Allgemeine Informationen zur wissenschaftlichen Annerkennung
Der wissenschaftliche Beirat Psychotherapie verabschiedete am 14.12.2008 das Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Systemischen Therapie. Damit wurde im 2. Versuch nach 1999 die systemische Therapie als wissenschaftlich eingestuft. Das ausführliche Gutachten finden Sie hier.
Welche Auswirkung das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für die Systemische Therapie hat, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum zu sagen. Wir haben im folgenden einige Informationen aufbereitet:
Für Dipl. Psych. besteht die Möglichkeit, eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut/in zu erwerben.
Für Dipl. Päd., Dipl. Sozpäd., Dipl. Heilpäd. und evtl. ähnliche Abschlüsse besteht die Möglichkeit, eine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zu erwerben.
Dazu muss eine entsprechende Ausbildung besucht werden, die mit einer staatlichen Anerkennung abschließt.
Die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie beinhaltet nicht die sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie als "sogenanntes Kassenverfahren".
Links zu rechtlichen Grundlagen:
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)
http://www.gesetze-im-internet.de/psychth-aprv
- Psychotherapie-Richtlinien
http://www.bptk.de/service/rechtsquellen/92808.html
Weitere Rechtsquellen auf den Internetseiten der Bundespsychotherapeutenkammer:
http://www.bptk.de/service/rechtsquellen/index.html

