Approbation
 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne persönlich an einer unserer Informationsveranstaltungen bei uns in Essen. Dazu können Sie sich über unser Buchungsformular kostenfrei anmelden.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Dorothea Hanswille auch gerne telefonisch unter 0201 - 848 65 60 zur Verfügung.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Approbationsausbildung

Hier einige grundsätzliche Antworten zu häufig gestellten Fragen:

 

1. Grundsätzliche Anmerkung

Allgemein ist zu beachten, dass Ausnahmeregelungen für die Aufnahme der Ausbildung, Anerkennungen von Leistungen aus Vorausbildungen oder laufender Berufstätigkeit nur vom Landesprüfungsamt entschieden werden können. All dies liegt nicht im Ermessen des Ausbildungsinstitutes und wir als ifs haben keinerlei Einfluss auf diese Entscheidungen.

 

 

2. Vorraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

 

Psychologische Psychotherapeuten:

Eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach klinische Psychologie einschließt gemäß §15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes.

 

Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten:

Wie bei den Psychologischen Psychotherapeuten und eine bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik und Sozialpädagogik (i. d. R. Diplom oder Master).

 

„Die Zuständige behöre kann auf Antrag eine andere abgeschlossene Ausbildung in Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Ausbildung nach Absatz 1 anrechnen, wenn die Durchführung und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet werden.“ Psychotherapeutengesetz §5 Abs 3  ( In der Praxis können das für den KJ-Bereich das Studium der Sozialarbeit und der Heilpädagogik sein)

 

 

3. Übergangsregelung:

Laut Landesprüfungsamt ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht damit zu rechnen, dass es eine Übergangsregelung für Systemische Therapeutinnen (in Anlehnung an die von 1999) geben wird. Alle Leistungen müssen in der jeweiligen Ausbildung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ und „Psychologische Psychotherapie“ neu erbracht werden.

 

4. Was kann von anderen Weiterbildungen anerkannt werden:

Grundsätzlich sagt das Landesprüfungsamt, dass keine Vorleistungen aus anderen Weiterbildungen anerkannt werden. Im Einzellfall kann beim Landesprüfungsamt eine Anfrage gestellt werden, allerdings sollten Sie damit rechnen, dass nur ein kleiner Teil der Theoriestunden Anerkennung finden wird.

 

Praktische Leistungen - wie die berufliche Tätigkeit in der Psychiatrie – werden für die Ausbildung vom Landesprüfungsamt nicht anerkannt. Die praktischen Leistungen (Praktische Tätigkeit Teil I und II und Praktische Ausbildung zählen in der Regel erst nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages.)

 

 

5. Zum Zeitplan und zur Organisation einer Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beim ifs:

 

Gegenwärtig wird unser Antrag als Ausbildungsstätte durch das Landesprüfungsamt geprüft. Erst danach können wir mit einer Ausbildung beginnen.

 

Wir planen mit einem Ausbildungsbeginn im Herbst 2010.

 

Die Ausbildung des ifs wird als berufsbegleitende Ausbildung angeboten. Dauer ca. 5 Jahre

 

Ausbildungsstätte für die Theorieseminare ist Essen.

Für die Praktische Tätigkeit und die Praktische Ausbildung kooperieren wir mit Kliniken und Praxen, die über NRW verteilt sind. Wobei der Schwerpunkt im Raum zwischen Köln – Münster und Dortmund liegt.

 

6. Kassenabrechnung oder Kassenzulassung:

Gegenwärtig gibt es für die Systemische Therapie nur eine berufsrechtliche Anerkennung, d.h. eine Approbation im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie ist möglich.

Mit einer sozialrechtlichen Anerkennung (Kassenzulassung) ist in naher Zukunft nicht zu rechnen. Mit einer Approbation in Systemischer Therapie wird man demnächst sicherlich mit den Privaten Krankenkassen abrechnen können und in wenigen Ausnahmefällen auch mit den gesetzlichen Kassen.