Systemische Approbationsausbildung beim ifs
Die Ausbildungsgänge, die zur Approbation führen, sind durch die gesetzlichen Rahmenrichtlinien sehr eng festgelegt.
Sowohl das Psychotherapeutrengesetzt als auch das Landesprüfungsamt geben für die Ausbildung ein enges Korsett vor.
Die Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind vom Umfang und von der Stundenverteilung her identisch.
Insgesamt umfasst die Ausbildung 4.200 Stunden. Es gibt Ausbildungsgänge über 3 Jahre als sogenannte "Vollzeitmaßnahme" und über 5 Jahre als sogenannte "berufsbegleitende" Ausbildung.
Das ifs wird nur die "berufsbegleitende" Ausbildung anbieten.
Die Ausbildung teilt sich in 4 Ausbildungsabschnitte:
- Praktische Tätigkeit: Insgesamt sollen mindestens 1800 Stunden absolviert werden. Davon sind 1200 Stunden in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung (mit ärztlicher Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie und Psychotherapie) und 600 Stunden an einer Einrichtung für psychotherapeutische oder psychosomatische Versorgung (diese Einrichtung muss durch einen Sozialversicherungsträger anerkannt sein) zu erbringen.
- Theoretische Ausbildung: Sie umfasst 600 Stunden in Seminareinheiten. Diese Stunden teilen sich auf in 200 Stunden Grundkenntnisse und 400 Stunden im Vertiefungsfach. Hinzu kommen 120 Stunden Selbsterfahrung. Zusammen insgesamt 720 Stunden.
- Praktische Ausbildung: 600 Behandlungsstunden unter Supervision. Die Supervision teilt sich in 100 Stunden Gruppensupervision und 50 Stunden Einzelsupervision. Zusammen insgesamt 750 Stunden.
- Weitere Ausbildungsstunden: 200 Stunden werden für Literaturarbeit berechnet, 80 Stunden für das Schreiben der Fallberichte, 350 Stunden Peergruppenarbeit und 300 Stunden für Forschungstätigkeiten. Davon können 150 Stunden durch den zusätzlichen Besuch von Seminaren, Workshops, Kongressen abgegolten werden. Zusammen insgesamt 930 Stunden.
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Über die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen aus vorherigen Weiterbildungen (Punkt 2) entscheidet das Landesprüfungsamt. Das Institut hat hier leider kein Mitspracherecht.
Die Zeiten der praktischen Tätigkeit (Punkt 1 und 3) dürfen erst nach Beginn der Ausbildung abgeleistet werden. Vorherige Zeiten werden in der Regel nicht anerkannt.
Die Kosten für eine solche Weiterbildung belaufen sich auf ca. 15.000 - 20.000 Euro. (incl. aller Lehrveranstaltungen).
Davon kann unter Umständen im Rahmen der praktischen Ausbildung ein nicht zu unterschätzender Teil der Kosten refinanziert werden.

