Approbation
 

Was geschah nach der Entscheidung des wissenschaftlichen Beirats

Gespräch mit der Landespsychotherapeutenkammer am 20.2 2009

Psychotherapeutenkammer NRW Web-News

Systemische Therapie: Gemeinsam die berufspolitische Zukunft gestalten

 

Düsseldorf, den 20. Februar: Diese Chance sollten wir nutzen – das war das gemeinsame Fazit des ersten Treffens der Psychotherapeutenkammer NRW mit nordrhein-westfälischen Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Systemische und Familientherapie und der Systemischen Gesellschaft, nachdem die Systemische Therapie am 14. Dezember 2008 durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren eingestuft worden ist.

„Das ist ein großer Erfolg für die Systemische Therapie“, stellte Monika Konitzer, Präsidentin der nordrhein-westfälischen Psychotherapeutenkammer, fest. „Die rege Forschung der vergangenen Jahre hat sich offensichtlich gelohnt: Das Spektrum der anerkannten Verfahren wird um eine traditionsreiche therapeutische Orientierung ergänzt.“

Nach den Empfehlungen des WBP ist die Systemische Therapie jetzt zur vertieften Ausbildung zugelassen. Mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium sind nun die Übergangsregelungen zu klären, die die staatliche Anerkennung von Ausbildungsinstituten ermöglichen. Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass schon bald eine Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten aufgrund einer systemischen Ausbildung möglich wird.

Möglichst schnell wird die Kammer NRW die notwendigen Regelungen zur Fortbildungsanerkennung erarbeiten. In Kooperation mit den systemischen Dachverbänden sollen in den kommenden Wochen konkrete Übergangsregelungen erarbeitet werden, nach denen die Akkreditierung approbierter Psychologischer Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als Supervisor oder Selbsterfahrungsleiter in Systemischer Therapie für die Fortbildung erfolgen kann.

Ferner wurde die Möglichkeit diskutiert, die Systemische Therapie in einer Weiterbildungsordnung zu regeln. Die Vor- und Nachteile einer solchen Strategie sollen noch weiter abgewogen werden.

Eine sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie als ambulantes Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird vermutlich noch einen langen Atem erfordern. Dienlich wäre hierfür, weitere Forschungsaktivitäten zu entfalten, um eine erfolgreiche Integration der Systemischen Therapie in die GKV-Versorgung zu ermöglichen.

Über die sozialrechtliche Anerkennung entscheidet auf Antrag der Gemeinsame Bundesausschuss. Nach den Psychotherapierichtlinien muss ein neues Verfahren nachweisen, dass es bei der Behandlung von versorgungsrelevanten Störungen nützlich, medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist. Ein psychotherapeutisches

Verfahren bei Erwachsenen muss beispielsweise belegen, dass es bei der Behandlung von:

·        depressiven Störungen und Angststörungen und

·        mindestens einer psychischen Störung mittlerer Versorgungsrelevanz

(somatoforme Störungen, Abhängigkeitserkrankungen und

Persönlichkeitsstörungen) oder

·        mindestens zwei psychischen Störungen aus den weiteren Anwendungsbereichen

wirksam ist.

Gespräch mit der Bundespsychotherapeutenkammer am 16.2.2009

Systemische Therapie 16.02.2009: BPtK und Fachgesellschaften beraten sozialrechtliche Perspektiven

Die Deutsche Gesellschaft für Systemische und Familientherapie, die Systemische Gesellschaft und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) haben sich in Berlin getroffen, um sich über den aktuellen Stand zu informieren und das weitere Vorgehen zu beraten.

"Wir begrüßen die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie ", erklärte Prof. Dr. Rainer Richter, BPtK-Präsident. "und hoffen, dass auch die sozialrechtliche Anerkennung als ambulantes Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der breiten Wirksamkeit bald folgen wird."

Die berufsrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie schreitet inzwischen zügig voran. Die ersten Landesbehörden haben sich bereits dahingehend geäußert, dass sie nach den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) Ausbildungsinstitute mit der vertieften Ausbildung in Systemischer Therapie anerkennen werden, wenn die weiteren Bedingungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind.

Die Beratungen zur sozialrechtlichen Anerkennung der Systemischen Therapie machten deutlich, dass die hierfür erforderlichen Schritte sorgfältig geplant und vorbereitet werden müssen. Die rege Forschungsaktivität zur Systemischen Therapie, wie sie sich auch im Gutachten des WBP niedergeschlagen hat, sollte für die Integration in die ambulante Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) intensiv genutzt werden.

Die BPtK wird sich dafür einsetzen, dass die Systemische Therapie zusätzlich zu den bereits bestehenden wirksamen Angeboten in der stationären Versorgung und im Jugendhilfebereich auch den Patienten der ambulanten GKV-Versorgung möglichst bald als Behandlungsangebot zur Verfügung gestellt werden kann.

Der WBP hatte am 14. Dezember 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren eingestuft. Nachdem das erste WBP-Gutachten im Jahre 1999 noch feststellte, dass die Studienlage dafür nicht ausreiche, hat sich die Forschungslage in den vergangenen zehn Jahren erheblich verbessert.

Der WBP stellt in seinem neuen Gutachten fest, dass die Systemische Therapie bei Erwachsenen in fünf und bei Kindern und Jugendlichen in vier Anwendungsbereichen als wissenschaftlich anerkannt gelten kann. Er empfiehlt deshalb ihre Zulassung als Psychotherapieverfahren - sowohl für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten als auch für die vertiefte Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Folgende Anwendungsbereiche wurden anerkannt: Bei Erwachsenen:

  • Affektive Störungen,
  • Essstörungen,
  • Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten,
  • Abhängigkeiten und Missbrauch,
  • Schizophrenie und wahnhafte Störungen.

Bei Kindern:

  • Affektive Störungen und Belastungsstörungen,
  • Essstörungen und andere Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen,
  • Verhaltensstörungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend sowie Tic-Störungen,
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Störungen der Impulskontrolle, Störungen der Geschlechtsidentität und Sexualstörungen, Abhängigkeit und Missbrauch, Schizophrenie und wahnhafte Störungen.