da ist auf einmal etwas kaputtgegangen, was möglicherweise die gesamte Karriere und Entwicklung eines Kindes belastet. Und wenn man diese Kosten alle zusammenrechnet, könnte herauskommen, dass es besser wäre, diesen betreffenden Lehrer bei vollen Bezügen nach Hause zu schicken, als ihn noch einen Tag länger diesen Schaden stiften zu lassen. (Karin Riss, DER STANDARD, 16.4.2012)

GERALD HÜTHER (61)

ist Professor für Neurobiologie an der Psychiatrischen Klinik der Universität in Göttingen. Das gesamte, auf Video aufgezeichnete Interview wird auch am 21. und 22. April beim Bildungsfrühling in Perchtoldsdorf gezeigt.

 

 

Quelle: http://derstandard.at/1334368981969/Hirnforscher-Schule-produziert-lustlose-Pflichterfueller

17.04.2012: Psychisch krank - jedes vierte Kind in Deutschland wird ambulant behandelt

Der neue Gesundheitsbericht der AOK Plus zeigt: Psychische Leiden sind auf dem Vormarsch - vor allem die Zahl der behandelten Kinder wächst stark. Für die AOK Plus sind die Daten "unfassbar".

 

DRESDEN (tt). In Sachsen leiden immer mehr Kinder unter psychischen Erkrankungen. Das zeigt eine Auswertung der sächsischen AOK Plus, die in Dresden ihren Gesundheitsbericht für 2011 vorgestellt hat.

 

Demnach gibt es eine auffällige Zunahme der Erkrankungen, inzwischen sei jedes vierte versicherte Kind deswegen in ambulanter Behandlung.

 

Rolf Steinbronn, Vorstandsvorsitzender der Kasse, bezeichnete diese Zahl als "schier unfassbar". Die AOK Plus versichert im Freistaat mehr als jeden zweiten gesetzlich Versicherten.

 

Ein Grund für die Zunahme der Erkrankungen ist oft Übergewicht bei Kindern, interpretierte Dr. Peter Schwarz, Professor für Prävention und Versorgung des Diabetes an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden, die Zahlen.

 

So würden übergewichtige Kinder häufiger gehänselt, was zu Unsicherheit und mangelndem Selbstbewusstsein führen könne. Schwarz plädierte für Präventionsprogramme, die möglichst früh beginnen.

 

Psychische Leiden auf Platz eins

 

Auch bei Erwachsenen nimmt die Zahl der Erkrankungsfälle zu. Im Vergleich zum Vorjahr sind in Sachsen die Ausfalltage bei fast allen Erkrankungsarten zurückgegangen - außer bei Infektionen und psychischen Erkrankungen.

 

Jeder zehnte Ausfalltag in Sachsen hat seine Ursache in psychischen Leiden. Die meisten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, nämlich 22 Prozent, wurden 2011 wegen Muskel- und Skeletterkrankungen ausgestellt.

 

Es folgen Atemwegserkrankungen mit 14 und Verletzungen mit 13 Prozent. Das ist die gleiche Reihenfolge von Ursachen für AU-Tage wie im Vorjahr.

 

Positiv fällt für die AOK Plus ins Gewicht, dass der Krankenstand in Sachsen im Vergleich zu 2010 von von 4,6 auf 4,2 Prozent gesunken ist - der niedrigste Wert im Bundesvergleich.

 

Nur bayerische AOK-Versicherte melden sich genauso selten krank wie die Sachsen, beide Länder liegen 0,5 Prozentpunkte unter dem Bundesschnitt.

 

Jedes sächsische AOK-Mitglied war 2011 damit demnach durchschnittlich 15,3 Tage arbeitsunfähig geschrieben, und damit fast zwei Tage weniger als 2010. Damals hatte die die AOK noch 16,7 Tage Krankheitstage pro Versicherten verzeichnet.

 

Mehr Aufmerksamkeit auf psychische Erkrankungen

 

Steinbronn legte Wert darauf, die Zahlen vorsichtig zu interpretieren. Er verwies dazu auf das sinkende Durchschnittsalter der AOK-Versicherten. Außerdem habe es im vergangenen Jahr im Freistaat keine große Grippewelle gegeben.

 

Die Kasse will nach eigenen Angaben psychischen Erkrankungen mehr Aufmerksamkeit widmen. Es gehe auch darum, der Wirtschaft Ausfälle "in Milliardenhöhe" zu ersparen.

 

Steinbronn verwies auf das Programm "Psyche Aktiv", das seit Jahresbeginn zusammen mit der KV angeboten wird. Es wendet sich an Versicherte, die unter anderem an Depressionen oder Schizophrenie erkrankt sind.

 

247 Hausärzte und 16 Fachärzte nehmen teil, den bis jetzt 371 Patienten wird ein Netz angeboten, das einen nahtlosen Übergang von der Klinik in die Praxis sicherstellen soll.

 

Quelle: www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/810609/psychisch-krank-jedes-vierte-kind-ambulant-behandelt.html

 

 

 

12.04.2012: "Was macht den Coach zum Coach?" - aktueller Artikel von Jörg Middendorf zum kostenfreien Download erhältlich

Der Artikel von Jörg Middendorf "Was macht den Coach zum Coch" in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Weiterbildung ist als kostenfreier Download zu finden auf www.bco-koeln.de

12.04.2012: Infoveranstaltung für die Approbationsausbildung am 22.5.2012

Die nächste Informationsveranstaltung für die Approbationsveranstaltung findet am 22.5.2012 statt. Die nahende Reform des PTG`s wir zu radikalen Veränderungenin der Ausbildungslandschaft führen. Wahrscheinlich wird danach PädagogInnen der Zugang zum Psychotherapeutenberuf verwährt bleiben.

 

Nähere Informatinen finden Sie hier

12.04.2012: E-learning-Curriculum "Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch"

E-Learning-Curriculum „Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch“

Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Medizinischen Fakultät an der Universität Ulm führt unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Jörg M. Fegert und Herrn Dr. Hubert Liebhardt ein Projekt zur Entwicklung eines webbasierten und zertifizierten E-Learning-Curriculums „Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch“ durch. Das Projekt ist vom Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF) beauftragt und steht im Einklang mit dem Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“.

 

Ab sofort können Fachkräfte, die direkt aber auch indirekt mit Kindern und Jugendlichen in pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Kontexten arbeiten, sich unter der Web-Adresse www.elearning-kinderschutz.de/missbrauch für die kostenlose Kursteilnahme registrieren, welche in den ersten drei Jahren durch Evaluationsstudien begleitet wird. Kursbeginn ist der 17.07.2012.

 

Bis 30.04.2012 besteht zudem an gleicher Stelle die Möglichkeit, an einer Online-Befragung teilzunehmen, die die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer erfasst. Die Ergebnisse sollen im Curriculum bzw. dessen didaktischer Ausgestaltung Berücksichtigung finden. Durch Teilnahme an der Online-Befragung kann also der weitere Verlauf des Projektes maßgeblich beeinflusst werden.

 

Download:

» Anschreiben zum E-Learning-Curriculum [PDF-Dokument, 57 KB]

02.04.2012: WDR-Zeitzeichen zu Paul Watzlawick

Hier geht es zum Zeitzeichen über Paul Watzlawick anlässlich seines 5. Todestages.

Eine sehr schöne, kurze Einführung in das systemische Denken und in die Arbeit von Paul Watzlawick.

 

 

http://gffstream-6.vo.llnwd.net/c1/m/1332853023/radio/zeitzeichen/WDR5_Zeitzeichen_20120331_0920.mp3

 

19.03.2012: SPD-Politikerin spricht sich gegen Direktausbildung aus

Das ifs hat im Rahmen seiner politischen Arbeit für eine Reform des PTG mehr als 15 Politiker des Deutschen Bundestages angeschrieben.

Frau Mattheis von der SPD und  Berichterstatterin  für den Bereich Psychiatrie der SPD Fraktion spricht sich in ihrer Antwort eindeutig gegen die  geplante Direktausbildung (Direktstudium der Psychotherapie) aus. Gleichzeitig spricht sie sich aber auch für eine Reform des PSychotherapeutengesetzes aus.

 

15.03.2012: Mehr als 140 KollegInnen beim Fachtag: „Bindung und Bindungsstörungen" des ifs

Fachtag: Bindung und Bindungsstörungen - Bedeutung für Diagnose, Beratung und Therapie“

 

Mehr als 140 Kolleginnen und Kollegen kamen zum Fachtag „Bindung und Bindungs­störung­en – Bedeutung für Diagnose, Beratung und Therapie“ des ifs nach Essen.

 

Dr. Karl Heinz Brisch aus München war der Hauptreferent des Tages. Er berichtete in seinem Vortrag, wie wichtig eine gute Bindung für eine gesunde Entwicklung von Kindern ist, wie sichere Bindung entsteht, was die Bindung erschwert, und was Familien, Jugendhilfe und Therapie anbieten können, um Bedingungen für ein gutes Bindungsverhalten entstehen zu lassen. Eindrucksvoll demonstrierte er, wie Psychotherapie Unterstützung bieten kann, und welche Herausforderungen auf die Therapeuten und Berater zukommen, wenn sie mit Kindern arbeiten, die einen desorganisierten Bindungsstil entwickelt haben. Sein lebendiger und praxisnaher Vortrag mit zahlreichen Filmausschnitten machte deutlich, wie sehr die Bindungsaktionen der Erwachsenen die Entwicklung und die Interaktionen der Kinder beeinflussen, und wie bereits kleine Aktionen und Interventionen helfen, schwierige Situationen aufzulösen. Ein besonderer Schwerpunkt lag darin, die Auswirkungen der Bindungstheorie auf die therapeutische Situation zu beschreiben. Brisch sieht eine besondere Chance darin, eine bindungsorientierte, therapeutische Haltung zu entwickeln. Damit bieten die Therapeuten eine sichere Bindungsrepräsentation an, um den Klienten mit unsicheren oder ambivalenten Bindungsrepräsentationen korrektive Erfahrungen an­bieten zu können.

 

Zuvor sprach Reinert Hanswille in seinem einleitenden Vortrag über die besonderen Möglichkeiten systemischer Therapeuten, die individuellen Bindungssysteme zu aktivieren und die systemischen Bindungskräfte anzuregen. Er betonte dabei, wie Therapeuten Klienten, die durch Entwicklungstraumatisierungen, physische Gewalt und sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit verletzt wurden, schnell im Verteidigungs­system gebunden sind, und wie sie in der Therapie unterstützt werden können, ihr Verteidigungsverhalten zu verlassen und Bindungsaktionen anbieten können.

 

Am Ende des Fachtages haben die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen anregende Eindrücke mitgenommen, die sie in ihre beraterische und therapeutische Arbeit aufnehmen können.

 

Die Folien des Fachtages finden Sie bis zum 22.03.2012 unter:

 

http://www.khbrisch.de/files/brisch_essen_080312_versand.pdf 

 

http://www.ifs-essen.de/uploads/media/08.03.2012_R.Hanswille_Bindung_und_systemische_Therapie.pdf

 

 

 

16.02.2012: GBA beschließt mehr Sitze für KJP`ler

G-BA passt Regelung zur psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen an

Ihre Ansprechpartner:

Kristine Reis

030 / 275 838-173

kristine.reis@g-ba.de

Kai Fortelka

030 / 275 838-171

kai.fortelka@g-ba.de

Berlin, 16. Februar 2012 – Mit einer am Donnerstag beschlossenen Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie zielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf eine wirkungsvollere Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Quotenregelung bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Diese sieht vor, dass in jedem Planungsbereich ein bestimmter Anteil der Zulassungsmöglichkeiten denjenigen Leistungserbringern vorbehalten wird, die ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuen. Der Beschluss sieht vor, dass Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit einer Zulassung auch für Erwachsene bei der Berechnung der Quote nur dann mit erfasst werden, wenn sie mindestens zu 90 Prozent Kinder und Jugendliche behandeln. Bisher wurden auch Leistungserbringer, die neben Kindern auch Erwachsene behandeln, mit der Hälfte ihrer Zeit für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen eingerechnet.

„Die Zahlen zeigen, dass das Ziel einer faktischen Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bisher nicht erreicht wurde“, sagte Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Bedarfsplanung. „Deshalb ist es sachgerecht, hier eine Korrektur vorzunehmen. Allerdings soll der Beschluss erst am 1. Januar 2013 in Kraft treten, da bis dahin die Regelungen der Bedarfsplanung insgesamt überarbeitet werden.“

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung am 1. Januar 2013 in Kraft. Der Beschlusstext und eine Beschlusserläuterung werden auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/7/

16.02.2012: Akkreditierung durch die Kammer NRW zum Supervisor

Akkreditierung von approbierten Supervisoren/-innen in systemischer Therapie

Im vergangenen Jahr hat die Psychotherapeutenkammer NRW eine Ergänzung der Weiterbildungsordnung um den Schwerpunkt Systemische Therapie beschlossen. Damit ist es nun notwendig, dass sich Supervisorinnen und Supervisoren in Systemischer Therapie bei der Psychotherapeutenkammer NRW akkreditieren lassen, damit die WeiterbildungsteilnehmerInnen, die bereits approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen oder Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in VT oder TP sind, ihre Therapien in Systemischer Therapie supervidieren lassen können. Außerdem können SupervisandInnen von akkreditierten SupervisorInnen sich die Supervision von der Psychotherapeutenkammer bepunkten lassen. Voraussetzung für die Akkreditierung ist eine bereits bestehende Approbation (auch wenn sie in einem anderen Verfahren erteilt wurde), fünf Jahre psychotherapeutische Berufstätigkeit, sowie 600 Behandlungsstunden in Systemischer Therapie in mind. sechs Fällen.

 

Die bereits eingegangenen Anträge dürften mittlerweile von der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer NRW bearbeitet worden sein. Für neue Anträge stehen die Unterlagen auf der Website der Kammer zur Verfügung. Das Informationsblatt zur Akkreditierung haben wir angehängt.

 

www.ptk-nrw.de/de/fortbildung/fortbildungen-akkreditieren.html

 

Die Nachweise von Antragstellern/-innen über ihre Qualifikation in Systemischer Therapie werden in der Geschäftssstelle der Psychotherapeutenkammer NRW geprüft, verantwortlich dafür ist Helmut Dikomey.

 

Auf dem Antragsblatt zur Selbsterklärung über durchgeführte Systemische Therapien dient die "Kurzskizzierung des therapeutischen Vorgehen" lediglich der Dokumentation Systemischer Therapie. Hier sind einige kurze Stichworte völlig ausreichend, die die Anwendung Systemischer Therapie erkennen lassen, z. B. "zirkuläres Interview", "Systemische Ziel- und Auftragsklärung", "Familienrekonstruktion" oder "Genogramm". Aufwändige Verlaufsdokumentationen, Fallvignetten o.ä. werden ausdrücklich nicht erwartet, erklärt die Psychotherapeutenkammer.

 

Die nach der Approbation im Rahmen der Weiterbildung zum Systemischen Therapeuten in unseren Mitgliedsinstituten absolvierten Behandlungsstunden, die ja auch Grundlage der Zertifizierung waren, können für die Akkreditierung anerkannt werden. Sollten in den Zertifikaten Therapie- und Beratungsstunden nicht gesondert ausgewiesen sein, wären allerdings Bescheinigungen über den Anteil der Therapiestunden von den jeweiligen Ausbildungsinstituten oder Arbeitgebern nötig.

13.02.2012: Essstörungen, Frauen fünfmal mehr betroffen

Pressemitteilung

Universität Leipzig, Susann Huster, 07.02.2012 09:53

Studie: Frauen leiden fünfmal häufiger unter Essstörungen als Männer

 

Eine repräsentative Studie zeigt, dass fünfmal mehr Frauen (5,9 Prozent) als Männer (1,5 Prozent) in Deutschland unter Störungen im Essverhalten leiden. Dazu zählen zum Beispiel die Bulimia Nervosa (Ess-Brech-Störung), die Binge-Eating- oder Essanfallsstörung und die Anorexia Nervosa (Magersucht). Die Studie belegt außerdem, dass bei fettleibigen (adipösen) Frauen elfmal häufiger und bei adipösen Männern sogar 20-mal häufiger eine Störung im Essverhalten vorliegt als bei normalgewichtigen Frauen und Männern.

 

"Dieses deutlich erhöhte Auftreten von Störungen im Essverhalten bei adipösen Menschen ist beachtlich", erläutert Studienleiterin Professor Anja Hilbert, die am Integrierten Forschungs- und Behandlungszentrum (IFB) AdipositasErkrankungen in Leipzig Essstörungen erforscht. "Daraus lässt sich schließen, dass sich weit stärker als angenommen, Übergewicht und Adipositas im Zusammenhang mit Störungen im Essverhalten entwickeln und z.B. mit wiederkehrenden Essanfällen, nächtlichem Essen, chronischem Überessen oder einem sehr negativen Körperbild einhergehen." Da solche Störungen im Essverhalten mit einem erhöhten seelischen Leidensdruck gekoppelt sind, wird hier auch deutlich, dass Adipositas nicht nur ein Problem von Überernährung und Bewegungsmangel ist. Es muss immer auch geklärt werden, ob der Patient an einer klinischen Essstörung leidet und eine ergänzende psychotherapeutische Behandlung neben der Ernährungs- und Bewegungstherapie notwendig ist.

 

Neue Erkenntnisse liefert die Studie von Anja Hilbert, Martina de Zwaan und Elmar Brähler außerdem zur Häufigkeit von Essstörungen in den verschiedenen Altersgruppen. "Auffällig ist hier, dass Störungen im Essverhalten Frauen und Männer jeden Alters betreffen, wobei festzuhalten ist, dass die Häufigkeiten mit höherem Lebensalter abnehmen", erklärt Professor Elmar Brähler, Leiter des Departments für Psychische Gesundheit am Universitätsklinikum Leipzig. Vor allem jüngere Frauen und Männer zwischen 55 und 64 Jahren hatten eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Störung im Essverhalten.

 

Für diese bevölkerungsrepräsentative Erhebung über beide Geschlechter und alle Altersgruppen hinweg wurde erstmals der international bewährte Essstörungsfragebogen "Eating Disorder Examination-Questionaire" (EDE-Q) verwendet.

Dieser ermittelt die spezifischen Symptome und Verhaltensweisen (Psychopathologie), wie etwa ein negatives Körper- und Selbstbild, Unzufriedenheit mit dem Aussehen, selbst herbeigeführtes Erbrechen, Essanfälle, Missbrauch von Abführmitteln, übertriebene sportliche Aktivität oder Diäten. Die 2520 Befragten (1354 Frauen, 1166 Männer) waren zwischen 14 und 95 Jahre alt (mittleres Alter 50,5), der Body-Mass-Index lag zwischen 14,17 und 55,40 kg/m2. Gemäß den Selbstangaben der Befragten waren 10,8 Prozent adipös (BMI 30 kg/m2 und mehr), rund 37 Prozent übergewichtig und etwa 52 Prozent normalgewichtig. Ähnlich wie in Vorgängerstudien zeigte sich kein Zusammenhang zwischen Essstörungen und Einkommens- oder Bildungslevel.

 

Im Vergleich zu früheren epidemiologischen Studien fiel allerdings auf, dass bei Männern Symptome und Auffälligkeiten, die für ein gestörtes Essverhalten sprechen, in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Bei Frauen bestätigte sich, dass junge Frauen vor dem 24.Lebensjahr signifikant anfälliger sind für Essstörungen. In einer europäischen Studie hatten junge Frauen ein achtfach erhöhtes Risiko für eine Essstörung im Vergleich zu älteren Frauen.

 

Das IFB AdipositasErkrankungen ist eines von acht Integrierten Forschungs- und Behandlungszentren, die in Deutschland vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert werden. Es ist ein gemeinsames Zentrum der Universität Leipzig und des Universitätsklinikums Leipzig (AöR). Ziel der Bundesförderung ist es, Forschung und Behandlung interdisziplinär so unter einem Dach zu vernetzen, dass Ergebnisse der Forschung schneller als bisher in die Behandlung adipöser Patienten integriert werden können. Am IFB AdipositasErkrankungen gibt es derzeit über 40 Forschungsprojekte. Zur Patientenbehandlung stehen eine IFB AdipositasAmbulanz für Erwachsene und eine für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Das IFB wird das Feld der Adipositasforschung und -behandlung in den nächsten Jahren kontinuierlich ausbauen.

 

Doris Gabel

 

03.02.2012: Sollen in Zukunft Pädagogen aus Psychotherapeuten-ausbildung gedrängt werden?

Die gelante Reform des PTG`s und er Psychotherapeutenausbildung wird tiefgreifende Veränderungen in der Ausbildungslandschaft zur Folge haben.

Das Modell des BMGs, die Direktausbildung:

  • wird durch das Studium der Psychotherapie verhindern, das andere Studienabschlüsse weiterhin zur Psychotherapeuten führen können.
  • Ferner wird die Verfahrensvielfalt VT,TP, PA, GT und ST an den Universitäten nicht gewährleistet sein.
  • Das Studium der Psychotherapiewissenschaften, das wahrscheinlich an den psychologischen oder medizinischen Fakultäten angesiedelt sein wird, wird dazu führen das Pädagogen keine Möglichkeit zur Psychotherapeutenausbildung haben werden.

 

http://www.jugendhilfeportal.de/imfokus/qualifizierung-und-fachlichkeit/artikel/eintrag/katho-nrw-aachen-approbationsausbildung-zum-kjp-fuer-sozialpaedagogen-soll-bleiben/

29.01.2012: Rechtsanspruch auf Supervision

Das Bundeskinderschutzgesetz hat einen neuen Rechtsanspruch auf Supervision gebracht. Dabei geht es um fachliche Beratung im Kontext von Kindeswohlgefährdung. Nachfolgend  die rechtlichen Neuerungen vor dem Hintergrund von Datenschutz/Schweigepflicht zusammengefasst:Rechtsanspruch auf Beratung

 

Mit § 8b SGB VIII wurde ein Anspruch auf berufliche Beratung (Supervision) geschaffen

 

http://www.vertraulichkeit-datenschutz-beratung.de/bundeskinderschutzgesetz/index.htm

 

Zur Umsetzung dieser Norm bedarf es qualifizierter Beraterinnen und Berater, die für diese komplexen Beratungssituationen entsprechende Beratungskompetenzen mitbringen. Nach § 8a SGB VIII sind "Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft" zu definieren.

Die erforderlichen Qualifikationen mögen sich im Einzelfall, je nach den konkreten Aufgaben der Einrichtung, unterscheiden. Nachfolgende Grundqualifikationen dürften jedoch erforderlich sein, wenn die "Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen" qualifiziert erfolgen soll.

Grundqualifikationen der Berater/innen nach § 8b SGB VIII

  • Pädagogisch-/ Psychologische Ausbildung (i.d.R. Studium)
  • Mehrjährige Berufserfahrung
  • Qualifikation in Familienberatung
  • Supervisorische Qualifikation
  • Systemisch-organisatorische Qualifikation
  • Rechtliches Wissen zum Themenfeld

Hintergrund

Beratung nach § 8b SGB VIII ist nicht Beratung von Klienten, sondern fachliche Beratung, d.h. Supervision von Fachkräften bzw. Organisationsberatung von Einrichtungen, die selbst fachlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Das stellt eine weitergehende Anforderung und Komplexität an die Beratung dar. Um Beratung nach § 8b SGB VIII kompetent ermöglichen zu können, bedürfen die Berater/innen dabei nicht nur eigener Feld- und Familienberatungskompetenz, sondern müssen auch in der Lage sein nicht nur die anwesenden Fachkräfte in den Blick zu nehmen, sondern auch im Sinne des Gesetzes das Wohl der nicht anwesenden Kinder und Jugendlichen. Probleme, die dabei in der Praxis der Fallarbeit auftauchen sind sowohl erzieherisch-familialer Art als auch auf der organisatorisch-institutionellen Ebene angesiedelt. Sowohl diagnostisches als auch methodisches Systemwissen ist in diesen Konstellationen somit erforderlich, um die Fachkräfte kompetent beraten zu können. Darüber hinaus bedarf es grundlegenden rechtlichen Wissens, da eine mögliche Durchbrechung der Schweigepflicht nach § 4 KKG nur im Einklang mit dem verfassungsrechtlich begründeten Datenschutzrecht und Strafrecht rechtskonform möglich ist.

Quelle: http://www.vertraulichkeit-datenschutz-beratung.de/bundeskinderschutzgesetz/index.htm

21.01.2012: Kostenerstattung - auch eine Möglichkeit für Systemische Therapeuten

Kostenerstattung häufig einziger Ausweg für psychisch kranke Menschen - Unzumutbare Wartezeiten auch nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Ein psychisch kranker Mensch, der in Deutschland eine ambulante Psychotherapie benötigt, wartet monatelang auf ein erstes Gespräch beim niedergelassenen Psychotherapeuten. Daran ändert auch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz nichts, das am 1. Januar in Kraft getreten ist mit dem Ziel, eine „flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung“ sicherzustellen. „Für die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch 2012 zu wenige Psychotherapeuten zugelassen“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Aber für psychisch Kranke, die dringend eine Behandlung benötigen, gibt es einen Ausweg, um rechtzeitig eine Behandlung zu erhalten: Sie können sich an einen Psychotherapeuten wenden, der genauso qualifiziert ist wie die zur GKV-Versorgung Zugelassenen, und von ihrer Krankenkasse die Erstattung der Kosten verlangen.“

 

Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, sollten die Versicherten folgende Punkte beachten:

 

  • Rufen Sie zunächst die Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in der Nähe ihres Wohnortes an und fragen nach einem freien Behandlungsplatz. Eine Liste der zugelassenen Psychotherapeuten gibt es bei den „Kassenärztlichen Vereinigungen“.
  • Erhalten Sie rechtzeitig einen Termin, nehmen Sie ihn wahr. Wartezeiten über drei Monate gelten grundsätzlich als nicht zumutbar. Die BPtK fordert, die Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten auf drei Wochen zu verkürzen. Wer schwer psychisch krank ist, kann keine drei Monate auf eine Behandlung warten.
  • Entscheidend ist, dass Sie nachweisen können, dass rechtzeitig keine Behandlung bei den zugelassenen Psychotherapeuten möglich ist. Notieren Sie deshalb Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage sowie ggf. wann Ihnen der erste Termin in Aussicht gestellt wurde. Sie sollten deshalb bei möglichst vielen Psychotherapeuten anfragen.
  • Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie bei den zugelassenen Psychotherapeuten rechtzeitig keinen Termin erhalten haben. Legen Sie die Übersicht Ihrer Anfragen Ihrem Schreiben bei und bitten Sie die Krankenkasse, Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. einer Woche) einen Psychotherapeuten zu nennen, bei dem Sie kurzfristig in der Nähe Ihres Wohnortes einen Termin erhalten.
  • Suchen Sie sich nach Ablauf dieser Frist einen approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung. Ein approbierter Psychotherapeut ist daran zu erkennen, dass er sich entweder „Psychologischer Psychotherapeut“ oder „Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeut“ nennen darf. Lassen Sie sich von diesem Psychotherapeuten schriftlich bestätigen, dass eine Behandlung notwendig ist und dass bei ihm kurzfristig ein freier Behandlungsplatz verfügbar ist.
  • Beantragen Sie dann, dass Ihre Krankenkasse der Behandlung durch diesen Psychotherapeuten zustimmt und Ihnen die dafür notwendigen Kosten nach § 13 Absatz 3 SGB V erstattet. Beantragen Sie nicht generell die Kostenerstattung anstelle von Sachleistungen nach § 13 Absatz 2. Ein ausreichendes Versorgungsangebot vorausgesetzt, ist es für Versicherte einfacher, wenn ihre Ärzte bzw. Psychotherapeuten mit den Krankenkassen abrechnen (Sachleistung).

 

Grundsätzlich ist es Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, rechtzeitig für die notwendige Behandlung eines Versicherten zu sorgen. Ist sie dazu nicht in der Lage und sind dem Versicherten für eine selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Krankenkasse die Ausgaben übernehmen (§ 13 Absatz 3 SGB V). Der Versicherte wählt dann statt der „Sachleistung“ die „Kostenerstattung“. Bei der Sachleistung legt der Versicherte nur seinen Krankenversicherungsausweis vor und die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten. Bei der Kostenerstattung erhält der Versicherte vom Psychotherapeuten eine Rechnung und bekommt danach die Ausgaben von seiner Kasse erstattet. Das kann auch vereinfacht werden, indem nach der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse die Abwicklung direkt zwischen Krankenkasse und Psychotherapeut erfolgt.

19.01.2012: Hypno-systemische -Zaubertherapie

Wir wollen gerne auf folgenden Workshop hinweisen:

 

 

Anmelden können Sie sich hier: Buchung

Zaubern als Medium für die therapeutische und pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien

 

Zauberei und Magie faszinieren den Menschen seit Anbeginn der Geschichte. Das erlaubte Spiel mit Illusionen übt auf viele Menschen einen großen Reiz aus: es ermöglicht, positiv im Mittelpunkt zu stehen. Therapeutisch eingesetzt, ist Zaubern deshalb ein faszinierendes Medium, um mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kontakt zu kommen und in magischer Atmosphäre leichter Lösungsprozesse in Gang zu setzen und damit psychische Symptome und Probleme zu behandeln.

 

Einsatzbereiche:

  • in der psychotherapeutischen Praxis
  • in Beratungsstellen für Eltern und Kind bei Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Erkrankungen
  • in ärztlichen Praxen Umgang mit Behandlungsphobien, Complianceförderung
  • in der Suchtberatung bei Selbstunsicherheit, Selbstwertproblematik
  • im Krankenhaus zur Bewältigung der aktuellen psychischen Belastungssituation

 

Inhalt der Fortbildung:

  • Möglichkeiten und Bedeutung des Zauberns in verschiedenen therapeutischen Arbeitsfeldern
  • Einsatzmöglichkeiten des Zauberns bei psychischen Erkrankungen und Problemen
  • Erlernen einfacher doch wirkungsvoller Zauberkunststücke
  • Erlernen der Präsentation und Aufbau einer magischen Atmosphäre
  • Zauberkunststücke mit lösungsorientierten Metaphern und Geschichten
  • Zauberhafte neue Kommunikationsmöglichkeiten für festgefahrene Beziehungen
  • Zaubern speziell in der Therapie mit hyperaktiven Kindern

 

Angaben zur Referentin:

Annalisa Neumeyer, Dipl. Sozialpädagogin, approbierte Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin, Therapeutin für Klinische Hypnose (M.E.G.), Buchautorin sowie Mitautorin vieler Fachpublikationen. Urheberin des Therapeutischen Zauberns®. Seit vielen Jahren selbständig mit eigener Praxis für Klinische Hypnose (M.E.G.) und dem Institut für Therapeutisches Zaubern®. Referentin an verschiedenen Zahnärztekammern, an psychotherapeutischen Instituten, an Ausbildungs-Instituten für Klinische Hypnose (M.E.G.) sowie an Fach- und Fachhochschulen. Referentin bei internationalen psychotherapeutischen und zahnärztlichen Kongressen.

Diese Fortbildung wird innerhalb der Ausbildung zum Zaubertherapeuten als Modul I anerkannt.

Veröffentlichungen:

  • Annalisa Neumeyer: Mit Feengeist und Zauberpuste - Zauberhaftes Arbeiten in Pädagogik und Therapie, Lambertus-Verlag Freiburg 2000. 4. Auflage Nov. 2009.
  • Annalisa Neumeyer: Wie Zaubern Kindern hilft, Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 2003. 2. Auflage 2009.

11.01.2012: sytheb will Kassenfinanzierung Systemischer Therapie

Eine Initiative Systemischer Therapeuten setzt sich für die Möglichkeit ein, das systemische Therapeuten (ohne Approbation) über einen Selektivvertrag mit den gesetzlichen krankenkassen abrechnen können.

Wir als ifs unterstützen diese Initiative sehr gerne.

Hier folgen die weiteren Informationen:

 

SYSTHEB UG – Obermarkt 7 – 45525 Hattingen

 

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

der wissenschaftliche Beirat hat die systemische Therapie Ende 2008 als wissenschaftlich begründetes Psychotherapieverfahren anerkannt. Mittlerweile gibt es erste Weiterbildungsinstitute, an denen eine Ausbildung mit dem Ziel der Approbation möglich ist.

 

Die Anerkennung bedeutet leider noch keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

 

 

Eine aktuelle Umfrage der BPtK belegt die deutliche psychotherapeutische Unterversorgung in Deutschland. Dies sähe anders aus, wenn die systemische Therapie durch die gesetzlichen Krankenkassen zugelassen wäre und mehr Kassensitze vergeben würden.

 

Aus diesem Grund haben wir eine Vertragsgrundlage entwickelt, die es Krankenkassen in besonderen Fällen ermöglichen soll, die Kosten für eine systemische Therapie und Beratung zu übernehmen und so ihren Versicherten eine zeitnahe, effiziente Versorgung zu bieten.

 

Wir, zwei durch und durch überzeugte Systemiker, mit langjährigen Erfahrungen im psychosozialen und ärztlichen Bereich als auch in der Zusammenarbeit mit Krankenkassen, haben hierfür eine Gesellschaft gegründet, die systheb ug.

 

 

Dafür bauen wir ein bundesweites Netz von systemischen Therapeuten auf, um für die Krankenkassen innerhalb dieses Vertrages eine möglichst bundesweite Versorgung sicherstellen zu können.

 

Der Vertrag sieht vor, dass Versicherte, deren Hausarzt eine psychotherapeutische Versorgung für angezeigt hält, eine systemische Therapie bzw. systemische Beratung bei einem Therapeuten über die systheb ug in Anspruch nehmen können – entweder als alleinige Maßnahme oder zur zeitlichen Überbrückung bis ein regulärer Therapieplatz der GKV zur Verfügung steht.

 

Vertragspartner der Krankenkassen ist aus juristischen und organisatorischen Erwägungen heraus die SYSTHEB UG. Sie als Therapeuten können dem Vertrag kostenlos beitreten, wenn Sie über die DGSF zertifiziert sind. Die Steuerung der Klienten zu Ihnen und die Abrechnung der Therapie werden von der systheb ug für Sie übernommen.

 

 

Wenn Sie Interesse an einer Abrechnungsmöglichkeit mit der gesetzlichen Krankenkasse haben und weitergehende Informationen zum Ablauf, zur Indikation etc. möchten, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular unter www.systheb.de an uns.

 

Dieser Vertrag könnte ein wichtiger Schritt sein, um die Verankerung der systemischen Therapie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung voran zu bringen!

 

Damit möglichst viele Klienten von einem solchen Selektivvertrag profitieren können, ist ein großes Netz von Therapeuten nötig.

 

 

Inken Barth und Markus Guhl

 

systheb ug

 

 

04.01.2012: Aus der Erfahrung zur Psychotherapie

Die AVP/VPP verband Pschologischer Psychotherapeuten veranstaltet auch in diesem Jahr ein Symposionin Berlin mit dem Titel

Aus der Erfahrung zur Psychotherapie - muß ich jeden Patienten behandeln können.

nähere Informationen finden sie unter:

 

 

 

www.vpp.org/avp/110502_symposium.html

 

28.12.2011: Studie: Mobbing ein Gruppenphänomen


Studie: Mobbing ist ein Gruppenphänomen

Wissenschaftler der Freien Universität finden empirischen Beleg für Objektivierbarkeit

Nr. 400/2011 vom 28.12.2011

 

 

Mobbing ist einer Studie von Organisationspsychologen der Freien Universität Berlin zufolge ein Gruppenphänomen. Wie Jens Eisermann und Elisabetta De Costanzo vom Arbeitsbereich Wirtschafts- und Sozialpsychologie der Universität erstmals empirisch belegten, beruht die Wahrnehmung von Mobbing nicht allein auf der subjektiven Einschätzung einzelner Personen; es tritt in betroffenen Abteilungen objektivierbar gehäuft auf. Die Ergebnisse wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben.

 

 

Eine entscheidende Rolle bei der Entstehung von Mobbing spielt den weiteren Ergebnissen zufolge der Führungsstil von Vorgesetzten. So trete das Phänomen seltener in Abteilungen auf, in denen sich die Führungskräfte gesprächsbereit zeigten und Mitarbeitern bei den für sie relevanten Entscheidungen ein Mitspracherecht hätten. In diesen Abteilungen sei zudem die allgemeine Arbeitszufriedenheit höher.

 

 

Als unerwartet hoch erwies sich der Studie zufolge die Rate von Depression unter Mobbing-Betroffenen. So müsse von einem Anstieg der Chance für Depression um mehr als das Doppelte ausgegangen werden, wenn Mobbing vorliege, hieß es. Zwar könne auf der Basis dieses Zusammenhanges noch nicht auf eine Wirkrichtung von Mobbing zu Depression geschlossen werden, und es gebe weiteren Forschungsbedarf, betonten die Autoren. Dennoch sei es ratsam, bei Anzeichen für Mobbing zu klären, ob Betroffene depressiv seien.

 

 

Für ihre Studie werteten die Wissenschaftler die Antworten von mehr als 4.300 Beschäftigten zweier Landesbehörden verschiedener Bundesländer aus einer Online-Befragung aus. Die Autoren verglichen für ihre Analyse jene beiden Verfahren, die im deutschsprachigen Raum bei der Erhebung im Zusammenhang mit Mobbing bevorzugt Verwendung finden. In einem der Verfahren werden Teilnehmer gemäß der Methode des sogenannten "Leymann Inventory of Psychic Terrorization" (LIPT) gefragt, welche unsozialen Verhaltensweisen sie gegenwärtig erleben. Im anderen Verfahren sollen sie angeben, ob sich als Mobbing-Opfer einstufen. Eine Auswertung nach der LIPT-Methode ergab, dass jeder fünfte Teilnehmer der Studie von Mobbing betroffen war. Dagegen bezeichneten sich lediglich vier Prozent als Mobbingopfer.

 

 

Beim Vergleich der beiden Erhebungsmethoden erwies sich den Ergebnissen zufolge das LIPT-Verfahren als besser geeignet, um die Ursachen und möglichen Folgen von Mobbing zu erkennen. Die Selbsteinstufung allein schätzen die Autoren als weniger gut geeignet ein, sie könne jedoch einer zusätzliche Überprüfung dienen.

 

 

EU-weit sind nach Schätzungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz etwa zwölf Millionen Menschen von Mobbing betroffen. Trotz seines Ausmaßes wird Mobbing in der wissenschaftlichen Literatur bisher noch nicht eindeutig definiert. Probleme ergeben sich auch in der betrieblichen und juristischen Praxis, wenn Mobbing als solches erkannt und dabei beispielsweise die Glaubwürdigkeit Betroffener beurteilt werden muss. Das LIPT-Verfahren und die Selbstdeklaration stellen dafür gültige Erhebungsverfahren dar, allerdings sollte nach Einschätzung der Autoren der Studie dem LIPT als der objektiveren Methode der Vorzug gegeben werden.

 

Weitere Informationen

Dr. Jens Eisermann und Dr. Dr. Elisabetta de Costanzo, Arbeitsbereich Wirtschafts- und Sozialpsychologie der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 / 838-55759. E-Mail: jens.eisermann@fu-berlin.de

 

Die Studie im Internet

www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2128.html

 

 

 

20.12.2011: Horst Eberhard Richter ist tot

Am Montag verstarb Horst Eberhard Richter im Alter von 88 zig Jahren. Er galt als einer der führenden psychotherapeuten in Deutschland, dessen Anliegen immer auch die Einmischung in politische Fragen war. Er war einer der Vordenker der Friedensbewegung. Richter war auch ein großer Förderer der Familientherapie.

 

01.12.2011: 1. Bundeskonferenz der Ausbildungsstätten warnt vor Direktausbildung

Am 30.11.2011 tagte die erste Bundeskonferenz der Ausbildungsstätten. Anlaß ist die geplante Neufassung des PTG, die das BGM noch in diesem Jahr anstoßen will. Die Ausbildungsstätten waren sich dabeidarin einig das eine Direktausbildung, so wie die Bundesregierung sie will, viele Probleme mit sich bringt und dadurch die bewährten und erfolgreichen Ausbildungsstrukturen zerschalgen werden.